Neue Fleischer-Gehälter ab 1. Juli 2026: Kollektivvertrag bringt 2,75 Prozent Plus
Ab 1. Juli 2026 gelten für Angestellte im österreichischen Fleischergewerbe neue kollektivvertragliche Mindestgehälter. Die Sozialpartner einigten sich im Rahmen der diesjährigen Gehaltsverhandlungen auf eine lineare Erhöhung aller Mindestgehälter um 2,75 Prozent. Zusätzlich steigen die Lehrlingseinkommen um 3,4 Prozent und die Zehrgelder werden um 3,0 Prozent angehoben.
Die Verhandlungen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Fleischer, und der Gewerkschaft GPA konnten am 29. Juni 2026 abgeschlossen werden. Die neuen Gehaltssätze gelten österreichweit mit Stichtag 1. Juli 2026.
Mindestgehälter steigen um 2,75 Prozent
Alle kollektivvertraglichen Mindestgehälter für Angestellte werden linear um 2,75 Prozent erhöht und kaufmännisch gerundet. Der Kollektivvertrag gilt für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Beschäftigten in Betrieben des Bundesverbands der Fleischer sowie für kaufmännische Lehrlinge.
Je nach Verwendungsgruppe und Berufserfahrung ergeben sich unterschiedliche Mindestgehälter. Beispiele aus der neuen Gehaltsordnung:
- Verwendungsgruppe I: ab 2.065,13 Euro monatlich
- Verwendungsgruppe III: zwischen 2.264,39 Euro und 4.074,75 Euro
- Verwendungsgruppe IV: zwischen 2.929,40 Euro und 5.290,39 Euro
- Verwendungsgruppe V: zwischen 3.757,05 Euro und 6.783,76 Euro
- Verwendungsgruppe VI: zwischen 5.923,03 Euro und 9.371,49 Euro (bis zum 8. Verwendungsgruppenjahr vorgesehen)
Auch für Meister wurden die Mindestgehälter angepasst. Sie reichen künftig von 2.090,01 Euro in Meistergruppe I bis 5.910,10 Euro in Meistergruppe III nach 18 Verwendungsgruppenjahren.
Lehrlingseinkommen wachsen überdurchschnittlich
Über der allgemeinen Gehaltserhöhung liegt das Plus für Lehrlinge. Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen steigen um 3,4 Prozent und betragen ab 1. Juli 2026:
- Lehrjahr: 782,50 Euro
- Lehrjahr: 978,12 Euro
- Lehrjahr: 1.285,54 Euro
Damit setzen die Sozialpartner die stärkste prozentuelle Erhöhung bei den Nachwuchskräften um.
Neue Zehrgelder ab Juli
Ebenfalls angehoben werden die kollektivvertraglichen Zehrgelder. Ab 1. Juli 2026 gelten folgende Sätze:
- mehr als sechs Stunden betriebsbedingte Abwesenheit: 13,60 Euro
- mehr als neun Stunden betriebsbedingte Abwesenheit: 23,82 Euro
- Mittagspauschale bei Außendienst ohne Essensmöglichkeit im Betrieb: 8,88 Euro
Diese Zehrgelder sind vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG zu leisten. Bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.
Gültig für Betriebe in ganz Österreich
Der Zusatzkollektivvertrag gilt für alle Betriebe des Bundesverbands der Fleischer innerhalb der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe in ganz Österreich. Ausgenommen sind Ferialpraktikanten und Volontäre.
Der neue Gehaltsabschluss tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft und ergänzt den bestehenden Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Fleischergewerbe.

