Provisur

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) Die Schnatterei e.U. – Verlagsbüro für Medien, Buch & PR

I. Wirksamkeit der AGB
1.    Geltungsbereich
Im Geschäftsverkehr von Die Schnatterei mit ihren Kunden und
Auftraggebern (nachfolgend „Vertragspartner“) gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“
genannt), soweit im Folgenden nicht ausdrücklich Abweichendes
bestimmt ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen
integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses und sind
verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverkehr des Vertragspartners mit Die Schnatterei. Dies gilt
auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehenden oder
von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich
widersprochen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Die Schnatterei ausdrücklich
schriftlich bestätigt wurde. Alle Formulierungen sind durchgängig
geschlechtsneutral zu verstehen und richten sich gleichermaßen an
Frauen, Männer und juristische Personen.
2.    Änderungen und Ergänzungen
Die Schnatterei behält sich das Recht vor, Änderungen oder
Ergänzungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorzunehmen. Wenn Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen
werden, wird Die Schnatterei diese auf ihrer Website
www.dieschnatterei.com veröffentlichen und/oder solche Änderungen
oder Ergänzungen dem Vertragspartner in anderer geeigneter Weise zur
Kenntnis bringen. Dem Vertragspartner wird hierdurch die Möglichkeit
eingeräumt, den geänderten oder ergänzten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen ab
Veröffentlichung/Zurkenntnisbringung zu widersprechen. In diesem Fall
ist Die Schnatterei zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Die
fortgesetzte Nutzung nach Veröffentlichung einer geänderten oder
ergänzten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die
vierwöchige Widerspruchsfrist hinaus gilt als Annahme der neuen oder
ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.    Produktspezifische besondere Vertragsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Die Schnatterei
durch besondere Vertragsbestimmungen für bestimmte Produkte oder
Unternehmensbereiche abgeändert oder ergänzt werden. Soweit in
solchen besonderen Vertragsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist,
gelten subsidiär diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.    Verhältnis der Einzelverträge zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Einzelverträge mit dem Vertragspartner bestehen aus dem jeweiligen
Auftragsdokument (z.B. Leistungsbeschreibung) samt allfälligen dort
referenzierten besonderen Vertragsbedingungen sowie diesen AGB. Im
Fall von Widersprüchen haben die Bedingungen des
Auftragsdokumentes samt den darin referenzierten besonderen
Vertragsbedingungen Vorrang vor den Bedingungen dieser Allgemeinen
Bedingungen.
II. Allgemeines zu Einzelverträgen
1.    Zustandekommen des Vertrages und Beauftragung
Soweit Ihnen nicht ein individuelles Angebot übermittelt wurde, gilt
folgendes: Sämtliche Produktauslobungen oder Angebote von Die
Schnatterei erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den
Vertragspartner zur Angebotslegung. Bestellt der Vertragspartner
Produkte oder Dienstleistungen von Die Schnatterei, gibt er ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrages ab. Eine
bloße Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Die
Schnatterei dar.
Der Einzelvertrag mit Die Schnatterei kommt zustande, wenn Die
Schnatterei das Angebot des Vertragspartners ausdrücklich annimmt
und/oder der Bestellung des Vertragspartners durch Versand entspricht
oder auf sonstige Weise vereinbarungsgemäß bereithält. Bei Produkten,
die per Daten-Download geliefert werden, erfolgt die Annahme des
Kaufangebotes des Vertragspartners durch die Bereitstellung zum
Download im Kontobereich des Vertragspartners.
2.    Preise, Preisanpassung, Versandkosten
Soweit nicht im Auftragsdokument anders vereinbart, gilt jener Preis für
die bestellten Produkte und Dienstleistungen als vereinbart, der sich aus

den jeweils aktuellen Preislisten oder sonstigen Dokumentationen von
Die Schnatterei ergibt. Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt. und
allfälliger Zölle und Abgaben sowie Versandkosten. Preisänderungen vor
Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind
vorbehalten.
Für alle Einzelverträge mit wiederkehrenden Zahlungen wird
ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung
vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der
vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100) oder ein an seine Stelle
tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den
Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
Bei Einzelverträgen mit einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als
drei Monaten ist Die Schnatterei über die Wertsicherung hinaus zu
einseitigen Preiserhöhungen entsprechend den eingetretenen
Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen,
Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen berechtigt.
Die Schnatterei ist insbesondere auch berechtigt, Preiserhöhungen von
Partnerdiensten an den Vertragspartner weiterzugeben. Die Erhöhung
der Preise wird dem Vertragspartner einen Monat vor dem
Wirksamwerden schriftlich online oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht.
Im Falle einer Preiserhöhung von über 5% pro Jahr muss der
Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die
Preiserhöhung schriftlich erklären, dass er das Vertragsverhältnis über
den Bezug des betreffenden Partnerdienstes nicht mehr aufrecht
erhalten will.
3.    Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug und
innerhalb Österreichs spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen
ist die Ausstellung von Teilrechnungen durch Die Schnatterei stets
zulässig.
Die Schnatterei akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorganges dem
Vertragspartner jeweils angezeigten Zahlungsarten. Bei Bezahlung per
Bankeinzug und Kreditkarte erfolgt die Belastung am Tag der
Rechnungsstellung. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich auf das in der Rechnung des Die Schnatterei genannte
Konto erfolgen. Der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer ist nach
Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die
Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen ausdrücklich
vereinbart wurden.
Bei Leistungsunterbrechung aufgrund höherer Gewalt hat Die

Schnatterei Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% des
vereinbarten Auftrags ausgeführt ist.
4.    Verzugsfolgen
Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der
Die Schnatterei maßgebend. Für den Fall eines Zahlungsverzuges des
Vertragspartners ist Die Schnatterei berechtigt, ihre Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sofort einzustellen.
Die Schnatterei ist auch berechtigt, in diesem Fall oder aus ähnlich
berechtigten Anlässen den Vertrag mit sofortiger Wirkung für beendet zu
erklären.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen
sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Vertragspartner den
gesetzlichen Verzugsschaden, jedenfalls Verzugszinsen und
Zinseszinsen in Höhe von 9,2% p.a. Im Fall der Säumnis ist der
Vertragspartner auch verpflichtet, neben den Verzugszinsen alle
sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der
Einbringlichmachung, auch eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Bei
Zahlungsverzug entfallen sämtliche dem Vertragspartner allenfalls
eingeräumten Nachlässe.
Sofern Teilzahlung vereinbart wurde, tritt Terminsverlust ein, wenn auch
nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit
Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende
Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht der Die
Schnatterei das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die
gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
5.    Eigentumsvorbehalt
Die Schnatterei behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum
Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

6.    Rabatt
Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss. Ein
Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung von Die Schnatterei
entweder sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ende der
Vertragslaufzeit oder nach Ablauf einer einjährigen Frist gutgeschrieben
werden.

7.    Aufrechnungsverbot

Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den
Vertragspartner aus welchen Gründen auch immer ist unzulässig.
8.    Teillieferungen und Teilabrechnungen
Die Schnatterei ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt.
9.    Vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund
Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist Die Schnatterei
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und
Terminen mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden. Als wichtiger
Grund gilt insbesondere:
a.    Die Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch den
Vertragspartner, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der
Sicherung des Datenzugriffs;
b.    Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Vertragspartners oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens;
c.    Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung unter Setzung
einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen
Zahlungsverpflichtungen; sowie
d.    Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung des Vertragspartners
ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform.
e.    Sperre der Kreditkarte des Vertragspartners ohne Vereinbarung
einer alternativen Zahlungsform.
10.    Kontaktaufnahme
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, von Die
Schnatterei zum Zweck der Auftragserfüllung, zu Marketingzwecken,
nämlich für Umfragen und zum Zweck der Verkaufsförderung von
Produkten und Dienstleistungen, die für den Vertragspartner von
beruflicher Relevanz sind, per Telefon, Fax oder E-Mail kontaktiert zu
werden. Diese Zustimmung gilt für den Vertragspartner sowie für alle
seine Mitarbeiter und Gehilfen. Der Vertragspartner verpflichtet sich,
diese Einwilligung auf alle Mitarbeiter und Gehilfen zu überbinden. Diese
Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden,
ohne dass den AGB in ihrer Gesamtheit widersprochen wird.

III. Allgemeines zur Haftung und Gewährleistung
1.    Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen, insbesondere im Hinblick auf augenfällige Mängel (§
928 ABGB). Soweit zwingendes Gewährleistungsrecht zur Anwendung
gelangt oder der Gewährleistungsausschluss im Einzelvertrag
abbedungen wurde, gilt nachfolgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt
sechs Monate ab Lieferung; das Vorliegen von Mängeln ist vom
Vertragspartner nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung;
auftretende Mängel sind vom Vertragspartner bei sonstigem Verlust von
Gewährleistungsansprüchen nach Übergabe unverzüglich, spezifiziert
und schriftlich zu rügen.
Die Schnatterei ist im Falle der Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen dazu berechtigt, den
Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder
Wandlung) selbst zu bestimmen; Preisminderung oder Wandlung
können vom Vertragspartner nur dann gefordert werden, wenn sich die
Verbesserung und der Austausch als unmöglich erweisen oder wenn Die
Schnatterei dem Verlangen des Vertragspartners nicht oder nicht in
angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist
ausgeschlossen, wenn es sich um einen Geringfügigen Mangel handelt.
§ 933b ABGB findet gegenüber Die Schnatterei als Vormann keine
Anwendung.
2.    Haftung für Schäden
Die Haftung der Die Schnatterei für Schäden wird im gesetzlich
zulässigen Ausmaß auf Fälle von Vorsatz und krass grober
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist jedenfalls auf den
vertragstypischen Schaden beschränkt. Für sonstige wie immer geartete
Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für
entgangenen Gewinn und für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter
besteht keine Schadenersatzpflicht von Seiten der Die Schnatterei. Die
Haftung der Die Schnatterei für Handlungen Dritter, einschließlich
Vertragspartner und Gehilfen, wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Die Schnatterei nicht für unrichtige
Aussagen oder Empfehlungen oder sonstige Angaben ihrer
Vertragspartner oder Dritter, darüber hinaus übernimmt Die Schnatterei
keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Produkte, insbesondere
nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der
darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder oder Informationen.
3.    Geltendmachung von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung bzw Schadenersatz sind
längstens binnen sechs Monaten nach Übergabe bzw Schadenseintritt
bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
4.    Verantwortlichkeit des Vertragspartners
Der Vertragspartner hält Die Schnatterei hinsichtlich Ansprüche Dritter
sowie jeglicher Nachteile aus behördlicher oder gerichtlicher Verfolgung,
welche aus dem Verhalten des Vertragspartners im Rahmen der
Vertragsbeziehung mit der Die Schnatterei resultieren, vollständig schad-
und klaglos.
IV. Auftragsdatenverarbeitung
Sofern Die Schnatterei im Rahmen eines Einzelvertrages als
Auftragsverarbeiter für den Vertragspartner tätig wird, verpflichtet sich
der Vertragspartner zur Unterzeichnung der Die Schnatterei Standard-
Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese kann unter
datenschutz@dieschnatterei.com beantragt werden.
V. Besondere Bestimmungen für Fach-Content-Produkte
1.     Fach-Content-Produkte
Als Fach-Content-Produkte gelten alle Produkte, welche dem Zugriff auf
Fach-, Sparten- und Brancheninformation dienen, einschließlich aller
Fachzeitschriften und ePaper-Ausgaben digitaler Fach-, Sparten und
Brancheninformationsangebote, sowie telekommunikativer Dienste der
Die Schnatterei.
2.     Abonnement-Rechnungen
Soweit im Einzelvertrag nicht Abweichendes geregelt wurde, sind
Abonnements von Fach-Content-Produkten jeweils nach
Rechnungslegung für das kommende Jahr zur Gänze im Voraus zur
Zahlung fällig.
3.     Laufzeit von Abonnements und Kündigung
Die Laufzeit von Abonnements von Fach-Content-Produkten beträgt
mangels entgegenstehender Vereinbarung, ein Jahr (Bezugsjahr). Die
Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr zum jeweils
gültigen Jahresbezugspreis sofern das Abonnement nicht bis spätestens
einen Monat vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt wird. Die
Kündigung wird somit mit Ende des laufenden Bezugsjahres wirksam.

Bei von aus dem Ausland bezogenen Abonnements werden
Portospesen weiterverrechnet
Mangels entgegenstehender Vereinbarung verzichtet der
Vertragspartner jedenfalls für die Dauer des ersten Bezugsjahres auf
eine Kündigung.
4.    Keine Haftung für Inhalte
Die Fach-Content-Produkte werden mit Sorgfalt erstellt und dienen der
Information des (Fach-)Leserpublikums, können jedoch fachmännische
Entscheidungen im Einzelfall nicht ersetzen. Die Schnatterei leistet keine
Gewähr und übernimmt keine Haftung dafür, dass Aussagen und
Angaben in Fach-Content-Produkten richtig und vollständig sind. Auf die
Beschränkung von Haftung und Gewährleistung gemäß Punkt III. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. In
keinem Fall haftet Die Schnatterei für rechtswidrige, fehlerhafte oder
unvollständige Angaben oder Aussagen Dritter, welche in Fach-Content-
Produkten veröffentlicht bzw. zugänglich gemacht werden. Insbesondere
haftet Die Schnatterei nicht für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter
Informationen entstehen. Die Schnatterei haftet darüber hinaus auch
nicht für die aus veröffentlichten Aussagen, Angaben oder Daten
gezogenen Schlüsse.
5.    Schadloshaltung durch den Vertragspartner für übermittelte
Inhalte
Wenn der Vertragspartner Inhalte zur Veröffentlichung in Fach-Content-
Produkten übermittelt, hält er Die Schnatterei hinsichtlich jeglicher
Ansprüche Dritter und jeglicher behördlicher oder gerichtlicher
Verfolgung, welche aus der Unrichtigkeit, Missverständlichkeit,
Unvollständigkeit solcher Inhalte oder ihrer Ungeeignetheit für das
angesprochene Zielpublikum resultieren vollständig schad- und klaglos.

VI. Besondere Bestimmungen für Anzeigenaufträge
1.    Begriff Anzeigenauftrag
Unter Anzeigenauftrag ist jeglicher Auftrag zur Vornahme einer
entgeltlichen Veröffentlichung in jeglichem Medium von Die Schnatterei
zu verstehen, insbesondere sind dies Aufträge zur Einschaltung von
Anzeigen oder Texten sowie die Durchführung von Beilagenaufträgen.
2.    Ablehnung von Anzeigenaufträgen

Die Schnatterei behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen
abzulehnen, insbesondere wegen ihres Inhaltes ihrer Herkunft oder
technischen Form. Dies gilt auch dann, wenn der Inhalt gegen
gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten verstößt
oder die Veröffentlichung aus berechtigten Gründen unzumutbar ist. Für
den Fall einer Ablehnung stehen dem Vertragspartner keinerlei
Ansprüche zu. Der Vertragspartner wird von einer Ablehnung
raschestmöglich unterrichtet.
3.    Inhaltliche Prüfung von Anzeigenaufträgen
Die Schnatterei ist nicht verpflichtet, Einschaltungen von Anzeigen oder
Texten sowie Beilagen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Für den Inhalt,
einschließlich einer erforderlichen Kennzeichnung gemäß § 26
Mediengesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, trägt der
Vertragspartner die volle Verantwortung. Der Auftraggeber garantiert der
Die Schnatterei sowie deren Leuten (Mitarbeiter und Gehilfen), dass vom
Vertragspartner zur Veröffentlichung übermittelte Inhalte gegen keinerlei
gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht
verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verlagsbüro sowie
dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die auf die erschienene
Anzeige begründet werden, vollständig schad- und klaglos zu halten
sowie für sämtliche entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu
leisten.
4.    Durchführung von Anzeigenaufträgen
Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die
Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der
Einhaltung bestimmter Termine oder von einer bestimmten Platzierung
schriftlich abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart
wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der
Vorauszahlung zurückgestellt werden.
5.    Eignung von Anzeigen und Archivierung
Der Vertragspartner haftet für die vollständige Anlieferung einwandfreier
und geeigneter Anzeigenmittel. Die Schnatterei haftet nicht für
Verzögerungen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt. Die
Schnatterei hat das Recht, die Veröffentlichung der Anzeige jederzeit
rückgängig zu machen, wenn hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. Die
Schnatterei ist nicht verpflichtet, die Anzeige aufzubewahren oder zu

archivieren. Der Vertragspartner kann aus unberechtigtem Linking
und/oder Framing keine Ansprüche gegen Die Schnatterei herleiten.
6.    Beschaffenheit digitaler Werbemittel
Der Vertragspartner garantiert (§ 880a 2. Halbsatz ABGB) unter
Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und
Klagloshaltung der Die Schnatterei, dass von ihm bereitgestellte
Werbemittel frei von Malware und Viren sind, allen anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter
verletzen. Jegliche Integration von Technologien (insbesondere
Tracking-Technologien) in digitale Werbemittel, welche nach
datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen oder
sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung eines
Empfängers einer Ad Impression bzw. eines sonstigen digitalen
Werbekontakts bedarf, insbesondere jegliche nach datenschutz- oder
telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen zustimmungspflichtige
Speicherung von Information in Endgeräten sowie Erhebung von
Information aus Endgeräten, ist zu unterlassen, soweit hierfür nicht von
Die Schnatterei eine gesonderte schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Dies gilt insbesondere für nach datenschutz- oder
telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen die Einwilligung eines Nutzers erfordernde
Maßnahmen zur Herstellung individualisierter Ad Impressions oder
sonstiger individualisierter Werbekontakte. Sollte Die Schnatterei wegen
Maßnahmen des Vertragspartners oder wegen im Auftrag des
Vertragspartners von Die Schnatterei vorgenommenen Maßnahmen aus
welchem Rechtsgrund auch immer von Dritten in Anspruch genommen
oder behördlich oder gerichtlich belangt werden, hält der Vertragspartner
Die Schnatterei vollständig schad- und klaglos.
7.    Druckunterlagen
Dem Vertragspartner obliegt die rechtzeitige Bereitstellung der
Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges bei der Bereitstellung gilt der
Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer
anderen, vom Vertragspartner bereitgestellten Druckunterlage erfolgt
oder auch nur Name und Adresse des Vertragspartners eingeschalten
wird.
8.    Änderungen während des Veröffentlichungszeitraums
Die Schnatterei kann Änderungen an der Anzeige während des
Veröffentlichungszeitraumes nur vornehmen, sofern dies der Die
Schnatterei technisch und inhaltlich zumutbar und möglich ist.

Änderungen werden gegen ein aufwandabhängiges Entgelt
durchgeführt. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die
Identität der Anzeige betreffen.
9.    Mündliche Änderungen
Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen und mündlich
oder telefonisch veranlassten Änderungen und Abbestellungen
übernimmt Die Schnatterei keine Haftung und leistet keine Gewähr für
die richtige Erfassung und Umsetzung der begehrten Änderung.
10.    Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin geliefert.
Versendet der Vertragspartner den übermittelten Probeabzug nicht bis
zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als
erteilt. Beanstandungen sind bei sonstiger Präklusion von Ansprüchen
unverzüglich zu rügen.
11.    Geänderte Anzeigenpreise
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preisbedingungen
auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kosten für Druckstöcke,
Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Die Rechnung wird unverzüglich nach Erhalt fällig.
12.    Stornobedingungen (für Anzeigen in Printmedien)
Stornos für Anzeigen in Printmedien werden nur in schriftlicher Form
angenommen. Für Stornierungen bis zum fünften Tag vor
Anzeigenschluss werden keine Gebühren verrechnet. Für Stornierungen
bis spätestens zwei Werktage nach dem Anzeigenschluss werden 30%
der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornos die später
erfolgen, wird die volle Auftragssumme zur Verrechnung gebracht. Es gilt
das Eingangsdatum beim Verlag. Für Anzeigenaufträge in Onlinemedien
besteht kein Stornorecht.
VII. Besondere Bestimmungen für registrierungspflichtige digitale
Angebote (insbesondere Plus-Content-Bereiche)
1.    Schutz von Zugangsdaten
Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, seinen durch Passwort
geschützten Zugriff auf Datenbanken oder Onlinedienste vor Dritten zu

schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht
weiterzugeben.
2.    Unzulässige Zugriffe
Zugriffe durch natürliche oder juristische Personen, die mit Die
Schnatterei im Wettbewerb stehen, sind generell, insbesondere soweit
der Zugriff zur Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigen
Die Schnatterei, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
3.    Zugriffe und Urheberrecht
Zugriffe auf Datenbanken oder Onlinedienste dürfen nur in dem
ausdrücklich festgelegten Umfang erfolgen. Die Nutzung zu anderen als
den ausdrücklich festgelegten Zwecken ist für den Vertragspartner
ausgeschlossen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die
verwendete Form, die Inhalte und die verwendete Software
urheberrechtlich geschützt sind.
4.    Technische Entwicklungen
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Inhalte technischen und
organisatorischen Gegebenheiten unterliegen. Im Hinblick auf
technische oder wirtschaftliche Entwicklungen ist Die Schnatterei
berechtigt, Inhalte und Partnerdienste jederzeit auszuweiten oder
einzuschränken.
5.    Störungen, Einschränkungen und Unterbrechungen
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm
zu erstellen, und dass es möglich ist, dass Daten und Dienste nicht
jederzeit verfügbar sind. Die Schnatterei übernimmt keine Gewähr für
eine unterbrechungsfreie technische Zugänglichkeit von digitalen
Diensten, auch nicht dafür, dass Daten unter allen Umständen
gespeichert bleiben.
Die Schnatterei haftet für keine allfälligen Schäden des Vertragspartners
infolge einer Störung oder Unterbrechung oder eines Verlustes
gespeicherter Daten. Die Schnatterei haftet insbesondere nicht für
unerwünschte Nebeneffekte, die beim Vertragspartner durch den Einsatz
nicht geeigneter Soft- oder Hardware oder Störungen des
Kommunikationsnetzes bzw Rechnerausfälle bei einem Provider oder
Onlinedienst, verursacht werden. Eine Gewährleistung oder Haftung für
Programmierfehler wird ausgeschlossen.

6.    Sperre des Zugriffs
Bei Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Verpflichtungen
sowie bei jeglichem Missbrauch von Diensten der Die Schnatterei ist Die
Schnatterei berechtigt, den Zugang des Vertragspartners auf
Datenbanken oder Onlinedienste vorübergehend oder endgültig zu
sperren; die vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben
von einer Sperre unberührt, ein Erstattungsanspruch des
Vertragspartners wird hierdurch nicht begründet. Die Sperre ist
aufzuheben, wenn und soweit die Gründe für die Sperre weggefallen
sind und der Vertragspartner allfällige Mahnspesen und Verzugszinsen
sowie eine Sperrgebühr bezahlt hat. Als Missbrauch von Diensten,
welche Die Schnatterei zur Sperrung berechtigt, gilt insbesondere die
Registrierung mit unrichtigen Registrierungsangaben, insbesondere
unter falscher Identität, die Nutzung von Diensten zu Zwecken der
Konkurrenzierung der Die Schnatterei sowie die Nutzung von auf
Fachpublikum beschränkten Diensten durch Personen, welche die
Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
7.    Datenänderung
Der Vertragspartner wird der Die Schnatterei eventuelle Änderungen
seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse und der Postadresse
über das dafür vorgesehene Formular mitteilen. Bis zum Einlangen
dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die
letzte E-Mail- bzw. Postadresse als beim Vertragspartner eingegangen.
8.    Mehrkosten
Die Schnatterei ist berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, die durch
den auf Verlangen eines Vertragspartners durchgeführten Wechsel von
Kennwörtern verursacht werden.
VIII. Besondere Bestimmungen zum Bereich Marktforschung
1.    Marktforschungsaufträge
Aufträge im Bereich der Marktforschung werden in Übereinstimmung mit
den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und
Sozialforschung (ADM und ESOMAR) ausgeführt. Die Schnatterei leistet
nicht Gewähr dafür, dass die erhobenen, ausgewerteten und
analysierten Daten vom Vertragspartner in einer bestimmten Weise
kaufmännisch verwertet werden können.
Die geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen verbleiben bei Die
Schnatterei. Der Vertragspartner hat nach vollständiger Leistung des

vereinbarten Entgelts Anspruch auf gesetzmäßige Nutzung der
Ergebnisse für interne Unternehmenszwecke oder andere ausdrücklich
vereinbarte Zwecke. Will der Vertragspartner aus Ergebnissen zitieren,
so muss er Zitate als solche kenntlich machen und dabei die von Die
Schnatterei durchgeführte Marktforschung unter namentlicher Anführung
der Die Schnatterei als Quelle nennen.
Das gesamte Know-how, Geschäftsgeheimnisse und alle geistigen
Eigentumsrechte an Methoden, Verfahren, und eingesetzten
Technologien (einschließlich Software) bleiben ausschließliches
Eigentum der Die Schnatterei. Soweit dem Vertragspartner Know-how
oder Geschäftsgeheimnisse der Die Schnatterei offenbart wurden, ist
dieser zur Verschwiegenheit und zur Unterlassung der Nutzung des
Know-hows und der Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.
IX. Besondere Bestimmungen zum Bereich Daten und Consulting
1.    Lizenzierung und Eigentumsvorbehalt
Die Schnatterei verschafft dem Vertragspartner an Daten (unabhängig
von der Art der Übermittlung und Speicherung) kein Eigentum. Der
Vertragspartner erwirbt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare
Recht zur Nutzung entsprechend dem im Auftragsdokument
vereinbarten Zweck.
2.    Mehrfachverwendung
Sofern im Auftragsdokument keine abweichende Vereinbarung über die
Mehrfachverwendung getroffen wurde, sind alle übermittelten Adressen
oder Informationen nur zur einmaligen Nutzung bestimmt.
3.    Rechtliche Bedingungen der Nutzung
Die Nutzung darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen,
insbesondere unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen stattfinden.
4.    Vertraglich nicht abgedeckte Nutzung
Eine über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich
vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung der Die Schnatterei nicht zulässig. Die Nutzung
zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist für den Vertragspartner
ausgeschlossen. Jeder Verstoß berechtigt zur sofortigen Einstellung der
Datenübermittlung. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners wird
hierdurch keinesfalls begründet.

5.    Änderungsvorbehalt
Es ist nicht gestattet, erhaltene Daten in irgendeiner Weise inhaltlich und
redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benützen, sie für
Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzuleiten,
im Internet oder in anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich
einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle
Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist
ausgeschlossen.
6.    Datenaktualität
Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien gibt
Die Schnatterei keine Gewähr dafür, dass in den Adressdateien zum
Zeitpunkt der Übermittlung sämtliche Adressen postalisch richtig und für
jede Zielgruppe vollständig sind. Da Die Schnatterei die Adressen aus
öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben
zusammenstellt, kann Die Schnatterei nicht gewährleisten, dass ein
Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der
letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter
Seite ausgegeben wurde und seine Adressdaten zutreffend sind,
weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind. Zum Auftragsumfang
der Die Schnatterei gehört es daher nicht, die Gültigkeit, Zustellbarkeit,
Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdateien zu prüfen.
7.    Counts (Adress-Stückzahl)
Die Adress-Stückzahl ändert sich aufgrund der laufenden
Adressoptimierung und Adressaktualisierung ständig. Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 5% gegenüber dem Angebot gelten als
vertragsgemäß.
8.    Nutzung von Telekommunikationsdaten
Bei Durchführung von Telefonie Projekten im Auftrag des Kunden, wird
Die Schnatterei soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes
vereinbart wurde, im Namen und im Auftrag des Kunden tätigt. Telefon-
und Faxnummern sowie E-Mailadressen dürfen vom Vertragspartner,
sowie von der in dessen Auftrag tätig werdenden Die Schnatterei,
ausschließlich nach vorangegangener Einwilligung des Betroffenen für
Anrufe oder Zusendungen zu Werbezwecken im Sinne von § 107 TKG
genutzt werden. Die rechtliche Beurteilung, ob eine solche Einwilligung
zugunsten des Vertragspartners vorliegt, obliegt dem Vertragspartner
selbst. Die Schnatterei wird sich bemühen, dem Vertragspartner die ihr
vorliegenden, für diese Überprüfung erforderlichen Informationen zur

Verfügung zu stellen. Im Fall unzulässiger Nutzungen durch den
Vertragspartner oder durch Die Schnatterei in dessen Auftrag hält der
Vertragspartner Die Schnatterei und deren Mitarbeiter und Gehilfen
hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter sowie sonstiger rechtlicher
Nachteile, einschließlich Strafen und Geldbußen vollständig schad- und
klaglos.
9.    Weiterverkauf
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Daten und Informationen oder
Teile, beispielsweise Derivate daraus, in irgendeiner Form Dritten zur
Verfügung zu stellen, damit gewerblich zu handeln oder damit
Dienstleistungen zu erbringen. Lediglich klargestellt wird in diesem
Zusammenhang, dass auch Unternehmen, die mit dem Kunden
verbunden sind, als solche Dritte gelten.
10.    Kontrolladressen
Zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung werden von Die
Schnatterei in die Datenbestände Kontrolladressen integriert, damit Die
Schnatterei jegliche Informationen, die sich aus der Verarbeitung,
Aktualisierung, Syndizierung und Validierung der Datenbank ergeben,
identifizieren kann. Bei Verstoß gegen die vertraglich eingeräumte
Nutzungsberechtigung schuldet der Vertragspartner der Die Schnatterei
eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende
Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des ausgewiesenen
Rechnungsbetrages für die vereinbarte Nutzung. Der Vertragspartner
schuldet diese Vertragsstrafe bereits bei nachweislicher vertragswidriger
Nutzung auch nur einer der Kontrolladressen aus den übermittelten
Adressen. Die Geltendmachung weitergehender
Schadenersatzansprüche durch Die Schnatterei bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Der Vertragspartner nimmt hiermit zur Kenntnis, dass
Inhalte, die an Kontrolladressen geschickt werden, gegenüber Die
Schnatterei offengelegt werden können.
11.    Marketingzwecke
Der Vertragspartner erklärt gemäß § 151 Abs 6 GewO 1994, dass er
allfällige ihm von Die Schnatterei übermittelte Marketinginformationen
und -klassifikationen sowie Analyseergebnisse ausschließlich für seine
eigenen Marketingzwecke verwenden wird.
13.    Kosten für Datenschutz und Datensicherheit

Die Schnatterei ist berechtigt, Kosten besonderer Maßnahmen
gesondert in Rechnung zu stellen, die für die Gewährleistung des
Datenschutzes oder der Datensicherheit gesetzlich oder behördlich
angeordnet werden.
14.    Weitergabe von Daten
Der Vertragspartner hat die Weitergabe von Datenbankinhalten oder
sonstiger Informationen an Dritte zu unterlassen und hat alles ihm
zumutbare (insbesondere auch organisatorische Maßnahmen) zu
ergreifen, um den Schutz der an den Inhalten bestehenden
Urheberrechte zu gewährleisten.
15.    Geistiges Eigentum
Dokumentation und Abfragesystem (als Gesamtes „Datenbank“) sind
geistiges Eigentum von Die Schnatterei. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des
Abfragesystems, des Aufbaus von Datenbanken oder die
Formdarstellung einzelner Inhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem
Vertragspartner untersagt, die abgefragten Daten in andere
Datenbanken einzubringen, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag
festgehalten. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses. Dem Vertragspartner ist es untersagt,
Dokumenteninhalte zu kopieren. Dies stellt einen Verstoß gegen
urheberrechtliche Bestimmungen dar.
Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte, welche aus
Urheber-, Datenbank- und sonstigen geistigen Eigentumsrechten
welcher Natur auch immer resultieren, an jeglichen Aktualisierungen,
Korrekturen, Hinzufügungen, Verbesserungen, Modifikationen,
Änderungen, Anpassungen oder Übersetzungen der Datenbank von Die
Schnatterei sowie an jeglichen modifizieren, zusammengefügten,
eingebundenen oder mit der Datenbank von Die Schnatterei
kombinierten Informationen, Listen oder Daten, welche von dem oder im
Namen des Vertragspartners oder jeglicher Drittpartei oder von Die
Schnatterei im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen in
Verbindung mit diesen AGB (zusammen „Modifikationen“) erstellt oder
bereitgestellt werden, werden der Die Schnatterei ausschließlich
eingeräumt. Der Auftraggeber tritt hiermit sämtliche Urheber-,
Datenbank- oder andere geistige Eigentumsrechte sowie sich hierauf
beziehende Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an sämtlichen
Modifikationen an Die Schnatterei ab.
16.    Materialien des Vertragspartners

Dienstleistungen wie Werbemittelerstellung, Adressabgleich, Druck,
Konfektionierung, Portooptimierung und Postauslieferung werden im
Auftrag des Vertragspartners durchgeführt. Das Versandmaterial muss
abgezählt und verpackt frei Haus geliefert werden. Die Schnatterei ist
nicht zur Kontrolle verpflichtet. Bei Anlieferung ist ein Zuschuss von 4%
einzukalkulieren. Überschüssiges Versandmaterial wird auf Kosten des
Vertragspartners zurückgesendet oder auf Wunsch vernichtet.
17.    Prüfung der Materialien
Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass der Inhalt des
angelieferten Materials gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen
verstößt. Er stellt diesbezüglich Die Schnatterei von eventuellen
Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts des Materials frei.

X. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen
1.    Erfüllungsort sämtlicher Leistungen ist Gänserndorf, Österreich.
2.    Soweit sich nicht aus zwingend anzuwendenden Bestimmungen
Abweichendes ergibt, ist das sachlich zuständige Gericht in
Gänserndorf, Österreich, ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten zwischen Die Schnatterei und dem Vertragspartner im
unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden
Geschäftsbeziehung. Die Schnatterei ist jedoch berechtigt, auch ein
anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.
3.    Die Schnatterei ist zur Heranziehung von Subunternehmern zur
Leistungserbringung berechtigt.
4.    Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen
Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der
Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) vereinbart.
Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen,
Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche
Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
5.    Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, oder falls diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird

einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention
nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall
einer Regelungslücke.
6.    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche
Vereinbarungen, Nachträge, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden
usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das
Abgehen von der Schriftform nach Erfordernis.
7.    Der Vertragspartner hat Änderungen in seiner Anschrift unverzüglich
schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem
Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt
gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gesandt wurden.
Stand: März 2021

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