
Denn die Geburt des Gesetzes war eine schwierige: Schon lange wird verhandelt – vor einem Jahr gab es eine Enquete -, immer wieder wurden die Gespräche unterbrochen, zuletzt Anfang November der Beschluss im Verfassungsausschuss vertagt, weil das Land Tirol Bedenken hatte. Diese konnten mit einer Abänderung beigelegt werden – die u.a. auch eine Erweiterung der Geltung bringt: Das Bestbieterprinzip wird nicht nur für Bauaufträge von über einer Million Euro gelten, sondern auch für die Beschaffung von Lebensmitteln.
Damit wird aber noch nicht Schluss sein. Die neue, qualitätsorientierte Auswahl – mit beschränkter Möglichkeit, den Auftrag an Subunternehmer weiterzureichen – soll auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Bis April 2016 muss eine EU-Richtlinie in Österreich umgesetzt werden. Dies wird sich wohl nicht ausgehen, merkte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) an. Aber er geht davon aus, dass man bis dahin einen Ministerratsbeschluss schaffen wird.