ÖBKZ Eigenwerbung

Deutschland drängt auf Änderungen bei der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Im Mittelpunkt stehen weniger Bürokratie im grenzüberschreitenden Handel und Erleichterungen für kleinere Unternehmen. Der österreichische Handelsverband fordert Wien auf, den Vorstoß in Brüssel zu unterstützen.

Seit 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung PPWR in weiten Teilen unmittelbar. Vor allem die erweiterte Herstellerverantwortung und die damit verbundenen Registrierungs- und Vertretungspflichten sorgen bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen für Kritik.

Nun fordert Deutschland Erleichterungen. Nach Angaben des österreichischen Handelsverbands soll die Registrierungspflicht beim Versand in andere EU-Staaten vorübergehend ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem verfügbar ist. Dieses wird laut den vorliegenden Informationen für Mitte 2028 erwartet. Zusätzlich soll für Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen jährlich in Verkehr bringen, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten entfallen.

Kosten für kleine Betriebe

Besonders kleinere Händler geraten laut Handelsverband bei geringen Versandmengen rasch in ein Missverhältnis zwischen Umsatz und Verwaltungsaufwand. Denn beim grenzüberschreitenden Versand können Registrierungen und nationale Vertretungspflichten zusätzliche Kosten verursachen.

„Wenn die Kosten für wenige Sendungen höher sind als der damit erzielte Umsatz, bleibt insbesondere kleinen Händlern nur der Rückzug aus einzelnen Ländern“, warnt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Für Österreich ist das Thema nicht nur für klassische Onlinehändler relevant. Auch Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter und kleinere gewerbliche Betriebe, die verpackte Produkte an Kunden in anderen EU-Staaten liefern, können von den Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung betroffen sein.

EU diskutiert bereits Entlastungen

Die EU-Kommission selbst hat bereits eine Änderung vorgeschlagen, mit der die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der EU ausgesetzt werden soll. Der Vorschlag wird derzeit von Europäischem Parlament und Rat behandelt.

Damit bleibt die grundsätzliche Verantwortung der Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bestehen. Zur Diskussion steht vielmehr, wie diese Pflichten administrativ umgesetzt werden und ob insbesondere kleine Unternehmen mit zahlreichen nationalen Verfahren belastet werden sollen.

Handelsverband fordert Österreich zum Handeln auf

Der Handelsverband verlangt von der österreichischen Bundesregierung, den deutschen Vorstoß auf EU-Ebene aktiv zu unterstützen. Neben einem zentralen digitalen EU-Register fordert die Interessenvertretung Bagatellgrenzen für KMU und EPU sowie klare Übergangsregelungen.

Rainer Will warnt vor Wettbewerbsnachteilen, wenn geringe Versandmengen weiterhin hohe administrative Kosten auslösen. Aus Sicht des Handelsverbands müsse die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft deshalb stärker nach Unternehmensgröße und tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen differenzieren.