
Anfang Juni fand im Hotel Steigenberger in Wien erstmals der gemeinsame Erfahrungsaustausch mit der Lebensmittelinspektion, dem Landesgremium des Lebensmittelhandels, der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie und der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe statt. Das Thema war die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung, die ab 13. Dezember 2014 gilt. Bereichsleiter DI Walter Mittendorfer vom Land Niederösterreich berichtete, dass im Sommer zwei Leitlinien zur Umsetzung ergehen werden. Hauptinhalt ist der schriftliche Hinweis auf allfällige Allergene, bzw. dass dann mündlich durch Vertreter des Betriebes über Allergene informiert werden muss.
Weitere Punkte waren die Kontrolle von Vereinsfesten, die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den richtigen Inhalts- und Zusatzstoffen sowie die Eigenkontrolldokumente bei Betrieben. Die Vertreter der Behörde erwähnten, dass die häufigsten Beanstandungsgründe fehlende Hygieneschulungen, Verunreinigungen bei diversen Geräten (Backgeräte, Eiswürfel, Schlagoberserzeuger, Kühlgeräte) sowie die falschen Auszeichnungen von Toastblock (als Schinken) sind. Weiters berichtete Mittendorfer, dass die Ablehnung des Lebensmittelangabengesetzes, das der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) im Bereich Biokontrolle neue Gebühren ermöglicht hätte, durch das Land Niederösterreich erfolgen wird und somit die Interessenvertretung der Wirtschaftskammer Niederösterreich erfolgreich diese neuen Bio-Gebühren verhindert hat. (Red/WK)