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McDonald’s für irreführende Werbung bestraft

Der Fastfood-Konzern erhielt in Ungarn eine Geldstrafe, wegen mangelhafter Produktbeschreibung und irreführender Werbung.

In unserem Nachbarland Ungarn muss der Fast-Food-Riese McDonald’s wegen einer mangelhaften Produktbeschreibung eine Strafe von 15 Millionen Forint (knapp 50.000 Euro) zahlen. Zwischen dem 1. Jänner 2012 und 12. Februar 2013 habe das Unternehmen mit der Bezeichnung „Hühnerfleisch“ für ein Produkt geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass das gegrillte oder panierte Filet auch Haut enthalte, so die ungarische Wettbewerbsaufsicht t ihre Entscheidung. Somit habe McDonald’s falsche Informationen in seiner Werbung über den Fleischanteil und die Zubereitung seiner Hähnchenteile benutzt. Der Konsument sei nicht genügend über den Hautanteil aufgeklärt worden. Die Wettbewerbsbehörde störte sich auch an den in der Werbung benutzten Fotos. Diese seien „besonders irreführend“ gewesen.
McDonald’s hatte während einer Anhörung vor der Aufsichtsbehörde die Verwendung von Hautteilen damit begründet, dass Hühnerfleisch ohne Haut zu schnell trocken werde. Das Wort „Hühnerfleisch“ sei sehr allgemein und könne von Konsumenten in vielerlei Weise interpretiert werden, argumentierte der Konzern. (Red./APA)

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