Uneinheitliche Tierschutzkontrollen in Österreich
In Österreich sorgt die Aufteilung der Zuständigkeiten im Tierschutz für erhebliche Herausforderungen. Ein aktueller Bericht des Rechnungshofs zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zeigt auf, dass die Vollziehung des Tierschutzes aufgrund der zersplitterten Kompetenzverteilung auf EU-, Bundes- und Landesebene uneinheitlich erfolgt. Dies führt nicht nur zu Informationslücken, sondern erschwert auch die Durchsetzung der Tierschutzstandards.
Kompetenzzersplitterung und ihre Folgen
Die Zuständigkeiten in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sind auf mehrere Ebenen verteilt. Während die EU Mindeststandards für den Schutz von Nutztieren vorgibt, setzt das österreichische Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium nationale Richtlinien um, die teils über die EU-Vorgaben hinausgehen. Die Länder sind für die Vollziehung dieser Regelungen verantwortlich, was zu einer unübersichtlichen Verteilung der Aufgaben führt. Besonders in den Bezirksverwaltungsbehörden, wo Amtstierärzte die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen kontrollieren, zeigt sich diese Zersplitterung als problematisch.
Mangelnde Informationsweitergabe und Transparenz
Der Rechnungshof bemängelt, dass es keine ausreichende Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und der Agrar-Markt-Austria (AMA) gibt. Insbesondere die unzureichende Information über tierschutzbezogene Strafverfahren führt dazu, dass Betriebe trotz schwerer Tierschutzverstöße weiterhin Förderungen in voller Höhe erhalten können. Dies stellt nicht nur die Zweckmäßigkeit dieser Förderungen infrage, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit der Tierschutzkontrollen.
Nationale Standards oft strenger als EU-Vorgaben
Österreich hat in einigen Bereichen strengere Tierschutzstandards als die von der EU festgelegten Mindestanforderungen. Beispielsweise sind die Mindeststallflächen für Kälber in Österreich größer als von der EU vorgeschrieben. Diese strengeren Vorgaben spiegeln das Bemühen wider, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern. Doch die Umsetzung dieser Standards wird durch die mangelhafte Datenlage und unzureichende Kontrolldichte behindert.
Mangelhafte Datenlage erschwert Kontrolle
Eine zentrale Rolle für die Überwachung der Tierschutzstandards spielt das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS), das vom Gesundheitsministerium beauftragt und durch die Statistik Austria betrieben wird. Allerdings enthält dieses System keine umfassenden Daten zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Der Rechnungshof fordert daher eine Verbesserung der Datenerfassung und -verwaltung, um eine korrekte Berichterstattung an die EU und den Nationalrat zu gewährleisten.
Unzureichende Einhaltung der Kontrollquote
Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofs betrifft die Kontrollquote, die in der Tierschutz-Kontrollverordnung festgelegt ist. Diese sieht vor, dass mindestens zwei Prozent aller tierhaltenden Betriebe jährlich kontrolliert werden. Das Land Oberösterreich hat diese Vorgabe im überprüften Zeitraum (2018-2022) nicht erfüllt, und auch in der Steiermark wurde die Quote nur teilweise eingehalten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Länder zur Einhaltung dieser Quote zu verpflichten und die risikoorientierte Stichprobenauswahl bundesweit zu vereinheitlichen.
Es gilt: Dringender Handlungsbedarf
Der Bericht des Rechnungshofs macht deutlich, dass die derzeitige Zersplitterung der Zuständigkeiten im Tierschutz eine effektive Kontrolle erschwert. Für eine Verbesserung der Situation sind klare Vorgaben und eine stärkere Koordination zwischen den beteiligten Akteuren notwendig. Fleischer und Landwirte sollten sich über diese Entwicklungen bewusst sein, da sie direkte Auswirkungen auf ihre Betriebe haben können.
Anmerkung der Redaktion: Aktualisierung am 12.8.24
Tierschutzverstöße in der Steiermark: Tierschutzsprecher Georg Schwarzl zum jüngsten Rechnungshofbericht
In der Steiermark wurden rechtskräftige Strafen wegen Verstößen gegen Tierschutzvorschriften von den Bezirksverwaltungsbehörden nicht an die Förderabwicklerin Agrar-Markt-Austria (AMA) weitergeleitet. Die Folge: Straffällige Betriebe erhielten weiterhin ungekürzte Förderungen. „Das ist ein Skandal ersten Ranges!“ erklärt Georg Schwarzl, Tierschutzsprecher der steirischen Grünen.
„Es ist absolut inakzeptabel, dass Tierschutzverstöße folgenlos bleiben, weil die Behörden ihre Meldepflicht an die AMA einfach ignorieren. Das untergräbt nicht nur den Tierschutz, sondern auch das Vertrauen in unser Fördersystem“, so Schwarzl.
„Wir brauchen jetzt dringende Reformen: Tierschutz muss bei der Vergabe von Förderungen oberste Priorität haben. Es darf nicht länger sein, dass Betriebe, die gegen Gesetze verstoßen, weiterhin öffentliche Gelder erhalten. Einheitliche Standards und ein lückenloser Informationsfluss sind notwendig, um solche Missstände zukünftig zu verhindern“, fordert Schwarzl.
Ein weiteres Versäumnis ist die nicht eingehaltene Kontrollquote in der Steiermark. Diese Kontrollen sind unerlässlich, um den Tierschutz in der Praxis sicherzustellen. „Es muss sichergestellt werden, dass diese Quote strikt eingehalten wird“, mahnt Schwarzl.
Die steirischen Grünen erwarten von den zuständigen Behörden, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend und vollständig umgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Fördergelder künftig ausschließlich an Betriebe fließen, die den Tierschutz ernst nehmen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.