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Graz: Zum 14-ten Mal wird ein Preis für Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen verliehen

Innovative Bauprojekte können bis 15. Mai 2023 eingereicht werden

Tierschutzombudstelle verleiht Preis für Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum

Der Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum“ wird heuer bereits zum vierzehnten Mal von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben. Der Preis würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Bis 15. Mai 2023 haben Halterinnen und Halter von Nutztieren wíeder die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle zu bewerben. „Der Tierschutzpreis für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum ist mir persönlich ein großes Anliegen, denn gerade in der Landwirtschaft kommt dem Tierschutz eine besonders hohe Bedeutung zu. Mit dieser Auszeichnung möchten wir uns sehr herzlich bei allen engagierten Landwirtinnen und Landwirten für ihre innovativen Betriebe und den gelebten Tierschutz bedanken und hoffen darüber hinaus, weitere ländliche Betriebe zu motivieren, für noch mehr Tierwohl einzutreten. Tierschutz geht uns alle an und es muss einer unserer obersten Prioritäten sein, das Bewusstsein für eine tierfreundliche Haltung von Nutztieren weiter voran zu treiben“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.

Stallgebäude müssen tiergerecht und umweltverträglich sein und in die Kulturlandschaft passen

Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild. Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. „Tierwohl hat nicht nur für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert, sondern auch für die Bäuerinnen und Bauern, denn mehr Tierwohl spiegelt sich in der Tiergesundheit, der Leistungsfähigkeit und der Langlebigkeit wider. Tierwohlfreundliche Projekte sind damit Musterbeispiele für viele andere“, unterstreicht Landesrat Johann Seitinger.

Das schönste Tierfoto stammte letztes Jahr vom Betrieb Kowald aus Markt Hartmannsdorf
© Georg Giselbrecht

Preisgelder für die Bauten und Sachpreise für das schönste Tierfoto

Seit 2010 wurden im Land Steiermark 53 Betriebe mit Preisgeldern ausgezeichnet, 17 Betriebe erhielten einen Anerkennungspreis und 13 Sachpreise für das schönste Tierfoto wurden vergeben. Diese landwirtschaftlichen Betriebe wurden für ihre innovativen und besonders gelungenen Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung ausgezeichnet. Ziel des Preises ist es, zukunftsweisende Bauprojekte, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen, zu würdigen. Damit soll die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau tierfreundlich zu planen und zu bauen, gesteigert werden. „Wir wollen mit dem Preis wieder die engagierten Menschen vor den Vorhang holen, die den Tierschutz in ihrem Tun leben und das Tierwohl als wichtigen Bestand in ihrem betrieblichen Tun sehen“, unterstreicht Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck die Bedeutung des Preises.

Bauprojekte in allen Nutztierkategorien und das beste Tierfoto müssen bis 15. Mai eingereicht werden

Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit und es können Bauprojekte aller Nutztierkategorien eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Das Objekt muss bis 31. März 2023 fertig gestellt und in Betrieb sein. Aus den eingereichten Bauten werden nach Beurteilung durch die unabhängige Fachjury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1500 Euro ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben. Die Preise werden am 28. Juni 2023 von Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang und Landesrat Hans Seitinger überreicht.

Nähere Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen sowie auf der Website www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at.

Barbara Fiala-Köck steht für Fragen unter 0676/8666-3966 gerne zur Verfügung.

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