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EU: Kein Klonen von Tieren für Lebensmittelerzeugung

Verbot ist in Österreich nun für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben, Ausnahmen gelten für Versuchs- und Sporttiere sowie für die Erhaltung seltene Rassen

Das Klonen von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, sowie das Inverkehrbringen von Klonembryonen und Klontieren soll innerhalb der EU vorläufig ebenso verboten werden wie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Klontieren erzeugt werden. Das sehen zwei Richtlinienvorschläge vor, die im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats auf der Tagesordnung standen. Das Verbot betrifft laut Entwurf jedoch nicht Tiere, die ausschließlich für andere Zwecke, wie etwa für die Forschung, die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gehalten oder reproduziert werden.



Damit wird der Status quo innerhalb der EU nun auch gesetzlich für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Was danach geschieht, ob dann die Mitgliedstaaten wieder einbezogen werden, konnte seitens des Gesundheitsministeriums nicht klar beantwortet werden. Man werde diesen Punkt aber in der Ratsarbeitsgruppe thematisieren. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten das Klonverbot ausdrücklich und nahmen dazu auch einstimmig eine Mitteilung an die EU-Kommission an. Gleichzeitig weisen sie darin auf die gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer hin, die darauf drängen, die Frage auch in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA miteinzubeziehen. Darüber hinaus hält man im Interesse des Konsumentenschutzes eine international verbindliche Kennzeichnung für Klontiere und für von diesen produzierte Lebensmittel für erforderlich. Wenig Verständnis brachte man in der Diskussion der Ausnahme für Sport- und Kulturereignisse entgegen. Die sei jedoch noch ein Punkt, den man auf EU-Ebene eingehender erörtern werde. Auch werde man den Vorschlag, die Ethikkommission miteinzubeziehen, weitertragen.


Tierschutz als Grundlage

Die EU begründet ihr Verbot mit dem Hinweis auf den Tierschutz. Das Klonen von Tieren zu landwirtschaftlichen Zwecken sei angesichts des Ausmaßes an Leid und der Gesundheitsprobleme der Ersatzmuttertiere und Klontiere nicht zu rechtfertigen, heißt es dazu in den Vorlagen. Auch die betroffenen Wirtschaftszweige haben, wie die im Vorfeld erfolgten Konsultationen ergaben und die Vertreter von Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer im Ausschuss bekräftigten, kein Interesse an der Erzeugung von Nutztieren durch Klonen, bzw. an der Erzeugung von Lebensmitteln von Klontieren.

Die EU will aber auch den Bedenken der Bürger Rechnung tragen, die diesen Techniken weitestgehend negativ gegenüber stehen. Für die Kontrolle der Verbote sollen die Mitgliedstaaten verantwortlich sein und dafür die jeweils geeignetsten Instrumente einsetzen. (Red./OTS)

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