Provisur

EU-Ukraine-Handelsabkommen: Neue Standards für Agrarimporte bringen fairere Bedingungen für Österreichs Bauern

Ein neues EU-Handelsabkommen mit der Ukraine bringt strengere Standards für Agrarimporte. Österreichs Landwirtschaft begrüßt die Weichenstellung für fairen Wettbewerb.

Klare Regeln für Agrarimporte: EU und Ukraine einigen sich auf Handelsabkommen

Die Europäische Union und die Ukraine haben ein neues Handelsabkommen geschlossen, das insbesondere den Agrarsektor betrifft. Die Einigung sieht vor, dass die Ukraine künftig ihre Produktions- und Pflanzenschutzstandards schrittweise an das hohe EU-Niveau angleicht. Für Österreichs Land- und Fleischwirtschaft ist das ein wichtiger Schritt: Faire Wettbewerbsbedingungen rücken näher, und heimische Qualitätsstandards werden geschützt.

Druck aus Österreich zeigt Wirkung

Die Initiative ging auch von österreichischer Seite aus: EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber (ÖVP) hatte sich gemeinsam mit dem Bauernbund in Brüssel stark gemacht. In den vergangenen Monaten forderten sie konsequente Regelungen für den zollfreien Import ukrainischer Agrarprodukte – insbesondere angesichts des wachsenden Preisdrucks auf heimische Bauern.

Bernhuber spricht nun von einem Meilenstein: „Die Ukraine muss künftig nach EU-Standards produzieren – etwa beim Pflanzenschutz, beim Tierwohl oder bei der Lebensmittelsicherheit. Das ist ein Signal für den Erhalt unserer bäuerlichen Familienbetriebe und für den Schutz der Konsumenten.“

Schrittweise Rücknahme der Zollfreiheit

Seit dem Jahr 2022 hatte die EU als Solidaritätsmaßnahme im Ukraine-Krieg sämtliche Zölle auf Agrarprodukte aufgehoben. Für Österreichs Agrarbetriebe bedeutete das: Konkurrenz durch billige Importe, etwa bei Geflügel, Zucker oder Honig. Nach massivem Druck aus landwirtschaftlichen Verbänden wurden schrittweise wieder Obergrenzen eingeführt.

Im Juni 2024 lief eine Übergangsvereinbarung aus – seither galten wieder die alten Quoten aus Vorkriegszeiten. Diese brachten jedoch der ukrainischen Landwirtschaft kaum Vorteile und wurden als politisch untragbar bewertet. Die nun vereinbarten neuen Obergrenzen sollen zwar steigen, bleiben aber deutlich unter den Höchstwerten der vergangenen Jahre.

Diese Produkte sind betroffen

Für einige Agrarprodukte bleiben die Einfuhrmengen limitiert. Für andere entfallen die Zölle gänzlich. Die Übersicht:

Produktgruppe Zollstatus laut neuem Abkommen
Geflügel, Eier, Zucker Obergrenzen steigen moderat, aber limitiert
Mais, Honig, Weizen Zollfreie Einfuhr in begrenzter Menge
Milchpulver, Pilze Keine Zölle mehr
Traubensaft Keine Zölle mehr

Genauere Zahlen zu den Quoten wurden von der EU-Kommission bisher nicht veröffentlicht.

Bedeutung für Österreichs Fleischwirtschaft

Gerade für Österreichs Fleischerbetriebe ist die Herkunft und Qualität von Rohstoffen entscheidend. Ein Importdruck durch Produkte, die unter niedrigeren Standards hergestellt wurden, kann ganze Wertschöpfungsketten gefährden. Das neue Abkommen bringt nun Klarheit: Die Ukraine verpflichtet sich zu einer schrittweisen Angleichung ihrer Produktionsbedingungen – inklusive Rückverfolgbarkeit und Tierwohlstandards. Der Bauernbund fordert nun, dass dieses Abkommen als Vorbild für alle künftigen Handelsverträge dient.

Kontrolle entscheidend

Die Einigung ist ein Schritt in die richtige Richtung – nun kommt es auf die Umsetzung an. Aus österreichischer Sicht wird entscheidend sein, wie strikt die Einhaltung der Standards kontrolliert wird. Der Ruf nach fairen Wettbewerbsbedingungen ist kein Selbstzweck, sondern essenziell für die Zukunft heimischer Agrarbetriebe, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Fleisch- und Milchverarbeitung.

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