Die Kontrolle von Fleisch, sonstigem tierischen Gewebe, Blut, Harn, Futtermitteln, Milch, Eiern und Honig auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen erfolgt in Österreich auf Basis eines Rückstandskontrollplans, der in der Richtlinie 96/23/EG der Kommission der Europäischen Union verankert ist. Die rechtliche Umsetzung in Österreich ist die Rückstandskontrollverordnung 2006. Laut Untersuchungsprogramm werden gemäß Anhang I dieser Verordnung Stoffe der Gruppe A (Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe) und der Gruppe B (Tierarzneimittel und Kontaminanten) untersucht.
Rückstände und Kontaminanten in 42 Proben
Im Jahr 2021 wurden in 42 aus insgesamt 9.528 untersuchten Planproben (Anteil: 0,4 %; Konfidenzintervall 0,3 – 0,6 %) Rückstände und Kontaminanten gefunden, die zu einer Überschreitung von Grenzwerten geführt haben bzw. bei denen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe nachgewiesen werden konnten. Im nachfolgenden Bericht wird für diese der Begriff positive Proben verwendet. Etwaige Proben mit Rückständen und Kontaminanten unter den gesetzlichen Höchstwerten sind in dieser Bewertung nicht berücksichtigt. Die Anzahl der positiven Proben und die Gesamtzahl der Untersuchungen laut Kontrollplan sind in Tabelle 1 angeführt. Durch den Einsatz von Multimethoden können einzelne Proben auf mehrere Substanzgruppen untersucht werden. Aus diesem Grund weicht die Gesamtzahl der Untersuchungen von der Gesamtzahl der Planproben ab.
Gesamtanzahl der durchgeführten Untersuchungen und Anzahl positiver Proben nach Substanzgruppe
Bei der Untersuchung der Planproben auf Stoffe der Gruppe A wie Stilbene und Stilbenderivate (A1), Thyreostatika (A2), Resorcylsäure-Lactone (einschl. Zeranol) (A4) und β-Agonisten (A5) wurden keine positiven Befunde ermittelt.
Auch bei der Untersuchung auf Stoffe der Gruppe B wie Stoffe mit antibakterieller Wirkung (B1), Anthelminthika (B2a), Kokzidiostatika (B2b), Carbamate und Pyrethroide (B2c), Beruhigungsmittel (B2d), sonstige Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (B2f), organische Chlorverbindungen, einschl. PCB (B3a), organische Phosphorverbindungen (B3b), Mykotoxine (B3d), Farbstoffe (B3e), und sonstige Stoffe und Kontaminanten (B3f) wurden keine positiven Rückstandsbefunde festgestellt.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 530 Verdachtsproben untersucht, wobei in 17 Proben positive Rückstandsbefunde nachgewiesen wurden. Es wurden Rückstände von Stoffen aus der Gruppe A3 (Steroide), B1 (Stoffe mit antibakterieller Wirkung, einschließlich Sulfonamide und Chinolone), B3a (Organische Chlorverbindungen, einschl. PCB) und B3c (Chemische Elemente) gefunden.
Die Anzahl der positiven Verdachtsproben und die Anzahl der Untersuchungen sind in Tabelle 2 angeführt.
Die positiv getesteten Proben
Steroide
Insgesamt wurden 22 Verdachtsproben auf Steroide untersucht. In zwei Urinproben (Schaf, Rind) wurde 17-alpha-Boldenon in Konzentrationen von 2,26 bzw. 11,07 μg/L gefunden.
Stoffe mit antibakterieller Wirkung, einschließl. Sulfonamide und Chinolone
In zwei der insgesamt 427 Verdachtsproben, die auf Stoffe der Gruppe B1 untersucht wurden, konnten positive Rückstandsbefunde nachgewiesen werden.
In einer Nierenprobe und einer Muskelprobe eines Rindes wurden Rückstände von Tulathromycin in Konzentrationen von 3576,6 bzw. 573,4 μg/kg gefunden. Tulathromycin ist ein halbsynthetisches Makrolidantibiotikum. Makrolide sind bakteriostatisch wirksam, indem sie die Proteinbiosynthese durch selektive Bindung an die ribosomale RNA der Bakterien hemmen. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 beträgt die Rückstandshöchstmenge in der Muskulatur und in den Nieren von Rindern 300 μg/kg bzw. 3000 μg/kg.
Organische Chlorverbindungen, einschl. PCB
In acht der insgesamt 18 Verdachtsproben, die auf organische Chlorverbindungen, einschließlich PCB untersucht wurden, konnten Rückstände festgestellt werden.
In den Proben Nierenfett von sechs Schweinen und zwei Schafen wurde der Höchstgehalt für die Summe der PCB 28, PCB 118, PCB 138, PCB 153 und PCB 180 von 40 ng/g Fett (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) überschritten. Die Konzentrationen von 195,3 bis 839,0 ng/g Fett wurden als Konzentrationsobergrenzen unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.
Chemische Elemente
In fünf aus insgesamt 17 Verdachtsproben, die auf Chemische Elemente untersucht wurden, konnten Rückstände nachgewiesen werden. Blei wurde in einer Leber bzw. Nierenprobe von zwei Rindern in Konzentrationen von 3,24 mg/kg (Leber) bzw. 7,62 mg/kg (Niere) gefunden.
Kupfer wurde in drei Leberproben (Rind: 1, Schwein: 2) in Konzentrationen von 66,9 bis 377 mg/kg nachgewiesen. Bei einem durchschnittlichen Verzehr von Leber ist der ADI-Wert von 0,15 mg/kg KG/Tag (EFSA, 2008, 2018) bei einer Aufnahme von 0,18 (Jugendliche) bzw. 0,25 mg/kg KG (Erwachsene) zu 122 bzw. 167 % ausgelastet.
Zusammenfassende Beurteilung
Zusammenfassend kann die Rückstandssituation des Jahres 2021 als zufriedenstellend bewertet werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr positive Rückstandsbefunde (32 versus 42 positive Proben) bei den Planproben verzeichnet (AGES, 2021). Dies ist unter anderem auf Untersuchungen auf Kupfer zurückzuführen, die im Jahr 2020 neu in den österreichischen Nationalen Rückstandskontrollplan aufgenommen wurden.