Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Auch in Österreich wurden am nationalen Referenzlabor der AGES in den vergangenen Wochen vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht: Am 4. Februar 2021 wurde bei einem dieser Wildvögel – einem verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich (Klosterneuburg) das Virus diagnostiziert. Es handelt sich um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
„Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter deshalb verstärkt um Berücksichtigung bzw. Erhöhung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen“, erklärt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium.
Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche. Das Gesundheitsministerium hat die Geflügelbetriebe informiert und aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu erhöhen.
Die Situation in Europa
Im Jänner 2020 wurde Vogelgrippe bei Geflügel in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Tschechien, Deutschland und Bulgarien festgestellt. Bei den erkrankten Tieren wurde der Virustyp H5N8 festgestellt.
Seit Ende Oktober treten in einigen Ländern Europas (Deutschland, Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Irland, Vereinigtes Königreich, Frankreich) wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand auf. Aktuell sind Ausbrüche in Kroatien und Bayern gemeldet worden, sodass sich das Risiko eines Seuchenausbruchs in Österreich erhöht. Es wurde der Subtyp H5N8 festgestellt. Bisher ist weltweit kein Fall bekannt, bei dem das H5N8-Virus auf Menschen übertragen wurde.
Risikogebiete in Österreich
In enger Abstimmung mit den Bundesministerien (BMSGPK, BMLRT), den Bundesländern, der AGES, der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) wurden ab 7.12.2020 per Verordnung Präventionsmaßnahmen in den Risikogebieten umgesetzt. Für die Ausweisung der Risikogebiete wurden unter anderem die Nähe zu den positiven Wildvögeln in Bayern (Passau), die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen bereits bei der damaligen Vogelgrippe 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden, herangezogen.
Maßnahmenkatalog zur Prävention
In diesen Gebieten ist es notwendig, das Geflügel von Wildvögeln fern zu halten. Damit kann man die Ausbereitung verhindern und einem Schaden für Geflügelhalter vorbeugen. Für die Risikogebiete in Österreich gelten folgende Maßnahmen für die Geflügelhalter:
In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel.
Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen.
Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt.
Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 %, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche ist.
Auf Grund des Wintereinbruchs ist auch damit zu rechnen, dass es zu einem vermehrten Aufkommen von tot aufgefundenen Wildvögeln kommt. Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden.
Geflügelpest – Steckbrief
Erreger der Vogelgrippe (Aviäre Influenza oder Geflügelpest) sind Influenzaviren. Sie werden in Typ A, B und C unterteilt. Beim Influenzavirus A gibt es verschiedene Subtypen, die sich durch verschiedene Oberflächenantigene (Neuraminidase, N und Hämagglutinin, H) ergeben. Als Folge von Genveränderungen entstehen ständig neue Varianten der Grippeviren. Bisher gibt es 16 Hämagglutinin- und 9 Neuraminidase-Untertypen.
Vorkommen Die aviäre Influenza oder Geflügelpest wurde 1878 erstmals in Italien beobachtet. Die Erreger kommen weltweit vor.
Erregerreservoir Influenza-A-Viren vom Subtyp H5 und H7 kommen bei Hühnern, Puten und zahlreichen wildlebenden Vogelarten vor. Enten, Gänse und andere Wildvögel erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Infektionsweg Die Geflügelpest ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.
Symptomatik Die Unterscheidung in hochpathogene und niedrigpathogene AI-Typen bezieht sich auf den Schweregrad der Erkrankung bei Vögeln: während niedrigpathogene AI-Typen keine oder nur milde Symptome verursachen, kommt es bei hochpathogenen AI-Typen zu schweren Krankheitsverläufen und hohen Sterberaten.
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