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Wer als österreichischer Fleischbetrieb Spezialitäten direkt an Kunden in anderen EU-Staaten verkauft, könnte künftig bei einer Verwaltungspflicht entlastet werden: Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2026 dafür gestimmt, die verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bei kleinen EU-Unternehmen vorübergehend auszusetzen. Einen Tag später legte auch der Rat seine Verhandlungsposition zu Verpackungen vor. Damit kann über die konkrete Ausgestaltung verhandelt werden.

Für Fleischereien mit grenzüberschreitendem Versand wäre das eine relevante Änderung. Ob Speck, Dauerwurst oder Spezialitätenpakete: Bei Direktlieferungen ins EU-Ausland geht es neben dem Lebensmittel auch um die Verantwortung für dessen Verpackung. Eine allgemeine Befreiung von Verpackungs- und Entsorgungspflichten steht allerdings nicht zur Debatte.

Verpackungsbürokratie für Fleischbetriebe: Die Vertretung im Ausland steht zur Diskussion

Die erweiterte Herstellerverantwortung, auf Englisch Extended Producer Responsibility oder kurz EPR, verpflichtet die betroffenen Unternehmen, Verantwortung für die spätere Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere finanzielle Beiträge zu den jeweiligen Entsorgungssystemen.

Bei grenzüberschreitenden Direktverkäufen verlangt die EU-Verpackungsverordnung PPWR außerdem einen Bevollmächtigten im jeweiligen anderen Mitgliedstaat. Dieser übernimmt bestimmte EPR-Verpflichtungen für das Unternehmen. Gerade bei kleinen Versandmengen können dadurch zusätzliche Verträge, laufende Kosten und Abstimmungsaufwand entstehen.

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Das Parlament setzt auf die Unternehmensgröße

Nach der Position des Europäischen Parlaments soll die Ausnahme für Unternehmen mit Sitz in der EU gelten, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter zehn Millionen Euro haben. Vorgesehen ist eine Befristung bis 2035 beziehungsweise bis zur Verabschiedung eines umfassenderen EU-Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Die Position zu Verpackungs- und Batterieabfällen erhielt 616 Ja-Stimmen bei neun Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Andere Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung, etwa Gebühren, sollen bestehen bleiben.

Der Rat schlägt weniger als eine Tonne pro Zielland vor

Der Rat der Europäischen Union wählt für Verpackungen einen anderen Ansatz: Entscheidend soll die Menge sein, die ein in der EU ansässiges Unternehmen im jeweiligen anderen Mitgliedstaat erstmals auf den Markt bringt. Liegt sie unter einer Tonne Verpackungen pro Kalenderjahr, soll die Bevollmächtigtenpflicht ausgesetzt werden können.

Gemeint ist das Verpackungsgewicht, nicht das Gewicht der versendeten Fleisch- und Wurstwaren. Der Ratstext sieht die Aussetzung bis 1. Jänner 2032 vor. Bei Verstößen gegen EPR-Verpflichtungen könnten zuständige Behörden dennoch die Bestellung eines Bevollmächtigten anordnen. Sowohl die Zugangskriterien als auch die Laufzeit müssen somit noch zwischen den EU-Institutionen ausverhandelt werden.

WKÖ verlangt Entlastung auch für größere Unternehmen

Der Wirtschaftskammer Österreich geht der Parlamentsbeschluss nicht weit genug. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger fordert, die Aussetzung auf alle europäischen Unternehmen auszudehnen. Zusätzlich brauche es ein europäisches Herstellerregister und Pauschalierungslösungen für kleine und mittlere Verpackungsmengen.

„Jetzt braucht es einen Stop-the-Clock und eine umfassende Überarbeitung der Verpackungsverordnung“, erklärt Danninger in der Stellungnahme der WKÖ. Eine solche Pause ist eine politische Forderung und wurde mit der Abstimmung nicht beschlossen.

Auch der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs unter Obmann Ulrich Wieltsch drängt auf eine umfassende PPWR-Novelle. Er verlangt unter anderem einfachere Registrierungen, Bagatellgrenzen und die vollständige Streichung der Bevollmächtigtenpflicht für Unternehmen mit EU-Sitz. Die Ziele Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz unterstützt der Verband ausdrücklich.

Die geltenden Verpackungspflichten bleiben maßgeblich

Für österreichische Fleischbetriebe ergibt sich aus den Verhandlungspositionen noch keine unmittelbar nutzbare Ausnahme. Ebenso wenig werden dadurch Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien, Stoffgrenzwerte oder erforderliche Nachweise aufgehoben. Welche PPWR-Pflichten für Fleischereien seit 12. August gelten, hängt auch von ihrer jeweiligen Rolle in der Verpackungslieferkette ab.

Für die weitere Entscheidung sind nun zwei unterschiedliche Fragen auf dem Tisch: Soll die Entlastung von der Größe des Unternehmens abhängen oder von seiner Verpackungsmenge im einzelnen Absatzmarkt? Erst die Einigung wird zeigen, welche heimischen Spezialitätenanbieter beim Verkauf über Österreichs Grenzen hinaus tatsächlich weniger Verwaltungsaufwand haben.