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Corona-Kurzarbeit auch für Lehrlinge möglich

Lehrlinge in Kurzarbeit bekommen volle Lehrlingsentschädigung, Lehrzeit wird nicht verlängert

Die neue Form der Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise wird nun auch für Lehrlinge möglich. Das hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute in einer Pressekonferenz versichert und soll im Nationalrat als Teil der COVID-19 Maßnahmen beschlossen werden. „Lehrlinge brauchen die bestmögliche Unterstützung, auch wenn es ihrem Betrieb gerade nicht so gut geht“, so Schramböck. „Sie haben jetzt auch die Möglichkeit in Kurzarbeit zu gehen – und zwar ohne Einbußen.“

100 Prozent Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge in Kurzarbeit

„Lehrlinge bekommen auch in Kurzarbeit weiter 100 Prozent ihrer Lehrlingsentschädigung. Die Lehrzeit wird dabei nicht verlängert“, freut sich Susanne Hofer, Vorsitzende der Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Kurzarbeit für Lehrlinge ist vor allem deshalb notwendig, weil viele Betriebe durch die aktuelle Situation ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht mehr nachkommen können“, erklärt Hofer.

„Statt Lehrlinge aus dem Lehrverhältnis zu drängen, ist es jetzt möglich, Lehrlinge analog zu allen anderen ArbeitnehmerInnen im Betrieb in Corona-Kurzarbeit zu schicken.“ Diese Möglichkeit sei auf Anraten der Sozialpartner nun in die Kurzarbeitsrichtlinie aufgenommen worden.

Unser aller Ziel muss sein, so Hofer, dass junge Menschen die bestmögliche Ausbildung erhalten und in ihrem Betrieb weiterhin lernen können: „Sie sind die Fachkräfte der Zukunft, deshalb müssen wir sie unbedingt in den Betrieben halten.“ Die Maßnahme der Kurzarbeit für Lehrlinge wird bis 31. August 2020 befristet umgesetzt.

Autorin: Barbara Kasper

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