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Frankreich führt Kennzeichnungspflicht gegen Shrinkflation im Einzelhandel ein

Frankreich sagt der Shrinkflation den Kampf an: Eine neue Regelung verpflichtet Händler, ab 1. Juli die Verbraucher über versteckte Preiserhöhungen bei kleineren Produktmengen zu informieren.

In Frankreich wird ein signifikanter Schritt gegen die sogenannte Shrinkflation unternommen. Dieser Begriff bezeichnet das Phänomen, bei dem Hersteller die Produktgröße oder das Volumen reduzieren, jedoch den Preis unverändert lassen, was effektiv eine Preiserhöhung pro Einheit oder Menge darstellt. Die französische Regierung hat nun entschieden, dass ab dem 1. Juli Einzelhändler dazu verpflichtet werden, jegliche Änderungen dieser Art direkt am Produktregal zu kennzeichnen. Dies gilt sowohl für Markenprodukte als auch für Handelsmarken und betrifft große wie mittlere Filialen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen und das Vertrauen in die Preisgestaltung wiederherzustellen.

Einzelhändler müssen reduzierte Produktgrößen mit Schildern versehen

Das Dekret, das diese Regelung festlegt, wurde am 16. April von der Regierung unterzeichnet und kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht. Für die Kennzeichnung der Produkte müssen Einzelhändler Schilder in unmittelbarer Nähe der betroffenen Waren anbringen. Dies ist Teil eines breiteren Kampfes der französischen Regierung gegen nicht offensichtliche Preiserhöhungen, ein Engagement, das bereits im Vorjahr mit der Ankündigung dieser kommenden Vorschrift seinen Anfang nahm. Die Umsetzung dieser Regel soll für zwei Monate ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem das Produkt in verringertem Umfang in den Handel kommt.

Carrefour & Frosta kennzeichnen Verkleinerung der Verpackungsmengen

Der französische Finanzminister Bruno Le Maire betonte das Ziel, das Verbrauchervertrauen durch Transparenz zurückzugewinnen. Zugleich forderte er die Konsumenten auf, über das staatliche Internetportal Signaconso mögliche Verstöße zu melden. Einige Unternehmen, darunter der Handelskonzern Carrefour, haben bereits eigenständig Produkte, die bei weniger Inhalt denselben Preis haben, mit speziellen Kennzeichnungen versehen, um für mehr Klarheit bei den Konsumenten zu sorgen.

Auf der Herstellerseite hat sich beispielsweise Frosta hervorgetan, indem das Unternehmen offen über die Verkleinerung der Verpackungsmengen bestimmter Produkte informiert und direkt auf den Verpackungen den Hinweis „Weniger Inhalt als vorher“ angebracht hat. Diese Maßnahme wurde teilweise durch erhebliche Kostensteigerungen bei der Produktion, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, erforderlich. Trotz der Reduzierung der Füllmenge blieb der Preis für die Verbraucher gleich, was Frosta dazu veranlasste, diese Änderung offensiv und transparent zu kommunizieren. Die positive Reaktion der Kundschaft auf diese offene Informationspolitik unterstreicht den Bedarf und das Verlangen nach mehr Transparenz im Bereich der Preisgestaltung und Produktkennzeichnung.

Insgesamt zeigt die Initiative Frankreichs und die Reaktionen darauf, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen ein Interesse daran haben, mehr Klarheit und Ehrlichkeit in der Produktkennzeichnung zu sehen. Diese Maßnahmen könnten als Vorbild für andere Länder dienen, die sich mit ähnlichen Herausforderungen im Kampf gegen die Shrinkflation konfrontiert sehen.

 

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