
EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten danach bewertet, ob sie ökologisch nachhaltig sind. Unternehmen, die unter die Berichtspflichten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, müssen regelmäßig offenlegen, wie groß der Anteil ihrer umweltfreundlichen Tätigkeiten ist.
Auch wenn viele Fleischereien aktuell nicht betroffen sind, gilt das System bereits für große Unternehmen oder Betriebe, die zu Konzernen gehören. Die Berichtspflicht greift seit 2022 – und war bisher mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.
Vereinfachung ab 2026: Was sich ändert
Mit dem neuen Delegierten Rechtsakt C(2025) 4568 final will die EU-Kommission Unternehmen entlasten. Die Änderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2025 und verpflichtend ab 1. Januar 2026. Die wichtigsten Neuerungen für fleischverarbeitende Betriebe:
1. Keine Bewertung mehr bei unwesentlichen Tätigkeiten
Wirtschaftliche Aktivitäten, die für das Unternehmen nicht finanziell wesentlich sind, müssen nicht mehr auf Taxonomiefähigkeit geprüft werden. Die Schwelle liegt bei 10 Prozent des Umsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) oder der operativen Ausgaben (OpEx).
📄 Zitat aus dem Rechtstext:
„[…] non-financial undertakings may omit assessing whether some of their economic activities are taxonomy-eligible or taxonomy-aligned where the cumulative turnover […] is below 10% of the denominator of that turnover KPI […]“ (Art. 2 Abs. 1a)
2. Betriebsausgaben oft nicht mehr prüfpflichtig
Das Berichtskriterium OpEx (operative Ausgaben) war besonders aufwändig. Nun dürfen Betriebe auf eine Taxonomiebewertung gänzlich verzichten, wenn diese Ausgaben für das Geschäftsmodell nicht wesentlich sind. Es reicht, den Gesamtwert anzugeben und zu erklären, warum.
📄 Zitat aus dem Rechtstext:
„[…] where the operational expenditure is not material for the business model […] undertakings may omit assessing whether operational expenditure […] is taxonomy-eligible or taxonomy-aligned […]“ (Art. 2 Abs. 1c)
3. 64 Prozent weniger Datenpunkte
Die Anzahl der zu meldenden Kennzahlen wird stark reduziert. Für nichtfinanzielle Unternehmen, also auch Fleischereien, sinkt der Aufwand bei der Erfassung und Eintragung von Daten um 64 Prozent. Die Templates wurden vereinheitlicht, überflüssige Angaben gestrichen.
📄 Zitat aus dem Rechtstext:
„The simplification of templates alone will result in a reduction […] from 78 to 28, which is a 64% reduction.“ (S. 6 des Anhangs)
4. Zeit zum Umstieg: freiwillige Anwendung möglich
Auch wenn die Änderungen ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, dürfen Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2025 nach den neuen Vorgaben berichten, wenn sie das für zweckmäßig halten.
📄 Zitat aus der Einleitung:
„[…] measures […] apply as of 1 January 2026 and will cover the 2025 financial year. However, undertakings are given the option to apply the measures starting with the 2026 financial year if they find this more convenient.“ (Pressemitteilung der Kommission, 4.7.2025)
Ein Schritt in die richtige Richtung: Wer profitiert?
In erster Linie entlastet die Reform größere Fleischereien mit Berichtspflicht. Aber auch kleinere Betriebe im Konzernverbund, die indirekt betroffen waren, profitieren. Datenlücken oder Unsicherheiten bei der Bewertung einzelner Aktivitäten verlieren an Bedeutung, wenn diese unter die 10-Prozent-Schwelle fallen.
Die EU-Kommission erkennt an, dass viele Unternehmen – auch aus der Fleischbranche – an die Grenzen des Machbaren gestoßen sind. Mit der Reform wird der Nachhaltigkeitsbericht praktikabler, ohne die Grundidee aufzugeben. Wer als Betrieb bereits erste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit gesetzt hat, wird nun weniger durch bürokratische Hürden gebremst.
Die vereinfachten Berichtspflichten gelten ab dem Geschäftsjahr 2025, verpflichtend ab dem 1. Januar 2026.
Zum Download: Taxonomy Regulation delegated … of 4.7.25