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Landwirtschaft & Umwelt

EU-Industrieemissionen-Richtlinie beschlossen – Rinder sind ausgenommen

Das Europaparlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben eine überarbeitete Industrieemissionen-Richtlinie vereinbart, bei der Rinder vollständig von den Regelungen ausgenommen sind. Die Richtlinie legt spezifische Schwellenwerte für Tierhaltung fest, jedoch äußern Landwirte weiterhin Besorgnis über die Auswirkungen

Nach intensiven Verhandlungen haben sich das Europaparlament und der Rat der Mitgliedstaaten auf eine überarbeitete Industrieemissionen-Richtlinie geeinigt. In dieser überarbeiteten Fassung werden Rinder vollständig von den Regelungen ausgenommen, nachdem der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission strengere Auflagen und Aufzeichnungspflichten für Betriebe mit über 150 Milchkühen vorsah. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte sogar eine Grenze von 300 Milchkühen befürwortet. Nun sind Rinder gänzlich aus der Richtlinie ausgenommen, und die EU-Kommission wird bis 2026 über Emissionen aus der Landwirtschaft berichten, möglicherweise mit Auswirkungen auf zukünftige Richtlinienänderungen.

Vorläufige Einigung: Industrieemissionen-Schwellenwerte für Tierhaltung

Die vorläufige Einigung von EU-Parlament und Rat sieht spezifische Schwellenwerte für die Tierhaltung vor. Diese betreffen 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Extensive landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltung für den häuslichen Gebrauch sollen hingegen von den Regelungen ausgenommen sein. Die Umsetzung der neuen Regeln erfolgt schrittweise, beginnend im Jahr 2030 für die größten landwirtschaftlichen Betriebe.

Industrieemissionen-Richtlinie: Kühe sind keine Industrieanlagen

Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, betont, dass das neue Industrieemissionen-Gesetz die Natur schützt, ohne zusätzliche Bürokratie für Unternehmen und Landwirte zu schaffen. Der klare Standpunkt lautet, die Industrieemissionen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Landwirten zu senken, anstatt gegen sie vorzugehen. Bernhuber hebt hervor, dass Kühe keine Industrieanlagen sind und Rinderhalter keine Industriebetriebe führen.

Durch die Ausnahme von Kühen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie konnte der als absurd empfundene Vorschlag der EU-Kommission erfolgreich blockiert werden, wobei die Europäische Volkspartei im Europaparlament eine entscheidende Rolle spielte.

Copa/Cogeca: Fortdauernde Besorgnis der EU-Tierhalter trotz vorübergehender Ausnahme für Rinder

In einer Stellungnahme zum Kompromiss bezüglich der Industrieemissionen-Richtlinie äußern die EU-Landwirte- und Genossenschaftsverbände Copa und Cogeca weiterhin tiefe Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen auf Tierhalter in der Union. Der erzielte Kompromiss hat bei vielen Betrieben, die Nutztiere halten, eher Verwirrung und Unruhe als Erleichterung ausgelöst. Obwohl die Verhandler, insbesondere aus dem EU-Parlament, nachdrückliche Anstrengungen unternommen haben, den unrealistischen Vorschlag der Kommission zu modifizieren und vorübergehend erfolgreich die Herausnahme des Rindersektors zu erreichen, blieben die Auswirkungen auf den Geflügel– und Schweinesektor sowie auf weiterhin betroffene gemischte Betriebe im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission unbeachtet.

Die Verbände weisen darauf hin, dass den Mitgliedstaaten Kumulationsregeln überlassen wurden, was Befürchtungen vor einer weiteren Zersplitterung des Rechtsbestands in der EU weckt. Zudem steht die Möglichkeit einer Überprüfung im Jahr 2028 im Raum. Die Frage, wie man den EU-Landwirten erklären soll, dass unter den geltenden Außenhandelsregeln Fleisch und Eier aus Drittländern importiert werden können, ohne dieser Richtlinie zu unterliegen, während in der EU ansässige Produzenten bei Vergehen mit Strafen in Höhe von 3% ihres Jahresumsatzes rechnen müssen, bleibt offen.

Die Verbände unterstreichen, dass in den kommenden Wochen noch zahlreiche technische Details zu analysieren sind, bevor die Rechtstexte dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden können.

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