Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung entpuppt sich als schlecht durchdachter und komplizierter Schnellschuss. Was vielerorts als „5 Prozent“ kommuniziert wird, sind aus EU-rechtlichen Gründen tatsächlich 4,9 Prozent – ein kleines Komma mit weitreichenden Folgen. Denn viele Kassensysteme können mit Dezimalstellen nicht umgehen, andere müssen aufwendig umprogrammiert oder ersetzt werden. Der bürokratische und finanzielle Aufwand für die Betriebe ist dementsprechend hoch – für manche scheint die Umsetzung kaum machbar.
Die Liste der begünstigten Grundnahrungsmittel
Die vorgelegte Liste wirft zusätzliche Fragen auf. Fleisch ist darin nicht enthalten. Das ist inhaltlich ein großes Ärgernis und sendet ein falsches Signal. Gleichzeitig ist es in der aktuellen Situation für die Fleischbetriebe ein Glücksfall, denn der technische und organisatorische Mehraufwand wäre enorm gewesen.
Besonders deutlich zeigt sich die Schieflage am Beispiel Mehl. Begünstigt sind nur einzelne Weizensorten, andere bleiben beim alten Steuersatz. Die Folge sind doppelte Rechnungen, unklare Abgrenzungen und rechtliche Unsicherheit – ein Zustand, der niemandem hilft.
Für uns Fleischer ist vor allem der Snackbereich relevant. Hier sind nach wie vor viele Fragen offen.
Seit Bekanntwerden der Regelung wurden bereits zahlreiche Gespräche geführt – bis hinein in die Ministerbüros. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird weiterer Klärungsbedarf bestehen. Das Ziel bleibt es, für die Betriebe größtmögliche Klarheit zu schaffen und – wo möglich – praktikable Entschärfungen zu erreichen.



