Wer am Sonntag kurzfristig Brot, Milch oder andere Lebensmittel benötigt, soll in vielen ländlichen Regionen Vorarlbergs künftig einfacher einkaufen können. Die Vorarlberger Landesregierung beschließt am 30. Juni eine neue Verordnung, mit der die Öffnungszeiten kleiner Lebensmittelgeschäfte an Sonn- und Feiertagen deutlich ausgeweitet werden.
Künftig dürfen Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von höchstens 400 Quadratmetern in insgesamt 65 definierten Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen zwischen 7 und 18 Uhr geöffnet sein. Bislang waren vielerorts lediglich zwei Verkaufsstunden zwischen 7 und 12 Uhr erlaubt.
Mehr Flexibilität für kleine Nahversorger
Nach Angaben von Landeshauptmann Markus Wallner soll die Neuregelung insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen absichern. Die längeren Öffnungszeiten verschaffen kleinen Betrieben mehr wirtschaftlichen Spielraum und erleichtern gleichzeitig der Bevölkerung den Zugang zu Lebensmitteln auch an Sonn- und Feiertagen.
Wirtschaftslandesrat Marco Tittler sieht darin einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung. Höhere Umsätze an Wochenenden könnten dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit kleiner Lebensmittelgeschäfte nachhaltig zu verbessern.
Drei Voraussetzungen für die längeren Öffnungszeiten
Von der neuen Regelung profitieren ausschließlich Betriebe, die klar definierte Bedingungen erfüllen. Das Geschäft muss überwiegend Lebensmittel anbieten, die Verkaufsfläche darf maximal 400 Quadratmeter betragen und an Sonn- und Feiertagen darf ausschließlich die Inhaberin oder der Inhaber selbst tätig sein. Beschäftigte dürfen dabei nicht eingesetzt werden, sodass die Sonn- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmer gewahrt bleibt.
Fokus auf Gemeinden mit eingeschränkter Nahversorgung
Die Verordnung richtet sich gezielt an Gemeinden, in denen höchstens ein Lebensmittel-Vollsortimenter vorhanden ist, sowie an Gemeinden und Ortsteile, deren Nahversorger vom Land Vorarlberg gefördert werden. Für alle anderen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung unverändert bestehen.
Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten langfristig zu erhalten und die Attraktivität kleiner Gemeinden zu stärken. Nach Einschätzung von Wallner kann ein wirtschaftlich erfolgreicher Nahversorger wesentlich dazu beitragen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.
Diese Gemeinden profitieren
Die neue Regelung gilt unter anderem für Andelsbuch, Bartholomäberg, Bildstein, Bizau, Blons, Brand, Buch, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Doren, Düns, Dünserberg, Eichenberg, Fontanella, Fraxern, Gaißau, Göfis, Hohenweiler, Innerbraz, Kennelbach, Klaus, Klösterle, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Laterns, Lingenau, Lorüns, Ludesch, Meiningen, Mellau, Möggers, Nüziders, Raggal, Reuthe, Riefensberg, Röns, Röthis, Satteins, Schlins, Schnepfau, Schnifis, Schoppernau, Schröcken, Sibratsgfäll, Silbertal, Sonntag, St. Anton im Montafon, St. Gerold, Stallehr, Sulz, Sulzberg, Thüringen, Thüringerberg, Tschagguns, Übersaxen, Vandans, Viktorsberg und Warth.
Zusätzlich profitieren einzelne Ortsteile von Dornbirn (Watzenegg und Mühlebach), Egg (Großdorf), Gaschurn (Partenen), St. Gallenkirch (Gargellen) sowie Zwischenwasser (Dafins und Batschuns).



