Das soll sich nach dem Willen des Europaparlaments nun ändern: Dem Entwurf zufolge soll das Verbot nicht nur für die geklonten Tiere selbst gelten, sondern auch für deren Nachkommen. Das heißt, auch die Verwendung des „Vermehrungsmaterials“ – Sperma von Zuchtbullen etwa, Eizellen und Embryonen – soll untersagt werden. Verboten werden soll laut Vorlage aber auch der Import geklonter Tiere, von Produkten von Klonen, etwa Milch, sowie von Sperma und Eizellen geklonter Zuchttiere – und zwar rechtzeitig vor Abschluss der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommens TTIP, die derzeit die EU-Kommission mit den USA führt.
Dazu soll von Exportländern wie den USA, Argentinien, Kanada und Brasilien ein „Klonfrei“-Zertifikat für alle Tiere- und Tierprodukte gefordert werden, die in den EU-Markt gelangen. Demnach sollen die Länder nachweisen müssen, dass ihre Exporte in die EU nicht von Klon-Nachkommen stammen.
Die Forderung nach einem umfangreichen Klonverbot basiert auch auf ethischen Bedenken. Schließlich hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) mehrfach Bedenken gegen das Klonen geäußert. Nach ihren Erkenntnissen leiden Klone und ihre Nachkommen besonders häufig an Missbildungen und Immunschwäche und sterben früher als herkömmlich gezüchtete Tiere. Kritikern zufolge hat die Technik seit der Geburt des ersten Klonschafs „Dolly“ vor fast 20 Jahren kaum Fortschritte gemacht.