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Einweg-Getränkepfand: Was Sie auf jeden Fall jetzt schon dazu wissen müssen

Ab 1. Jänner 2025 wird auf alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Dosen ein Pfand in der Höhe von 25 Cent eingehoben. Die neue Regelung betrifft auch Fleischereien, Direktvermarkter, Marktstände oder Bäckereien, wenn sie Getränke in PET-Flaschen oder Dosen verkaufen, denn ab dem kommenden Jahr müssen sie diese Verpackungen auch wieder zurücknehmen. Welche Vorbereitungen sind dafür notwendig und was beinhaltet die Pfandverordnung konkret?

Egal, ob Supermarkt, Fleischerei, Bäckerei, Gasthaus, Würstelstand, Schnellimbiss oder Direktvermarkter: Wer Getränke in Dosen oder Einweg-PET verkauft, wird bald in der Pflicht stehen, diese auch zurückzunehmen und Pfand auszubezahlen. Während sich große Lebensmittelmärkte bereits seit vielen Monaten auf die neue gesetzliche Regelung vorbereiten, befassen sich viele kleine Geschäfte bisher noch wenig bis nicht mit diesem Thema. Doch gerade kleine Verkaufsstellen sollten sich rechtzeitig über die notwendigen Schritte informieren, um mit Jänner 2025 startklar zu sein. Für den Aufbau des Pfandsystems ist eine zentrale Stelle – Recycling Pfand Österreich – zuständig. Die beiden Geschäftsführer Monika Fiala und Simon Parth erläutern im Gespräch Hintergründe und Details für die betroffenen Unternehmen.

Fleisch & Co: Frau Fiala, warum braucht Österreich ein Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen?
Monika Fiala: „Oberstes Ziel ist, eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Auch wenn bereits jetzt viele PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf geführt werden, landen nach wie vor viel zu viele Verpackungen im Straßengraben oder im Restmüll statt in der gelben Tonne. Verbindliche Vorgabe der EU ist bis 2029 eine Sammelquote von 90 % zu erreichen, das gelingt nur mit einem Pfandsystem, wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen. PET und Aluminium sind zusätzlich wertvolle Ressourcen. Mit dem Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermöglicht, so können aus alten Flaschen und Dosen wieder neue werden.“

Fleisch & Co: Viele Betreiber kleiner Geschäfte befürchten einen zusätzlichen Aufwand im Tagesgeschäft. Können Sie diese Besorgnis verstehen?
Simon Parth: „Wir können zu diesem Thema beruhigen, auch hier haben wir bereits viele Erfahrungen aus anderen Ländern. Es zeigt sich, dass der Großteil der Verpackungen von den Konsument:innen beim Automaten im Supermarkt zurückgeben wird. Nur ein kleiner Teil wird in Geschäften mit manueller Rückgabe retourniert. Es ist zu bedenken, dass die Getränke ja meist an einem anderen Platz konsumiert werden. Unser Ziel ist aber ganz klar, wir möchten möglichst praktikable Lösungen für alle schaffen und sind daher auch in intensivem Austausch mit den Interessensvertretungen, um ein modernes und effektives Pfandsystem aufzubauen.

Fleisch & Co: Wie funktioniert die Rücknahme und Pfandrückerstattung im Detail?
Monika Fiala: „Ab Sommer ist eine Registrierung auf Recycling Pfand Österreich möglich, wo nach Unterzeichnung eines Rücknehmervertrags genormte Säcke und Plomben bestellt werden können. Sind die Säcke voll, wird der Barcode gescannt oder auf der Website eingegeben. Die Säcke werden dann von Lieferpartnern oder Recycling Pfand Österreich abgeholt und zur Zählstelle gebracht. Danach wird der Pfandbetrag und die Aufwandsentschädigung für alle gezählten und akzeptierten Gebinde regelmäßig an die Rücknehmer:innen überwiesen. Bei sehr kleinen Mengen können sich die Betriebe das Pfand auch direkt durch die Rückgabe der Flaschen und Dosen beim nächsten Rücknahmeautomaten auszahlen lassen, ohne sich registrieren zu müssen.“

Fleisch & Co: Zahlt es sich aus, sich einen Rücknahmeautomaten anzuschaffen?
Simon Parth: „Rücknahme-Automaten machen nur Sinn, wenn die Rückgabemengen entsprechend hoch sind, da ja auch die Investition in einen Automaten sehr hoch ist. Für Imbissstände, Bäckereien oder auch Direktvermarkter an stark frequentieren Plätzen wie Bahnhöfen, Einkaufsstraßen oder -zentren können sich die Betreiber darauf einigen, eine gemeinsame Rücknahmestelle, also einen Rücknahmeautomaten, gemeinsam einzurichten. An dieser zentralen Rücknahmestelle können dann die leeren Flaschen und Dosen für alle Verkaufsstände am Standort zurückgenommen werden.“

Fleisch & Co: Wie erfolgt die Rücknahme beim Verkauf über einen Verkaufsautomaten?
Monika Fiala: „Nachdem die direkte Rückgabe an dieser Verkaufsstelle ja nicht möglich ist, gibt es dafür eine Sonderregelung. Oft gibt es eine andere Rücknahmestelle in unmittelbarer Nähe, mit der eine Vereinbarung zur Rücknahme getroffen werden kann. Darüber muss der Konsument direkt mittels Hinweis am Automaten informiert werden. Gibt es keine fußläufige Rückgabestelle, das sind max. 300 Meter, muss ein entsprechender Ausgleichsbetrag an Recycling Pfand Österreich bezahlt werden.“

Fleisch & Co: Wie sieht es bei einen Onlineversand bzw. Handel von Getränken aus? Müssen in diesem Fall die Flaschen und Dosen zurückgenommen werden?
Simon Parth: „Hier kommt es darauf an, über welchen Weg die Einweggetränkeverpackungen an die Konsument:innen versendet werden: Wenn der Online-Händler selbst – z. B. mit eigenem Lieferdienst – zustellt, muss er die Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherstellen. Auch hier müssen nur die verkaufsüblichen Mengen und angebotenen Gebindegrößen zurückgenommen werden. Erfolgt die Lieferung über die Post oder einen Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister, muss zwar der Pfandbetrag eingehoben werden, aber die Verpackungen nicht zurückgenommen werden. In diesem Fall muss auch ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde an Recycling Pfand Österreich bezahlt werden.“

Fleisch & Co: Wohin können sich Unternehmen wenden, um sich ausführlich zu informieren?
Monika Fiala: „Auf der Website www. recycling-pfand.at werden laufend alle aktuellen Informationen ergänzt. Hier wird ab Juni auch die Registrierung möglich sein, bereits am 20. März finden über die Website Webinare mit vielen weiteren detaillierten Informationen zur Rücknahme statt. Es empfiehlt sich auch, sich für den Newsletter anzumelden, um aktuelle Infos aus erster Hand zu erhalten.“

Alle Fakten im Überblick

Wer muss Pfandwaren zurücknehmen? Rücknahmeverpflichtet sind alle Verkaufsstellen, die als Letztvertreiber Getränke in Kunststoffflaschen oder Aludosen an Konsument:innen abgeben.

Welche Pfandprodukte müssen zurückgenommen werden? Es müssen bei der manuellen Rücknahme jene Produkte zurückgenommen werden, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden bzw. Verpackungen in gleichen Gebinden. Zurückgenommen werden müssen nur verkaufsübliche Mengen. Wichtig: Die Verpackungen müssen unzerdrückt sein und das österreichische Pfandlogo tragen.

Wer muss sich registrieren? Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig, um die ausbezahlten Pfandbeträge rücküberwiesen zu bekommen und  Säcke und Plomben im System bestellen zu können.
Werden die zurückgenommenen Flaschen und Dosen selbst zu einem Rücknahmeautomaten (beispielsweise bei Supermärkten) gebracht und dort zurückgegeben, braucht es keine Registrierung.

Wann startet die Registrierung? Manuelle Rücknehmer, die die Produkte nicht selbst bei Rücknahmeautomaten zurückgeben, können sich ab Juni 2024 bei Recycling Pfand Österreich registrieren.

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