In Europa breitet sich seit Mitte Oktober die Geflügelpest immer mehr aus. Am 25.11. hat die AGES den ersten Fall in Österreich bestätigt: In einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) wurde Geflügelpest diagnostiziert. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt. Zuletzt trat die Geflügelpest im Frühjahr 2021 in Österreich auf, ebenfalls in einem Kleinbetrieb.
Daher erlässt das Gesundheitsministerium, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES, eine Stallpflicht für jene Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung wird seitens des Gesundheitsministeriums heute erlassen.
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Die Ausbreitung der Geflügelpest in Europa ist heuer besonders stark: Hochpathogene Aviäre Influenzaviren zirkulierten auch in den Sommermonaten in Wildvogelpopulationen. Durch den derzeitigen Herbstzug der Zugvögel auf verschiedenen Zugrouten kommt es zur Verbreitung des Virus in ganz Europa. Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle. Im heurigen Herbst wurde das Virus aber noch nicht bei heimischen Wildvögeln nachgewiesen.
Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
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