Egal, ob Supermarkt, Fleischerei, Ba?ckerei, Gasthaus, Wu?rstelstand, Schnellimbiss oder Direktvermarkter: Wer Getra?nke in Dosen oder Einweg-PET verkauft, wird bald in der Pflicht stehen, diese auch zuru?ckzunehmen und Pfand auszubezahlen. Wa?hrend sich große Lebensmittelma?rkte bereits seit vielen Monaten auf die neue gesetzliche Regelung vorbereiten, befassen sich viele kleine Gescha?fte bisher noch wenig bis nicht mit diesem Thema. Doch gerade kleine Verkaufsstellen sollten sich rechtzeitig u?ber die notwendigen Schritte informieren, um mit Ja?nner 2025 startklar zu sein. Fu?r den Aufbau des Pfandsystems ist eine zentrale Stelle – Recycling Pfand O?sterreich – zusta?ndig. Die beiden Gescha?ftsfu?hrer Monika Fiala und Simon Parth erla?utern im Gespra?ch Hintergru?nde und Details fu?r die betroffenen Unternehmen.
Fleisch & Co: Frau Fiala, warum braucht O?sterreich ein Pfandsystem auf Einweggetra?nkeverpackungen?
Monika Fiala: „Oberstes Ziel ist, eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Auch wenn bereits jetzt viele PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf gefu?hrt werden, landen nach wie vor viel zu viele Verpackungen im Straßengraben oder im Restmu?ll statt in der gelben Tonne. Verbindliche Vorgabe der EU ist bis 2029 eine Sammelquote von 90 % zu erreichen, das gelingt nur mit einem Pfandsystem, wie die Erfahrungen aus anderen La?ndern zeigen. PET und Aluminium sind zusa?tzlich wertvolle Ressourcen. Mit dem Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermo?glicht, so ko?nnen aus alten Flaschen und Dosen wieder neue werden.“
Fleisch & Co: Viele Betreiber kleiner Gescha?fte befu?rchten einen zusa?tzlichen Aufwand im Tagesgescha?ft. Ko?nnen Sie diese Besorgnis verstehen?
Simon Parth: „Wir ko?nnen zu diesem Thema beruhigen, auch hier haben wir bereits viele Erfahrungen aus anderen La?ndern. Es zeigt sich, dass der Großteil der Verpackungen von den Konsument:innen beim Automaten im Supermarkt zuru?ckgeben wird. Nur ein kleiner Teil wird in Gescha?ften mit manueller Ru?ckgabe retourniert. Es ist zu bedenken, dass die Getra?nke ja meist an einem anderen Platz konsumiert werden. Unser Ziel ist aber ganz klar, wir mo?chten mo?glichst praktikable Lo?sungen fu?r alle schaffen und sind daher auch in intensivem Austausch mit den Interessensvertretungen, um ein modernes und effektives Pfandsystem aufzubauen.
Fleisch & Co: Wie funktioniert die Ru?cknahme und Pfandru?ckerstattung im Detail?
Monika Fiala: „Ab Sommer ist eine Registrierung auf Recycling Pfand O?sterreich mo?glich, wo nach Unterzeichnung eines Ru?cknehmervertrags genormte Sa?cke und Plomben bestellt werden ko?nnen. Sind die Sa?cke voll, wird der Barcode gescannt oder auf der Website eingegeben. Die Sa?cke werden dann von Lieferpartnern oder Recycling Pfand O?sterreich abgeholt und zur Za?hlstelle gebracht. Danach wird der Pfandbetrag und die Aufwandsentscha?digung fu?r alle geza?hlten und akzeptierten Gebinde regelma?ßig an die Ru?cknehmer:innen u?berwiesen. Bei sehr kleinen Mengen ko?nnen sich die Betriebe das Pfand auch direkt durch die Ru?ckgabe der Flaschen und Dosen beim na?chsten Ru?cknahmeautomaten auszahlen lassen, ohne sich registrieren zu mu?ssen.“
Fleisch & Co: Zahlt es sich aus, sich einen Ru?cknahmeautomaten anzuschaffen?
Simon Parth: „Ru?cknahme-Automaten machen nur Sinn, wenn die Ru?ckgabemengen entsprechend hoch sind, da ja auch die Investition in einen Automaten sehr hoch ist. Fu?r Imbisssta?nde, Ba?ckereien oder auch Direktvermarkter an stark frequentieren Pla?tzen wie Bahnho?fen, Einkaufsstraßen oder -zentren ko?nnen sich die Betreiber darauf einigen, eine gemeinsame Ru?cknahmestelle, also einen Ru?cknahmeautomaten, gemeinsam einzurichten. An dieser zentralen Ru?cknahmestelle ko?nnen dann die leeren Flaschen und Dosen fu?r alle Verkaufssta?nde am Standort zuru?ckgenommen werden.“
Fleisch & Co: Wie erfolgt die Ru?cknahme beim Verkauf u?ber einen Verkaufsautomaten?
Monika Fiala: „Nachdem die direkte Ru?ckgabe an dieser Verkaufsstelle ja nicht mo?glich ist, gibt es dafu?r eine Sonderregelung. Oft gibt es eine andere Ru?cknahmestelle in unmittelbarer Na?he, mit der eine Vereinbarung zur Ru?cknahme getroffen werden kann. Daru?ber muss der Konsument direkt mittels Hinweis am Automaten informiert werden. Gibt es keine fußla?ufige Ru?ckgabestelle, das sind max. 300 Meter, muss ein entsprechender Ausgleichsbetrag an Recycling Pfand O?sterreich bezahlt werden.“
Fleisch & Co: Wie sieht es bei einen Onlineversand bzw. Handel von Getra?nken aus? Mu?ssen in diesem Fall die Flaschen und Dosen zuru?ckgenommen werden?
Simon Parth: „Hier kommt es darauf an, u?ber welchen Weg die Einweggetra?nkeverpackungen an die Konsument:innen versendet werden: Wenn der Online-Ha?ndler selbst – z. B. mit eigenem Lieferdienst – zustellt, muss er die Ru?cknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherstellen. Auch hier mu?ssen nur die verkaufsu?blichen Mengen und angebotenen Gebindegro?ßen zuru?ckgenommen werden. Erfolgt die Lieferung u?ber die Post oder einen Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister, muss zwar der Pfandbetrag eingehoben werden, aber die Verpackungen nicht zuru?ckgenommen werden. In diesem Fall muss auch ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde an Recycling Pfand O?sterreich bezahlt werden.“
Fleisch & Co: Wohin ko?nnen sich Unternehmen wenden, um sich ausfu?hrlich zu informieren?
Monika Fiala: „Auf der Website www. recycling-pfand.at werden laufend alle aktuellen Informationen erga?nzt. Hier wird ab Juni auch die Registrierung mo?glich sein, bereits am 20. Ma?rz finden u?ber die Website Webinare mit vielen weiteren detaillierten Informationen zur Ru?cknahme statt. Es empfiehlt sich auch, sich fu?r den Newsletter anzumelden, um aktuelle Infos aus erster Hand zu erhalten.“
Alle Fakten im Überblick
Wer muss Pfandwaren zuru?cknehmen? Ru?cknahmeverpflichtet sind alle Verkaufsstellen, die als Letztvertreiber Getra?nke in Kunststoffflaschen oder Aludosen an Konsument:innen abgeben.
Welche Pfandprodukte mu?ssen zuru?ckgenommen werden? Es mu?ssen bei der manuellen Ru?cknahme jene Produkte zuru?ckgenommen werden, die u?ber die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden bzw. Verpackungen in gleichen Gebinden. Zuru?ckgenommen werden mu?ssen nur verkaufsu?bliche Mengen. Wichtig: Die Verpackungen mu?ssen unzerdru?ckt sein und das o?sterreichische Pfandlogo tragen.
Wer muss sich registrieren? Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig, um die ausbezahlten Pfandbetra?ge ru?cku?berwiesen zu bekommen und Sa?cke und Plomben im System bestellen zu ko?nnen.
Werden die zuru?ckgenommenen Flaschen und Dosen selbst zu einem Ru?cknahmeautomaten (beispielsweise bei Superma?rkten) gebracht und dort zuru?ckgegeben, braucht es keine Registrierung.
Wann startet die Registrierung? Manuelle Ru?cknehmer, die die Produkte nicht selbst bei Ru?cknahmeautomaten zuru?ckgeben, ko?nnen sich ab Juni 2024 bei Recycling Pfand O?sterreich registrieren.





