Ab dem Jahr 2023 muss der (monetäre) Anteil an Bio-Lebensmitteln demnach bei 25 Prozent, ab 2025 bei 30 Prozent und ab 2030 bei 55 Prozent liegen. BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann begrüßt die heutige Beschlussfassung ausdrücklich.
“Damit wird ein wichtiges Anliegen und eine langjährige Forderung des Verbandes umgesetzt: die Einführung eines verbindlichen Bio-Anteils in öffentlichen Küchen in Bundeszuständigkeit”, zeigt sich die Obfrau erfreut.
Verbindlicher Bio Anteil ab 2023
Nun gelte es, die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis sicherzustellen. Dazu brauche es einen Umsetzungsplan und ein begleitendes Monitoring. Diesbezüglich müsse kritisch angemerkt werden, dass im Aktionsplan keine Verpflichtung zur Bio- Zertifizierung der Verpflegungseinrichtungen des Bundes durch eine Bio-Kontrollstelle vorgesehen ist – was aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz sinnvoll gewesen wäre.
Dass auch die Bundesländer zugesagt haben, sich an die Kriterien des Aktionsplans halten zu wollen, stimme zudem “optimistisch, dass in naher Zukunft auch in der Zuständigkeit aller Bundesländer durchgehend ambitionierte, verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln folgen werden. Im Sinne einer weiteren Stärkung des Absatzes für die hochwertigen regionalen Biolebensmittel wäre dies ein weiterer wichtiger Schritt”, so Grabmann. Als Wehrmutstropfen bleibe, dass die verbindlichen Vorgaben zum Bio-Anteil erst mit dem Jahr 2023 und nicht bereits früher schlagend werden.