Länger offen ohne Verkaufspersonal? Österreich diskutiert neue Regeln
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Eine Fleischerei mit Bedienverkauf, ein ergänzender Selbstbedienungsbereich oder ein Warenautomat: Für die Kundschaft sind das unterschiedliche Wege zum Einkauf regionaler Lebensmittel. Rechtlich gelten dafür jedoch nicht dieselben Voraussetzungen. Genau an dieser Schnittstelle setzt die aktuelle Debatte über flexiblere Ladenöffnungszeiten für Nahversorger an.
Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) will eigentümergeführten Geschäften, in denen die Unternehmer selbst arbeiten, sowie personallosen Nahversorgern und sogenannten Smart Stores mehr Spielraum geben. Gegenüber dem Kurier erklärte Schellhorn die Reform zur „allerhöchsten Priorität“. Eine allgemeine Sonntagsöffnung steht bei seinem aktuellen Vorstoß nicht im Vordergrund. Die Vorschläge sollen zunächst mit den Regierungspartnern ÖVP und SPÖ abgestimmt werden.
Ladenöffnungszeiten für Nahversorger: 78 oder 82 Stunden?
In der öffentlichen Diskussion stehen mehrere Forderungen nebeneinander. Rewe-Österreich-Chef Marcel Haraszti verlangt eine Ausweitung der grundsätzlich zulässigen Ladenöffnungszeiten von 72 auf 78 Wochenstunden. Spar zeigte sich hingegen laut APA-Berichterstattung mit dem bestehenden Rahmen und den geltenden Sonderregelungen zufrieden.
Gemeindebundpräsident Johannes Pressl unterstützt Schellhorns Vorstoß, schlägt für Hybridmärkte aber bis zu 82 Wochenstunden vor. Gemeint sind Geschäfte, die zeitweise mit Verkaufspersonal und außerhalb dieser Zeiten in Selbstbedienung betrieben werden. Die zusätzlichen Einkaufsstunden sollen ohne Verkaufspersonal möglich sein.
Vollautomatisierte Läden sollen nach den Vorstellungen des Gemeindebundes in unterversorgten Gebieten sogar an sieben Tagen rund um die Uhr öffnen dürfen. „Ein kleiner Nahversorger am Land muss sich rechnen“, betont Pressl in seiner Stellungnahme. Die Schutzbestimmungen für Beschäftigte müssten gewahrt bleiben.
Ein Selbstbedienungsladen ist kein Warenautomat
Für Fleischereien, die zusätzliche Verkaufsmöglichkeiten planen, ist die rechtliche Abgrenzung wesentlich. Die Warenabgabe aus Automaten ist vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen. Ein begehbarer Selbstbedienungsladen fällt jedoch nicht allein deshalb unter diese Ausnahme, weil kein Verkaufspersonal anwesend ist und die Kundschaft selbst bezahlt.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte dies am 11. Juni 2025 im Verfahren um die „Ackerboxen“ klar. Die Öffnungszeitenregelungen dienen demnach neben dem Arbeitnehmerschutz auch der Wettbewerbsordnung und den Verbraucherinteressen. Personalloser Verkauf bedeutet somit nach geltendem Recht nicht automatisch freie Öffnungszeiten.
Diese Unterscheidung ist für das Fleischerhandwerk praktisch relevant: Ein Automat mit verpackten Fleisch- und Wurstwaren und ein zugänglicher Verkaufsraum mit Selbstbedienung können aus Kundensicht ähnliche Bedürfnisse erfüllen, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden.
Gewerkschaft warnt vor Druck auf Beschäftigte und kleine Betriebe
Die Gewerkschaft GPA lehnt eine Ausweitung der Öffnungszeiten ab. Vorsitzende Barbara Teiber argumentiert, zusätzliche Einkaufsstunden würden keine zusätzliche Kaufkraft schaffen. Zudem warnt die Gewerkschaft vor einer Verschärfung des Wettbewerbs zulasten kleinerer Betriebe.
In ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober verweist Teiber auf eine OGM-Umfrage im Auftrag des ORF, die sie als Bestätigung für die Ablehnung der Sonntagsöffnung und längerer Samstagsöffnungszeiten wertet.
Auch Fritz Pöltl, Fraktionsführer der FCG-ÖAAB-Fraktion in der Arbeiterkammer Wien, spricht sich gegen die Vorschläge aus. Er befürchtet mehr Arbeitsdruck, schwerer planbare Dienstzeiten und zusätzliche Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mehr Verkaufszeit muss sich am Standort rechnen
Wie unterschiedlich die Voraussetzungen vor Ort sind, zeigen bereits die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten für kleine Nahversorger in Vorarlberg. Auch im Bäcker- und Konditorenhandwerk beschäftigt die Öffnungszeitenfrage die Betriebe.
Für eine Fleischerei ist dabei zwischen zusätzlichem Zugang zum Sortiment und persönlicher Beratung an der Theke zu unterscheiden. Selbstbedienung kann den Einkauf außerhalb der Bedienzeiten ermöglichen; Zuschnitt, individuelle Mengen und fachliche Beratung bleiben eigene Leistungen des Verkaufsteams.
Ob zusätzliche Stunden einen Standort wirtschaftlich stärken, hängt deshalb auch davon ab, welche Nachfrage tatsächlich hinzukommt und welcher Aufwand für Technik, Warenbereitstellung und Betreuung entsteht. Die politische Entscheidung steht noch aus. Erst die konkrete gesetzliche Ausgestaltung wird zeigen, welche Betriebe künftig unter welchen Bedingungen länger öffnen dürfen.




