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Gilt auch für die Kleinsten

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Von der neuen Regelung sind nicht nur Großkonzerne, sondern alle Unternehmen bis hin zum Ein-Personen-Betrieb betroffen.

Die Datenschutzgrundverordnung soll dafür sorgen, dass personenbezogene Daten in Zukunft nur noch dann in einem Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn die betroffene Person auch gezielt ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Und auch wenn dies der Fall ist, hat das Unternehmen alle nur erdenkbaren Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die gespeicherten Informationen nach außen gelangen.

Ein Datenmissbrauch oder ein Datendiebstahl kann leider nie zu 100% ausgeschlossen werden, dies muss dann aber innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, die dann überprüft, ob wirklich alle zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz der Daten umgesetzt wurden. Eine Verletzung der Meldepflicht kann drastische Strafen nach sich ziehen.

Besonders sensibel sind unter anderem Informationen, aus denen die ethnische Herkunft, politische Einstellung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, oder auch die sexuelle Orientierung einer Person abgeleitet werden können. Da die Datenschutzgrundverordnung in allen EU-Staaten gilt, fällt auch die in einigen Ländern als kritische Information eingestufte Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft in diese Kategorie.

Nun gilt es für jedes Unternehmen, bis zum Stichtag am 25. Mai 2018 seine kompletten Datenbestände zu überprüfen, die entsprechenden Genehmigungen zur Datenspeicherung bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern einzuholen, und vor allem die optimalen Schutzvorkehrungen zu installieren. Großbetriebe haben dafür einen eigenen Datenschutz-koordinator, mittlere und kleine Betriebe stehen damit jedoch vor einer ohne entsprechendes Know How kaum zu bewältigenden Herausforderung. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet dazu ein umfangreiches Informationsservice – Infomaterial, Webinare und Roadshow – an.

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