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Landwirtschaft & Umwelt

Ab 2024: Mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe im AMA Gütesiegel

Im Fachgremium Milch und Milchprodukte einigten sich die Teilnehmer auf ein Ende der dauernden Anbindehaltung aller Rinder im AMA-Gütesiegel-Programm Milch per 1. Jänner 2024.

Seit 2005 ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten per Gesetz verboten. In Ausnahmefällen ist sie noch bis 2030 erlaubt, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.

Zahlreiche Molkereien beziehen aufgrund der Forderungen der Märkte nur mehr Milch von Lieferanten ohne dauernde Anbindehaltung. Für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich die AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen.

Einstimmiger Beschluss für verbesserte Tierhaltung

Am 27.07.2022 hat sich die AMA Marketing einstimmig entschlossen für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen.

Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig.

Anbindehaltung: 275 Tage eingesperrt

Rinder dürfen laut Paragraphen 16, Absatz 4 des Bundestierschutzgesetzes grundsätzlich an 275 Tagen eines Jahres angebunden sein. Während diesem Zeitraum darf ihre Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt werden.

„Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen“.

Nur an 90 Tagen werden die Rinder nicht angebunden. Das Bedeutet 9 Monate lang immer einen Strick oder eine Kette um den Hals zu tragen, sich nicht umdrehen zu können, nur aufstehen und wieder hinlegen können und nicht draußen sein.

AMA-Gütesiegel als Taktgeber

„Damit setzt das AMA-Gütesiegel gemeinsam mit der Branche einen weiteren Schritt bei der Weiterentwicklung einer Tierhaltung, die von Konsumenten anerkannt wird. So wie mit unserem Masterplan Schwein, der einen früheren Ausstieg aus dem Vollspaltenboden im AMA-Gütesiegel vorsieht, möchten wir auch bei der Milchviehhaltung Taktgeber sein“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.

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