Plan zur Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich
Um die Krisenfestigkeit in der gesamten Lebensmittelversorgungskette weiter zu stärken, hat Landwirtschaftsminister Totschnig einen „5-Punkte-Resilienz-Plan für Lebensmittelversorgungssicherheit“ erarbeitet. Zudem informiert Minister Totschnig beim Ministerrat im zweiten Bericht zur nationalen Lebensmittelversorgungssicherheit über die aktuelle Versorgungslage mit Lebensmitteln in Österreich entlang der Wertschöpfungskette. Aufgrund längerer Trockenperioden gerät europaweit auch die Trinkwasserversorgung stärker in den Fokus. Deshalb lädt Totschnig die Bundesländer zu einem Trinkwassergipfel.
Maßnahmen des 5-Punkte-Resilienz-Plans
5 Millionen Euro Fördercall zur Unterstützung von Lebensmittelverarbeitungsbetrieben bei Investitionen in Resilienzmaßnahmen (zum Beispiel Blackout-Vorsorge)
Für Investitionen zur Stärkung der Krisenfestigkeit in Hinblick auf Stromausfälle in lebensmittelverarbeitenden Betrieben startet mit 19. April 2023 ein außerordentlicher Fördercall zur Projekteinreichung. Dafür stehen insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung. Lebensmittelverarbeitende Betriebe können bis 30. Juni 2023 unter https://foerdermanager.aws.at/ ansuchen.
„Erneuerbare Rohstoffe und Klimawandel“, sowie „Versorgungs- und Ernährungssicherung“ als Schwerpunkte der BML-Ressortforschung
Um nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen sowie Strategien für die Versorgungs- und Ernährungssicherung aufzuzeigen, stehen für entsprechende Forschungsprojekte bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Stärkung der Resilienz in der Land- und Forstwirtschaft mittels Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Um die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelwertschöpfungskette krisenfester zu gestalten, werden bestehende Finanzmittel im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebündelt. Insgesamt werden dafür im GAP-Strategieplan bis 2027 über 830 Millionen Euro eingesetzt. Davon stehen 125 Millionen Euro für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und über 700 Millionen Euro für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe bereit (zum Beispiel Direktvermarktung).
Reform des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz gibt den Rahmen für die Lebensmittelversorgung im Krisenfall vor. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre soll dieses Gesetz novelliert werden und zeitnah in Begutachtung gehen. Um im Krisenfall rasch handeln zu können, sind weitreichende Vorsorgemaßnahmen sowie ein verbesserter Informationsfluss an die Bevölkerung geplant.
Aktualisierung von Krisenplänen
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und, etwa bei einer gestörten Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung rasch handeln zu können, werden die Krisenpläne des BML an die aktuellen Bedrohungslagen angepasst. Um sich darüber hinaus auch speziell dem Thema Blackout zu widmen, wurde Ende März im Bundeslenkungsausschuss ein eigener Fachausschuss eingerichtet.
Zweiter Bericht zur nationalen Lebensmittelversorgungssicherheit
Die Lebensmittelversorgungssicherheit (Ernährungssicherheit) erscheint auch mittel- und langfristig nicht gefährdet. In Österreich war im letzten Jahr das volle Produktsortiment verfügbar. Die hohen Energiekosten, die damit verbundenen Steigerungen der Produktions- und Inputkosten wirkten sich vor allem 2022 entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft aus. Dies führte gemeinsam mit internationalen Preisentwicklungen zu einer Steigerung der Lebensmittelpreise. Die neuen Daten der Statistik Austria zeigen eine langsame Trendumkehr. Die Lebensmittelpreise dürften sich nun langsam wieder reduzieren. Die Wirtschaftlichkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen im Bereich der Lebensmittelherstellung bleibt aber aufgrund der weiterhin hohen Energiepreise herausfordernd.
Einige Erfolgsfaktoren sichern die Ernährungssicherheit Österreichs nachhaltig ab. Zur den Erfolgsfaktoren des resilienten österreichischen Agrar- und Lebensmittelsystems gehören insbesondere die flächendeckende Agrarproduktion in Familienbetrieben (auch in topographisch benachteiligten Regionen und Berggebieten), gute Ausbildung und diverse wirtschaftliche Standbeine in der Landwirtschaft, die Partnerschaft Landwirtschaft-Wirtschaft-Handel, genügend Lebensmittelhersteller im Land und offene Grenzen im EU-Binnenmarkt.