Woher kommen die Lebensmittel die ich esse? Die Antwort auf diese Frage wird den Menschen in Österreich immer wichtiger. Bereits zwei Drittel achten beim Einkaufen auf die Herkunft der Produkte – und die Tendenz steigt. In anderen Lebensbereichen ist es jedoch kaum möglich, zu erkennen, woher die Lebensmittel kommen: Wer in der Kantine sein Mittagessen genießt oder im Supermarktregal nach einem verarbeiteten Produkt greift, hat derzeit keine Chance, zu erkennen, woher das Fleisch, die Milch und die Eier kommen, die darin verarbeitet sind
Herkunftskennzeichnung trägt mit kurzen Transportwegen zum Klimaschutz bei und stärkt die kleinstrukturierte Landwirtschaft
Das muss sich ändern: Konsumentinnen und Konsumenten müssen mit einem Blick feststellen können, woher ihre Lebensmittel stammen. Den Menschen in Österreich ist es wichtig, zu wissen, woher ihr Essen kommt, und regionale Lebensmittel zu konsumieren. Das soll ihnen auch möglich sein und wir werden sie tatkräftig dabei unterstützen.
Regionale Lebensmittel stehen für Qualität, Nachhaltigkeit und Genuss und sie unterstützen die kleinstrukturierten, bäuerlichen Familienbetriebe. Lange Transportwege haben einen negativen Einfluss auf unser Klima und – wenn es sich um frische Produkte handelt –, auch auf die Qualität der Lebensmittel. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht, das zu erfahren und es in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen.
Alle Arten von Fleisch sowie auch Milch und Eier sollen gekennzeichnet werden
Deshalb haben wir schon im Regierungsprogramm festgehalten, dass 2021 eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier in verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden soll. Nachdem der erste Entwurf des Gesundheitsministeriums nur die Gemeinschaftsverpflegung und die Zutaten Eier und Rindfleisch enthalten hat, haben wir dafür gesorgt, dass nachgeschärft wurde. Nun umfasst der Verordnungsentwurf alle im Regierungsprogramm vereinbarten Punkte, also auch die verarbeiteten Produkte und die Zutaten Milch sowie Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Ein gemeinsames Rechtsgutachten hat bestätigt, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für all diese Bereiche möglich ist.
Für die Gastronomie wollen wir die Herkunftsbezeichnung in einem ersten Schritt, wie im Regierungsprogramm verankert, bewusst freiwillig halten. Wir ermutigen die Gasthäuser, aber auch Manufakturen (Fleischer, Bäcker, etc.), von denen ohnehin immer mehr von Bäuerinnen und Bauern in der Umgebung kaufen, mit dem AMA Genuss Region Gütesiegel ihren Gästen auch zu kommunizieren, wenn sie auf regionale Qualität setzen.
Die größte Hebelwirkung entsteht aber in den Bereichen, die sehr große Mengen verarbeiten. Deshalb ist es entscheidend, mit der Kennzeichnung hier zu beginnen und nicht bei den kleinen Wirtshäusern, die durch die Coronakrise bereits hart getroffen sind. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung kommen wir einen wichtigen Schritt voran, wenn es darum geht, die kleinstrukturierte Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung gegenüber der Übermacht internationaler Supermärkte und Großhändler zu stärken.
Gleichzeitig ermöglichen wir es den Menschen in Österreich, auf hochqualitative regionale Lebensmittel zu setzen. Deshalb werden wir uns mit voller Kraft dafür einsetzen, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung noch 2021 umgesetzt wird.
Autorin: Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus