560 Ja-Stimmen im Europaparlament: Die Novelle der Gemeinsamen Marktorganisation verbietet Tiernamen für Fleischersatzprodukte – und zieht damit eine Grenze, um die seit Jahren gestritten wird. Was die neue Regel konkret bedeutet und was noch aussteht.

Kein „veganes Huhn“, kein „Seitan-Steak“ mehr

560 zu 75 Stimmen – das Europaparlament hat am 16. Juni 2026 in Straßburg die Novelle der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) mit deutlicher Mehrheit angenommen. Kernstück für die Fleischwirtschaft: Pflanzliche Produkte dürfen künftig keine Bezeichnungen mehr tragen, die sich auf Tierarten, Fleischsorten oder anatomische Teilstücke beziehen. „Veganes Huhn“, „Seitan-Steak“, „Tofu-Kotelett“ oder „Veggie-Speck“ – damit ist in der EU Schluss.

Grundlage des Beschlusses ist der Bericht A10-0161/2025 der französischen EVP-Abgeordneten Céline Imart, erarbeitet im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Der zugrundeliegende Kommissionsvorschlag (COM(2024)0577) zielt darauf ab, die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette strukturell zu stärken – die Kennzeichnungsregelung ist ein Baustein davon, wenngleich medial der meistdiskutierte.

Was verboten ist – und was nicht

Die Trennlinie verläuft zwischen tier- und teilstückbezogenen Begriffen einerseits und allgemeinen Zubereitungsbezeichnungen andererseits. Verboten für pflanzliche Alternativprodukte sind künftig Begriffe wie Geflügel, Rindfleisch, Schwein, Kalb, Rippchen, Schulter, Kotelett, Leber oder Speck. „Veggie-Burger“ hingegen bleibt zulässig – der Begriff bezieht sich auf eine Zubereitungsform, nicht auf ein Tier oder Teilstück. Das entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, den das Parlament in früheren Anläufen deutlich verschärft hatte.

Ebenfalls erfasst: im Labor gezüchtete und zellbasierte Produkte. Auch für diese gilt das Verbot tierischer Bezeichnungen.

Langer Weg zum Kompromiss

Dass der Beschluss überhaupt in dieser Form zustande kam, ist das Ergebnis eines zähen Trilogs. Im März 2026 einigten sich Vertreter des Europaparlaments, des Rates und der Kommission auf die vorläufige politische Einigung; der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) signalisierte danach seine Zustimmung. Das Plenum bestätigte die Einigung nun formal. Bevor die Regeln in Kraft treten, ist noch die formelle Ratszustimmung erforderlich – sie gilt jedoch als Formsache.

Berichterstatterin Imart argumentierte mit einem „echten Verwechslungsrisiko“: Pflanzliche Ersatzprodukte böten nicht die gleichen Nährwerte wie tierische Originale, eine begriffliche Gleichstellung sei damit irreführend. Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte den Beschluss ausdrücklich: „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein.“

Befristet bis 2027 – Streit geht weiter

Politisch ist die Frage damit nicht endgültig vom Tisch. Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2027. Mit der nächsten Reform der europäischen Agrarpolitik ist die Kennzeichnungsdebatte damit bereits vorprogrammiert. SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl kritisierte den Beschluss als Schutzmaßnahme für die Fleischindustrie, nicht für Verbraucher. Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht keine Belege dafür, dass eindeutig als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnete Produkte Konsumenten tatsächlich verwirren.

Für die Fleischwirtschaft ist der Beschluss ein klares Signal: Die EU zieht eine Bezeichnungsgrenze, die das Segment der tierischen Produkte begrifflich schützt – zumindest bis zur nächsten politischen Runde.

Quellen

  • Europäisches Parlament, Bericht A10-0161/2025 (Berichterstatterin: Céline Imart), Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, 12. September 2025: europarl.europa.eu
  • Europäisches Parlament, Abstimmungsergebnisse Plenum, 16. Juni 2026: europarl.europa.eu/plenary
  • Europäische Kommission, Vorschlag COM(2024)0577 – Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette
  • Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel, Einigung zur Bezeichnung von Fleisch und vegetarischen Alternativen, 13. März 2026: europa.rlp.de