Österreichische Lebendtiere und tierische Erzeugnisse (insbesondere Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte sowie Futtermittel) sind aufgrund ihrer guten Qualität nicht nur im EU-Ausland, sondern auch in Ländern außerhalb der EU sehr gefragt, können aber in Drittstaaten ausschließlich auf Basis bilateraler Veterinärabkommen geliefert werden. Die heimische Veterinärbehörde garantiert den Importländern die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen. Da die Anzahl der Drittländer, die zunehmend höhere Anforderungen an österreichische Veterinärzeugnisse stellen, zunimmt, ist eine Neuausrichtung des gesamten tierischen Exportbereichs notwendig. Mit der geplanten Einrichtung des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung sollen daher möglichst rasch die dafür erforderlichen Kapazitäten sichergestellt werden.
Gemäß der gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten (BMG, BMLFUW, LKÖ, WKÖ etc.) dient das Büro der Unterstützung der zentralen und regionalen Strukturen der Veterinärverwaltung und als Ansprechpartner für die Wirtschaft. Ebenso soll das Büro im veterinärrechtlichen Zuständigkeitsbereich zur Öffnung und Erhaltung von Exportmärkten beitragen. Dies ist deshalb wichtig, weil insbesondere die Importsanktionen Russlands, aber auch Währungsschwankungen im asiatischen Raum die heimische Land- und Lebensmittelwirtschaft vor größere Herausforderungen gestellt haben.