Im Jahr 2019 wurde in Österreich bereits mehr als ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet. Über 24.000 Betriebe produzierenbiologische Lebensmittelinhöchster Qualitätund unter Einhaltung der EU-weit geregelten Produktionsanforderungen.
Diegemeinsame Agrarpolitik der EUleistet einen wesentlichen Beitrag durchzielgerichtete Unterstützungund Regelung der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung von biologisch erzeugten Lebensmitteln.
Mit2021 tritt eine neue EU-Bio-Verordnungin Kraft, die zahlreicheVeränderungenfür die Bäuerinnen und Bauern mit sich bringen wird. Unabhängig davon prüfte im Jahr 2017 die Europäische Kommission die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung und die dazugehörigen Durchführungs-Verordnungen. Dieses Audit der EU-Kommission betreffend die bestehende Verordnung bestätigt den Weg und bringt dieunmittelbare Notwendigkeit von Anpassungenmit sich.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz(BMASGK)und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT)haben unter Einbeziehung der bäuerlichen Interessenvertretungen (Landwirtschaftskammern und Bioverbände) intensiv daran gearbeitet, bestehende Auslegungen zur EU-Bio-Verordnung zuüberarbeiten, umgemeinsam mit der Europäischen Kommissionpraxisnahe Lösungenzu ermöglichen.
Der letzte diesbezügliche Austausch auf Expertenebene erfolgte am 21.November. Endgültige Informationen werden nach Erhalt des offiziellen Antwortschreiben der Europäischen Kommission in den kommenden Wochen vorliegen.
Um das Profil der österreichischen Bio-Landwirtschaft weiter zu schärfen und die europäischen Anforderungenrichtlinienkonformumzusetzensindin bestimmten Teilbereichen jedenfalls Anpassungen notwendig.
Details zu den derzeit bekannten Änderungen und häufig gestellte Fragen sind in einer „Fragen – Antworten – Sammlung“ zusammengefasst und im Download Bereich abrufbar.
Wesentliche Anpassungen sind in folgenden Bereichen zu erwarten:
Beratungsangebot nutzen
Die betroffenen Betriebe werden seitens des BMASGK und BMNT gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer und den Bioverbänden entsprechend informiert und könnenumfangreiche Beratungsangeboteder Landwirtschaftskammernin Anspruch nehmen. Die Mehrkosten der verpflichtenden Weide können durch die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz – Weide “ abgefedert werden. Daher können Betriebe die Möglichkeit nutzen, bis zum 16. Dezember 2019 in diese ÖPUL-Maßnahme einzusteigen, welche eine Leistungsabgeltung für die Weidehaltung für das Jahr 2020 und darüber hinaus ermöglicht. Ebenso können erforderliche Adaptionen von Ställen im Zuge von Investitionsmaßnahmen gefördert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die biologische Produktion ab 2021
Gespräche mit der europäischen Kommission