Strenge Maßnahmen zur Vogelgrippebekämpfung & Prävention
In Österreich wurden strenge Auflagen zur Eindämmung der Vogelgrippe eingeführt. Das Gesundheitsministerium erklärt ab sofort das gesamte Land zum Risikogebiet für die aviäre Influenza, auch als Geflügelpest bekannt. Besonders in 25 Bezirken, darunter Regionen in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und dem Burgenland, gelten verschärfte Regelungen.
Geflügelhaltung unter strengen Auflagen
In den betroffenen Bezirken gilt ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren eine Stallpflicht. Auch das Füttern von Geflügel im Freien ist in ganz Österreich untersagt. Die Schutzmaßnahmen sollen eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern, die unter anderem durch Wildvögel übertragen wird. Zum Schutz des Geflügels muss Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln durch Netze oder Überdachungen verhindert werden. Bereits in fünf Betrieben wurden Fälle bestätigt, und das Bundesheer unterstützt bei der Dekontaminierung betroffener Ställe.
Überblick der betroffenen Bezirke
Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart
Niederösterreich: Waidhofen an der Ybbs (Stadt), Amstetten, Melk, Scheibbs
Oberösterreich: Braunau am Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Wels-Land
Salzburg: Stadt Salzburg und Gemeinden im Salzburger Umland wie Anif, Bergheim, Seekirchen am Wallersee, u.a.
Steiermark: Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark
Kärnten: Klagenfurt-Land, Völkermarkt, Wolfsberg
Hohe Ansteckungsgefahr bei Geflügel und Wildvögeln
Die aviäre Influenza verbreitet sich besonders unter Wildvögeln sowie Hühnern und Puten und führt oft zu schweren Erkrankungen. Auch wenn selten, sind Ansteckungen auf Säugetiere möglich. Der aktuell in Europa vorkommende Subtyp H5N1 ist jedoch schlecht an Menschen angepasst, und bisher wurden keine Fälle beim Menschen in Europa gemeldet, so die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
Präventivmaßnahmen und Unterstützung für Landwirte
Ulrich Herzog, Leiter des Veterinärwesens im Gesundheitsministerium, betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften, insbesondere in Fällen, in denen die Tötung von Beständen notwendig wird. Dies erfolgt tierschutzkonform und nach klaren Standards. Finanzielle Entschädigungen für betroffene Betriebe sind vorgesehen.
Landesweite Vorsichtsmaßnahmen bei sinkenden Temperaturen
Mit sinkenden Temperaturen steigt die Überlebensdauer des Virus in der Umwelt, was zu einem erhöhten Risiko für das Geflügel führt. Das Virus kann im Kot infizierter Tiere bis zu 30 Tage ansteckend bleiben. Die Verordnung zur Einstufung ganz Österreichs als Risikogebiet wurde am 7. November 2024 veröffentlicht und tritt um Mitternacht in Kraft.