Auf Waren verzichten – den Regenwald schützen
Die Europäische Union will die Zerstörung der globalen Regenwälder mit dem Importverbot gewisser Waren bekämpfen. Bereits Mitte April diesen Jahres wurde das neue Gesetz beschlossen, nun tritt es 20 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft und muss von Ende 2024 an strikt umgesetzt werden. Unter das Verbot fallen bereits ab 2023 beispielsweise Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle, bedruckte Papierprodukte und auch Fleisch. Auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, fallen unter das neue Gesetz. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt.
Lieferanten brauchen künftig Bestätigung für die Herkunft ihrer Waren
Um die betreffenden Produkte auf den europäischen Markt bringen zu dürfen, müssen die Lieferanten eine Sorgfaltserklärung abgeben, die besagt dass für deren Erzeugung weder Wälder abgeholzt noch geschädigt wurden. Hierzu zählt auch die Umwandlung von Urwäldern in Plantagenwälder. Ferner schließen die Sorgfaltspflichten den Schutz von Menschenrechten und Rücksicht auf Interessen der betroffenen indigenen Völker ein.
In der EU: Holz, Steaks und Soja aus entwaldeten Gebieten
Bisher ist es noch völlig legal, den Amazonas-Regenwald abzuholzen, das Holz in der EU zu verkaufen und auf den frei gewordenen Flächen Rinder zu halten und die Steaks in europäischen Supermärkten anzubieten. Der Verbrauch in der EU ist für etwa zehn Prozent dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Palmöl und Soja. Mit diesen Importen soll in der Union nun endgültig Schluss sein. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, riskiert Geldstrafen. Für die Festsetzung der Strafhöhe sind die EU-Mitgliedstaaten verantwortlich; die Geldstrafen sollen abschrecken und im Verhältnis zum Jahresumsatz stehen, den die betreffenden Firmen in der EU erwirtschaften.
Gibt es Aussicht auf Erfolg?
Aber wie soll das ehrgeizige Vorhaben wirkungsvoll geprüft werden? Die Absicht ist es, die Herkunftsländer der Waren dafür in drei verschiedene Risikoklassen einzustufen. Wie scharf dann die neuen Regeln überwacht werden, richtet sich nach dieser Bewertung. Bei Hochrisikoländern haben Behörden in den EU-Staaten künftig neun Prozent der Waren und Importeure zu überprüfen, in den anderen Ländergruppen drei beziehungsweise ein Prozent. Des Weiteren soll in zwei Jahren erneut überprüft werden, ob noch weitere Waren in das Einfuhr-Verbot einbezogen werden müssen. Es gilt zu hoffen, dass das Importverbot möglichst konsequent und flächendeckend umgesetzt wird und so einen Beitrag zum Schutz des Regenwaldes geleistet werden kann.