In den Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die deutsche Fleischindustrie hat es überraschend eine Einigung gegeben. Nun muss ihn noch die Bundesregierung absegnen. Die Vereinbarung sehe einen verbindlichen tariflichen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor. Dieser solle dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Die Gewerkschaft Nahrung–Genuss–Gaststätten (NGG) habe die Einigung für die rund 80.000 Beschäftigten der Branche im Grundsatz bestätigt. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte deren Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir begrüßen nachdrücklich, dass es zu einer solchen Tarifvereinbarung kommt.”
Werkverträge
Die Tarifparteien wollen die Vereinbarung laut Bericht durch die deutsche Regierung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklären lassen. Dadurch würden auch die in vielen Schlachtbetrieben eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa von der Tarifregelung erfasst. Werkvertragsbeschäftigungen zu Niedrigstlöhnen scheinen damit in absehbarer Zukunft ein Ende zu haben.
Gewerkschaftskampagne
Unterdessen startete die Gewerkschaft Pro-Ge gemeinsam mit ihrem Pendant, der Gewerkschaft Nahrung–Genuss–Gaststätten (Region Rosenheim-Oberbayern), eine europaweite Kooperation für die Bediensteten der Fleischwirtschaft. „Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping kann nur auf europäischer Ebene gewonnen werden. Eine bessere internationale Vernetzung ist notwendig, um die EU-Entsenderichtlinie im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuändern”, stellten etwa Daniel Mühlberger und Erwin Kinslechner von der Pro-Ge in einer Aussendung klar. So könnte etwa durch eine Generalunternehmerhaftung sichergestellt werden, dass beauftragende Unternehmen für die Einhaltung heimischen Rechts durch die entsendenden Firmen haftbar gemacht werden könnten.
Von Salzburg ausgehend wurde ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, an dem sich künftig Gewerkschafter aus ganz Europa beteiligen sollen. „Das Projekt ist entstanden, weil wir als benachbarte Regionen im Bereich der Schlachthöfe mit denselben Problemen zu kämpfen haben. Unter Ausnutzung der EU-Entsenderichtlinie werden Arbeiter aus osteuropäischen Staaten als Schlachter beschäftigt. Durch die Entsendung zahlen sie die Lohnsteuer zwar vor Ort, die Sozialversicherung wird jedoch im jeweiligen Heimatstaat entrichtet”, so Mühlberger.
Weil eine Überprüfung der geleisteten Abgaben aufgrund bürokratischer Hürden nicht möglich sei, liege die Vermutung nahe, dass sich die Entsendeunternehmen Kostenvorteile verschaffen, indem sie im
Heimatstaat geringere Abgaben zahlen.
Situation in Österreich
Was Österreich betrifft, habe die Praxis gezeigt, dass zwar der korrekte kollektivvertragliche Monatslohn gezahlt wird. Allerdings bemängelt die Gewerkschaft, dass Überstunden und diverse Zulagen nicht ausbezahlt
würden.
Red/APA