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Almauftreiber bleiben von Sanktionen befreit

Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen auftreiben, müssen keine Strafen zahlen, so es für sie nicht erkennbar war, dass es zu abweichenden Angaben bei Futterflächen gekommen ist

Heimische Almauftreiber, die mit teils hohen Strafgeldforderungen im Zusammenhang mit der Almförderung konfrontiert sind, können aufatmen. Bei der letzten Sitzung der von Bundesminister Andrä Rupprechter eingesetzten Taskforce Almen wurde beschlossen, dass Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen auftreiben, keine Strafe zahlen müssen. Die bereits geleisteten Strafzahlungen wegen falscher Flächenangaben werden in den nächsten Monaten zurückerstattet. Die Auftreiber werden rückwirkend sanktionsfrei gestellt, wenn für sie nicht erkennbar war, dass es zu abweichenden Angaben bei den Futterflächen gekommen ist. Dafür gibt es jetzt ein vereinfachtes Verfahren, da diese Personen weder für die Flächenfeststellung noch für die Antragstellung selbst verantwortlich sind. Betroffene Almbauern müssen lediglich eine entsprechende Erklärung bei der Bezirksbauernkammer abgeben.

Diese rechtliche Klarstellung erfolgt im Zuge der Novelle zum Marktordnungsgesetz. Auch die diesbezügliche EU-Verordnung sieht vor, dass Förderempfänger nicht zu sanktionieren sind, wenn sie belegen können, dass sie an der unrichtigen Flächenangabe keine Schuld tragen. Die Regelung für die Auftreiber ist eine Ergänzung zur bereits laufenden Aufarbeitung der Strafverfahren für die anderen Almbauern betreffend die Jahre 2009 bis 2013. Sie bekommen die sanktionierten Gelder zurück, wenn die Landwirtschaftskammer bestätigt hat, dass sämtliche Angaben nach „bestem Wissen und Gewissen“ erfolgt sind und fehlerhafte durch nicht erkennbare Probleme im Rahmen der Digitalisierung verursacht wurden. Zudem gibt es Fälle, in denen auf eine frühere Vor-Ort-Kontrolle oder Flächenfeststellung durch Sachverständige vertraut wurde. Insgesamt sind knapp 10.000 Bestätigungen eingebracht worden. Die Fälle werden derzeit von der AMA aufgearbeitet.

Die Rückzahlungen durch die AMA erfolgen schrittweise bis Herbst. Ende Juni wird mit rund 4 Mio. Euro ein hoher Betrag an die Almbauern erstattet, Ende April wurden bereits 530.000 Euro überwiesen. Rupprechter geht davon aus, dass insgesamt rund 12 Mio. Euro an etwa 13.500 Betriebe zurückbezahlt werden. Dabei handelt es sich lediglich um Sanktionen und nicht um Rückforderungen betreffend zu viel ausbezahlter Förderungen für nicht vorhandene Futterflächen. Für die Alm-Obmänner gilt das übliche Verfahren – sie müssen nachweisen, dass ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt sind.

Neues Almmodell
Ab dem kommenden Jahr soll ein neues Almmodell dafür sorgen, dass Flächenabweichungen – und in der Folge Sanktionen – möglichst verhindert werden. Dieses sogenannte „Verdichtungsmodell“ sieht vor, dass für den gesamten Förderanspruch nur 20% der Almfläche herangezogen werden. Die Flächen sind dennoch weiterhin exakt festzustellen. Durch diese Verdichtung der Zahlungsansprüche führen aber eventuelle Flächenkorrekturen in Zukunft nicht mehr zu Strafen. Dieses Modell wird ebenfalls mit der MOG-Novelle gesetzlich verankert. „Mit der Aufarbeitung der Sanktionsfälle und dem neuen Zahlungsmodell schaffen wir die Voraussetzung, dass die Almen auch in Zukunft bewirtschaftet werden“, so Rupprechter. (Red./AIZ)

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