Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel sorgt im österreichischen Lebensmittelhandel und Lebensmittelgewerbe für zunehmenden Druck. Zwar soll der reduzierte Steuersatz von 4,9 Prozent bereits ab 1. Juli 2026 gelten, doch ein konkreter Gesetzestext fehlt weiterhin. Branchenvertreter warnen vor massiver Unsicherheit und hohen Umstellungskosten für Betriebe.
Fehlende gesetzliche Grundlage sorgt für Unsicherheit
Der Lebensmittelhandel und das Lebensmittelgewerbe begrüßen die angekündigte steuerliche Entlastung grundsätzlich. In der Praxis fehlen jedoch weiterhin entscheidende Details. Noch immer ist unklar, welche Produkte tatsächlich unter die neue Regelung fallen werden.
„Die Regierung sieht die Mehrwertsteuersenkung als eine ihrer zentralen Maßnahmen gegen die Inflation an. Wenn sie es ernst meint, muss sie aber auch eine klare gesetzliche Grundlage zur Umsetzung liefern. Solange nicht eindeutig geregelt ist, welche Waren betroffen sind, ist eine seriöse Vorbereitung der Betriebe nicht möglich. Das gilt für die großen Lebensmittelhändler genauso wie für die kleinen selbständigen Kaufleute“, erklärt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien betroffen
Besonders problematisch sei die Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten. Gerade im Lebensmittelhandel mit breiten Sortimenten sei die korrekte Zuordnung komplex und fehleranfällig. Die Verantwortung liege letztlich bei den Unternehmen selbst.
Prauchner fasst zusammen: „Auch die exakte Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten sorgt in der Praxis für Unsicherheit. Gerade im Lebensmittelhandel sind Sortimente breit gefächert, die richtige Zuordnung ist entsprechend aufwändig. „Die offenen Abgrenzungsfragen führen dazu, dass die Verantwortung letztlich bei den Betrieben liegt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das eine große Herausforderung.”
„Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung in so kurzer Zeit nicht zu schaffen“, warnt Leo Jindrak, Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der WKÖ. Durch die fehlende Rechtsbasis gibt es viel Verunsicherung. „Unsere Betriebe brauchen rasch Klarheit und Regeln, die sie ihren Kundinnen und Kunden auch nachvollziehbar erklären können“, fordert Jindrak.
Von der Mehrwertsteuer-Umstellung betroffen sind laut Wirtschaftskammer unter anderem rund 1.100 Fleischereien, 1.300 Bäckereien und 1.400 Konditoreien – bei einzelnen Grundnahrungsmitteln.
Kassensysteme und Waagen müssen angepasst werden
Zusätzlichen Druck verursacht die technische Umsetzung. Viele Kassensysteme seien aktuell nicht auf einen Steuersatz mit Kommastelle vorbereitet. Warenwirtschaftssysteme, Kassen und Waagen müssten daher aufwendig umprogrammiert werden.
Die notwendigen Anpassungen würden meist von externen IT-Dienstleistern durchgeführt. Gerade kleinere Unternehmen stünden dadurch vor erheblichen finanziellen Belastungen. Gleichzeitig seien die verfügbaren Kapazitäten bei Software- und Kassendienstleistern begrenzt.
Branche fordert mehr Zeit und Unterstützung
Das Bundesgremium Lebensmittelhandel und die Bundesinnung Lebensmittelgewerbe fordern daher rasch klare gesetzliche Vorgaben sowie ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung. Zusätzlich brauche es gezielte Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, damit die technische und organisatorische Umstellung überhaupt bewältigt werden könne.
Die Branche sieht die Mehrwertsteuer-Senkung zwar als mögliches Signal gegen die Inflation, warnt jedoch vor einem organisatorischen Chaos, falls die gesetzlichen Details weiterhin offen bleiben.





