ÖBKZ Eigenwerbung

Zehn deutsche Natur- und Tierschutzorganisationen haben die Bundesregierung am 26. Oktober 2026 aufgefordert, verbindliche, speziell für Puten geltende Haltungsvorgaben zu erlassen. Ihr gemeinsames Positionspapier verlangt Regeln unter anderem zu Platzangebot und Stallgestaltung. Das allgemeine deutsche Tierschutzgesetz gilt bereits für Puten; spezifische Anforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlen bislang.

Der österreichische Vergleich ist konkret: Die 1. Tierhaltungsverordnung begrenzt die Besatzdichte bei Truthühnern auf 40 Kilogramm Lebendgewicht je Quadratmeter. Sie verlangt außerdem ständig Zugang zu trockener, lockerer Einstreu. In Deutschland nennen die freiwilligen „Bundeseinheitlichen Eckwerte“ höchstens 52 kg/m² für Putenhennen und 58 kg/m² für Putenhähne. Dieser Vergleich zeigt unterschiedliche Grenzwerte und deren unterschiedliche rechtliche Verbindlichkeit; über die gesamten Haltungsbedingungen eines Betriebs sagt die einzelne Zahl noch nicht genug aus.

Ein Gerichtsurteil betrifft einen konkreten Putenmastbetrieb

Zusätzlichen Druck erhält die deutsche Debatte durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026. Es bestätigte, dass die Haltungsbedingungen in einem bestimmten Betrieb in Baden-Württemberg gegen das Tierschutzgesetz verstießen. Dort wurden Putenhähne in Herden mit jeweils mehr als 5.000 Tieren in kaum strukturierten Ställen gehalten; erhöhte Ruheplätze waren nur in sehr geringem Umfang vorhanden.

Das Gericht erklärte damit nicht die gesamte deutsche Putenhaltung für rechtswidrig und ordnete auch keine Schließung des Betriebs an. Die zuständige Behörde muss über geeignete Maßnahmen entscheiden. Für die Beurteilung von Gruppengröße, Besatzdichte und Stallstruktur in diesem Fall hielt das Gericht die freiwilligen Eckwerte aus 2013 nicht für ausreichend begründet.

SRH Fernhochschule

Warum Putenhaltung in Österreich auch eine Marktfrage ist

Für österreichische Erzeuger, Fleischverarbeiter und Handel stellt sich neben der Tierwohlfrage jene nach vergleichbaren Produktionsbedingungen. Nach den in Fleisch & Co aufbereiteten Versorgungszahlen lag der österreichische Selbstversorgungsgrad bei Putenfleisch 2024 bei rund 51 Prozent. Importware ist für den heimischen Markt somit relevant. Aus dieser Zahl lässt sich allerdings weder ableiten, aus welchen Ländern die einzelnen Produkte stammen, noch welche Wirkung eine künftige deutsche Verordnung auf Preise hätte.

Die deutsche Geflügelwirtschaft hat in ihrer Geflügel-Agenda 2025 eine nationale Sonderregelung abgelehnt und stattdessen rechtsverbindliche Vorgaben für die gesamte EU gefordert. Sie begründet das mit Wettbewerbsbedingungen für heimische Betriebe. Die jetzt vorgebrachte Forderung der Tierschutzorganisationen setzt dagegen auf rasche deutsche Regeln. Die Agenda dokumentiert die bisherige Branchenposition, ist aber keine Stellungnahme zum neuen Papier vom 26. Oktober.

EFSA empfiehlt mehr Platz – ihre Einschätzung ist kein Gesetz

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat im Februar 2026 erstmals eine wissenschaftliche Bewertung der Putenhaltung veröffentlicht. Sie empfiehlt je nach Gewicht deutlich mehr Platz sowie trockene Einstreu und Beschäftigungsmöglichkeiten. Auch Österreichs gesetzlicher Höchstwert von 40 kg/m² ist daher nicht mit einem wissenschaftlich empfohlenen Ideal gleichzusetzen.

Offen ist nun, ob Deutschland eine eigene Putenregelung vorlegt und welche Anforderungen sie enthalten würde. Erst ein konkreter Entwurf ließe erkennen, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für deutsche und österreichische Betriebe tatsächlich annähern könnten.