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Oberösterreich: Nahversorgungsförderung wird kräftig aufgestockt

Im Jahr 2024 gibt es beim erfolgreichen Nahversorgungsförderungsprogramm des Landes mehr Geld.

Mit einer guten Nachricht und einer möglichen, noch kräftigeren Finanzspritze als bisher, geht das besonders für ländliche Gegenden so wichtige Förderungsprogramm für die Nahversorger, in das neue Jahr.

Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024 plant das Land Oberösterreich die Fördergelder pro Antragsteller um bis zu einer Summe von 100.000 Euro aufzustocken. Erhöht wird hier sowohl die Basisförderung für Nahversorger, als auch der Nachhaltigkeitsbonus, der für Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt gewährt wird.

Wer genau und wofür bekommt man die Nahversorgungsförderung?

Um Fördergelder können Fleischereien, Bäcker, Gastronomiebetriebe oder Lebensmittelgeschäfte mit Vollsortiment ansuchen. Und die mit den Förderungen geplanten Investitionen müssen sich auf die Neuerrichtung eines Betriebes, eine Modernisierung und Erweiterung eines Geschäftes, der Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung oder auf die Übernahme eines Betriebes beziehen.

Welche Maßnahmen sind förderbar?

Gefördert werden beispielsweise die Kosten für externe Planung, Bauaufsicht und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind. Des Weiteren kann man die Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden, und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen geltend machen. Auch die Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern) wird gefördert und dabei ist auch die Anschaffung von gebrauchten Maschinen förderfähig.

Was bedeutet die Förderung beim sog. Nachhaltigkeitsbonus?

Im Rahmen des sog. „Nachhaltigkeitsbonus” sind Vorhaben förderbar deren Projektgegenstand die Übernahme eines Betriebes ist, sofern die übernommene Betriebsstätte vom/von der Förderungswerber:In (nach der Übernahme) mind. 5 Jahre betrieblich genutzt wird. Dazu müssen neben den sonstigen Bestimmungen des gegenständlichen Programmes die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Betriebsstätte wurde geschlossen oder wäre ohne die Übernahme geschlossen worden
  • Die Vermögenswerte werden von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben.
  • Das Rechtsgeschäft erfolgt zu Marktbedingungen.
  • Übernahmen wo Verkäufer & Käufer in einer Beziehung stehen (z.B.Familienmitglieder), sind nicht förderbar.
  • Die Übernahme einer Betriebsstätte eines KMUs durch ehemalige Beschäftigte ist jedoch förderbar.

Bis zu 100.000 Euro Förderung möglich

Die genauen und ausführlichen Parameter für diese erfreulichen Möglichkeiten erfährt man beim Land Oberösterreich. Fest steht jedenfalls: Geeignete Betriebe können ab 2024 für Investitionen bis zu 100.000 Euro Landes-Förderung bekommen. Und es bleibt zu hoffen, dass die so wichtigen Nahversorger das gute Angebot auch zahlreich annehmen werden!

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