
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Handelskonzern Rewe, Muttergesellschaft von Billa, Billa Plus, Bipa, Penny und Adeg, muss 70 Millionen Euro Kartellstrafe zahlen. Grund ist ein nicht angemeldeter Zusammenschluss im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels im Jahr 2018.
Hintergrund: Nicht gemeldeter Standortübergang
Die damalige Merkur Warenhandels AG (heute Billa Plus) übernahm 2018 Verkaufsflächen der Weiß Handels GmbH in Wels. Laut Kartellrecht hätte dieser Zusammenschluss bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet werden müssen, was jedoch unterblieb. Erst 2022 wurde der Vorgang nachträglich angemeldet und genehmigt. Trotzdem verhängte das Kartellgericht eine Strafe von 1,5 Millionen Euro. Nach Einsprüchen der BWB und des Bundeskartellanwalts hob der OGH diese auf 70 Millionen Euro an.
Strafe zur Abschreckung
Der OGH begründete die drastische Erhöhung der Geldbuße mit der Notwendigkeit einer abschreckenden Wirkung. Laut Kartellgesetz können Strafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Bei Rewe, das 2023 weltweit 92 Milliarden Euro umsetzte, wäre eine Maximalstrafe von neun Milliarden Euro möglich gewesen. Der OGH betonte, dass Kartellstrafen in Österreich an internationale Standards angepasst werden müssen.
Expertenmeinungen: Urteil nachvollziehbar
Der Wiener Kartellrechtsexperte Peter Stockenhuber bezeichnete die Entscheidung als konsequent. „Einen Zusammenschluss nicht zu melden, ist kein Kavaliersdelikt“, so Stockenhuber. Die Erhöhung der Strafe orientiere sich an internationalen Maßstäben, wie bereits im Fall Spar 2015, als eine Strafe von drei auf 30 Millionen Euro verzehnfacht wurde.
Rewe kritisiert „exorbitantes Strafmaß“
Rewe reagierte empört auf das Urteil. „Das exorbitante Strafmaß von 70 Millionen Euro für einen Formalverstoß ist massiv unverhältnismäßig“, hieß es in einer Stellungnahme. Das Unternehmen argumentiert, dass der Standortübergang zu keinem wirtschaftlichen Vorteil geführt habe und die spätere Anmeldung erfolgte. „Es ist, als würde jemand wegen eines falsch ausgefüllten Parkscheins zur Zahlung einer Strafe verpflichtet, die dem Wert eines neuen Autos entspricht“, so Rewe weiter.
Folgen für den Markt
Rewe betont, dass weder Kunden noch Mitarbeiter die Strafe zu spüren bekommen sollen. „Es wird zu keinen personellen Einsparungen oder Preiserhöhungen kommen“, versichert das Management. Die Strafe sei jedoch ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Mit der höchsten jemals in Österreich verhängten Kartellstrafe ist die Diskussion um Wettbewerbsverstöße neu entfacht. Während die BWB schärfere Regeln fordert, bleibt abzuwarten, ob Rewe juristisch gegen das Urteil vorgeht.