Ab kommendem Jahr fallen für alle geschlossenen PET-Flaschen und Metalldosen mit 0,1 bis 3 Liter Füllmenge 25 Cent Pfand pro Verpackung an. Mit Hilfe des Pfandsystems sollen jährlich bis zu 2,4 Milliarden Einweggetränkeverpackungen gesammelt und bis 2027 eine Sammelquote von 90 Prozent erreicht werden. Das gesammelte Material wird recycelt und für neue PET-Flaschen und Metalldosen verwendet und damit die Umwelt geschont. Das Einheben des Pfandbetrags soll zudem das achtlose Wegwerfen von Einweggetränkeverpackungen eindämmen. Organisatorisch und logistisch abgewickelt wird das Pfandsystem von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH.
Einwegpfand: Betriebe werden informiert
„Erhebungen der EWP zeigen, dass gut 80 Prozent der Österreicher:innen hinter dem Einwegpfand stehen. Auch wenn nach den vergangenen turbulenten Jahren und ihren bis heute spürbaren Auswirkungen mit dem Einwegpfand die nächste Herausforderung ansteht, übernimmt der Handel auch hier seine Verantwortung im Sinne der Konsument:innen, der Umwelt und der Nachhaltigkeit“, so Stefan Mair, Gremialobmann des Landesgremiums des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Tirol. Zusammen mit der EWP informiert das Landesgremium des Lebensmittelhandels aktuell Betriebe zu den Details des Pfandsystems und dessen praktischer Umsetzung im Alltag.
Sämtliche Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab bei der EWP registrieren. Die Registrierung ist ab Sommer 2024 möglich. Den eingehobenen Pfandbetrag führen Produzent:innen und Händler:innen dann direkt an die EWP ab. Zur Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen ist grundsätzlich jeder Betrieb, der Getränke in PET-Flaschen oder Dosen an Letztverbraucher:innen verkauft, verpflichtet. Für die Rücknahme der Einweggetränkeverpackungen werden die Betriebe eigene Automaten aufstellen bzw. dort, wo dies nicht möglich ist, die entsprechenden Flaschen und Dosen durch das Personal entgegennehmen.
„Der Handel bereitet sich schon heute intensiv auf das neue Pfandsystem vor, damit dieses effizient umgesetzt werden kann und die Konsument:innen den Pfand nach seiner Einführung unkompliziert zurückbekommen. Im Hintergrund ist das für die Betriebe ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Die Anschaffung von Rückgabe-Automaten und die Vorbereitung zur Abwicklung der manuellen Rücknahme ist dabei nur ein Aspekt in einem komplexen Gesamtprozess“, erklärt Mair.
Neue Produktkennzeichnungen notwendig
Dazu gehört auch, dass jede einzelne Einweggetränkeverpackung rechtzeitig mit dem österreichischen Pfandlogo und einem neuen EAN-Code versehen werden muss. In Umlauf gebracht werden können diese Verpackungen ab 1. Januar 2025. Spätestens ab 31. März 2025 müssen alle Einweggetränkeverpackungen, die in Österreich in Umlauf gebracht werden, mit dem Pfandlogo und dem neuen EAN-Code versehen sein. Für die Konsument:innen wichtig: Nur unzerdrückte Getränkeverpackungen, auf denen das Pfandlogo und der EAN-Code am Etikett gut zu erkennen sind, können zurückgenommen und das Pfand zurückbezahlt werden. Ist eine Getränkeverpackung zerdrückt oder fehlt das Etikett, können in den EWP-Sammelzentren Pfandlogo und EAN-Code von den Sortiermaschinen nicht ausgelesen und die betreffende Verpackung nicht in den Sammel- und Pfandkreislauf übernommen werden.