Zusätzlich wurde eine Reihe von Bestimmungen einer EU-Verordnung zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich in heimisches Recht überführt. Unter anderem gibt es neue Bestimmung für biologische Lebensmittel. So werden HändlerInnen, die nicht selbst produzierte Bio-Produkte direkt an die EndverbraucherInnen verkaufen, nicht dem ansonsten im Bio-Bereich vorgesehenen Kontrollsystem unter Aufsicht des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau unterliegen.
Christian Drobits (SPÖ) sagte, mit den Anpassungen an EU-Recht würden zwar einige Punkte umgesetzt, gegen die nichts einzuwenden sei. Die SPÖ könne bei den beiden Novellen trotzdem nicht mitgehen, da auch eine Abschaffung der Mindeststrafen und Herabsetzung der Höchststrafen vorgesehen sei. Die Aufweichung der Strafdrohungen gefährde die Lebensmittelsicherheit und könne daher nicht akzeptiert werden. Nicht zufrieden war auch Katharina Werner (NEOS) mit der Änderung des Strafrahmens. Vor allem in fleischverarbeitenden Betrieben drohe für KonsumentInnen eine geringere Lebensmittelsicherheit, warnte auch sie.
Kritisch zeigte sich auch Peter Wurm (FPÖ) bei der Reduktion der Strafdrohungen bei Verstößen im Bereich der Fleischverarbeitung. Diese Änderung werde die FPÖ daher nicht unterstützen. Bei Bioprodukten sei eine weniger bürokratische Kontrolle von Bioprodukten hingegen sinnvoll, daher stimme seine Fraktion diesen Änderungen zu.
Die Lebensmittelsicherheit in Österreich sei grundsätzlich sehr hoch, betonte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Wichtig sei, dass auch Lebensmittel aus Drittländern strikt kontrolliert werden können. Durch den Einsatz von geschultem Personal in Schlachthöfen werde eine durchgehende Kontrolle von Fleischwaren sichergestellt. Diesner-Wais drängte auf die Schaffung von umfassenden Herkunftsbezeichnungen für verarbeitete Lebensmittel, damit KonsumentInnen überprüfen können, ob sie tatsächlich regionale Produkte einkaufen. Das sei für die heimische Landwirtschaft sehr wichtig.