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2.000 Euro Lehrlings-Bonus für Unternehmen

Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Das gilt auch für den Bereich der Lehrlingsausbildung. Eine Studie zeigt die verheerenden Folgen: 10.000 Lehrstellenplätze stehen auf dem Spiel (Studie von z.l.ö. – zukunft.lehre.österreich.). Besonders betroffen sind dabei die Sparten Handel (ca.3.500 mögliche Lehrstellen), Gewerbe und Handwerk (ca.3.000), Tourismus und Freizeitwirtschaft (knapp 2.000) sowie Industrie (knapp 1.000). In der Krise 2008/2009 gab es einen Einbruch von 20 Prozent der Lehranfänger. Ein deutlicherer Rückgang ist auch heuer nicht auszuschließen und bewegt sich nach Schätzungen zwischen bis 20 Prozent oder sogar 30 Prozent.

Lehrlingsbonus für Betriebe

Die Lehrlingsausbildung ist einer der stärksten Standortvorteile des heimischen Bildungssystems. Rund 108.000 Lehrlinge werden derzeit in Österreich in knapp 200 Lehrberufen ausgebildet. Pro Lehrjahr fangenca.31.000 Lehrlinge neu an (über 95 Prozent davon im September).

Um dem entgegenzuwirken schnürt die Bundesregierung ein Lehrlingspaket, das jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die während der Corona-Krise Lehrlinge eingestellt haben und die dieses Jahr (bis 31. Oktober) noch Lehrlinge einstellen werden. Der Bonus von 2.000 Euro pro betrieblichen Lehrling für den Lehrbetrieb fördert die Schaffung von „echten“ Lehrstellen. Er wird in zwei Tranchen ausgezahlt: 1.000 Euro bei Start der Lehre, 1.000 Euro bei Behalten nach Probezeit (etwa drei Monate).

Die wichtigsten Eckpunkte

Mit dem Bonus in Höhe von 2.000 Euro gefördert wird:

  • jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertragszwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, es wird auch rückwirkend gezahlt.
  • Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (Überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.

Auszahlungsmodus:

  • Tranche 1: 1.000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle (Hängt vom Unternehmen ab, typischerweise passiert das im Juli-September)
  • Tranche 2: 1.000 Euro nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (drei Monate)
  • Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.

Antrag:

  • Ab 01.07.2020steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen aber auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16.03.2020) den Bonus.
  • Antrag bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch über „Lehre online Service“

Unbürokratische Abwicklung

Als „extrem wichtigen Impuls für die Lehrlingsausbildung in schwierigen Zeiten“ wertet Wolfgang Ecker, der Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), den nun in Kraft getretenen Lehrlingsbonus von 2.000 Euro. „Wir unterstützen damit unsere Ausbildungsbetriebe, setzen das richtige Signal für die Fachkräfte von morgen und geben unserer Jugend zusätzliche Chancen.“ Gerade für die vielen kleineren Ausbildungsbetriebe sei der Bonus eine wertvolle Hilfe.

Mit dem Lehrlingsbonus fördert der Bund Lehrbetriebe, die in der Zeit vom 16. März bis zum 31. Oktober Lehrverträge mit einem Lehranfänger abgeschlossen haben oder noch abschließen. Für Lehrlinge, die aus einer überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) übernommen werden, läuft die Frist bis zum 31. März 2021. Der Bonus gilt für jeden einzelnen Lehranfänger. Wer beispielsweise zwei Lehranfänger aufnimmt, bekommt also 4.000 Euro als Bonus.

Ausbildungsbetriebe erhalten ein Mail mit dem entsprechenden Antrag, den sie für alle förderbaren Lehrlinge auf einmal ausfüllen können. Die WKNÖ-Lehrlingsstelle sorgt nach einer Überprüfung der entsprechenden Lehrverträge für die Überweisung des Geldes. Zugleich sind Antragsformulare aber auch online unter www.lehre-foerdern.at abrufbar. Hier gibt es auch alle weiteren Details zum Lehrlingsbonus. „Wir setzen für die Ausbilderbetriebe also auf eine möglichst unbürokratische und einfache Abwicklung des Bonus“, so Ecker.

 

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