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Kontroverse um neue Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung

Die Bundesregierung erfüllt eine zentrale Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens und setzt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der privaten wie öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung um. Großküchen müssen künftig über die wahre Herkunft von Fleisch, Milch & Eiern informieren. Damit setzen die neuen Bundesminister Johannes Rauch und Norbert Totschnig gemeinsam in Kürze um, was von ihren Vorgängern lange versprochen wurde. Von der Opposition hagelt es Kritik.

Laut einem, von Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium in Begutachtung geschickten Verordnungsentwurf,  müssen sowohl private als auch öffentliche Kantinen – darunter fallen unter anderem Kantinen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten und Betrieben – ab Mitte 2023 angeben, woher Fleisch, Milch und Eier stammen, sofern sie als einzelne Speise, als Beilage oder als qualitativer Bestandteil einer Speise angeboten werden.

Herkunftskennzeichnung  in der Gemeinschaftsverpflegung startet 2023

Starten soll die Herkunftsbezeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ab Mitte des kommenden Jahres. Kantinen von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Betriebsküchen oder auch Schulen müssen dann die Herkunft der Grundzutaten von Milch, Fleisch und Eiern in ihren Speisen angeben.

Die Verordnung ist nun in Begutachtung, um abschließendes Feedback aller betroffenen Akteur:innen einzuholen. Sie soll möglichst noch im Jänner kundgemacht werden und mit Juli 2023 in Kraft treten.

Verpflichtende Standards bei Kennzeichnung auch in Gastronomie

Jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern muss nun nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um Schutz von Konsument:innen vor Täuschung, (z.B. Werbung mit regionalen Eierschwammerln, in Wahrheit Einkauf von Ware aus Litauen).

Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronom:innen.

Duale Möglichkeit der Kennzeichnung

Der Entwurf sieht zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung für die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen vor: Sie können die Auslobung der Zutaten nach „EU“, „Nicht-EU“ sowie „EU und Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ beziehungsweise „Region“ durchführen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich, zu 30 % aus der EU und zu 20 % aus Nicht-EU-Ländern“. Eine ähnliche Regelung für Großküchen gibt es auch im Bio-Bereich.

Land schafft Leben: „wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz“

Hannes Royer, Obmann des Vereins Land schafft Leben, sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Entscheidungsfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten:

„Wir haben in Österreich im internationalen Vergleich sehr hohe Standards, wenn es um die Produktion tierischer Produkte geht. Für diese Standards können sich die Konsumentinnen und Konsumenten aber nur dann aktiv entscheiden, wenn sie auch eine echte Auswahlmöglichkeit haben, sprich: Wenn sie wissen, woher die Produkte in den angebotenen Speisen kommen. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier wird ihnen das nun in der Gemeinschaftsverpflegung ermöglicht – ein wichtiger Schritt, immerhin geht es hier um rund 3,5 Millionen Speisen pro Tag.“

ÖVP Weidinger: Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist wichtiger Schritt für Konsumentenschutz

 „Die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten legen Wert auf hochqualitative und regionale Produkte. Dem wird nun mit der verpflichtenden Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung Rechnung getragen.“ Das schaffe überdies auch Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstütze die österreichischen Landwirtschaftsbetriebe.

Zudem werde in der Gastronomie die freiwillige Angabe der Herkunft künftig nachgewiesen werden müssen – auch dann, wenn es andere Lebensmittel als Milch, Fleisch oder Eier betreffe. Damit werde ein wirksamer Schutz gegen die Täuschung von Gästen eingeführt.

Für die ÖVP ist die verplichtendnde Herkunftskennzeichung ein wichtiger Beitrag für den Konsumentenschutz und würde eine Stärkung der bäuerlichen Betriebe bedeuten, sowie Stellenwert unserer hervorragenden heimischen Lebensmittel noch zusätzlich steigern.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln sollen folgen“

„86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt! Wenn man sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellt, werden die Gäste künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier kommen.“, so der Landwirtschaftsminister.

„Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt ist ein wirksamer Hebel, da in diesem Bereich täglich eine große Menge an Speisen über die Theken geht. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen.“

SPÖ-Drobits: Herkunftskennzeichnung zu wenig

Die Herkunftsknnzeichnung sei „zu unkonkret, wenn die Herkunft prozentual im Jahresdurchschnitt angegeben werden kann. Das Brathendl auf meinem Teller ist entweder zu 100 Prozent aus Österreich oder zu 0 Prozent, 50 Prozent geht nicht“, stellte Drobits fest, und wirft auch die Frage auf: „ Wie soll eine Prozentangabe überhaupt kontrollierbar sein?“

Zudem sage eine reine Herkunftsbezeichnung auch noch nichts darüber aus, wie die Tiere gehalten wurden, betonte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher.

Die SPÖ fordert eine ganz klare Haltungskennzeichnung. Nur diese ist ein wirklicher Gewinn an Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten. Transparent wäre auch eine Kennzeichnung, ob die Tiere mit klimaschädlichem Soja aus Übersee gefüttert wurden.

Grüne: „wichtige Basis geschaffen“

„Mit der Herkunftskennzeichnung unterstützen wir die österreichischen Bäuerinnen und Bauern und sichern durch Transparenz ihren Markt. Damit ist eine wichtige Basis für die Hebung von ökologischen und Tierschutzstandards geschaffen. Der nächste Schritt muss eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und eine Haltungskennzeichnung für tierische Produkte sein. Gesundheitsminister Johannes Rauch arbeitet gemeinsam mit der AMA und dem Handel bereits an einer Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch“, hält Stammler fest.

Sebastian Bohrn Mena: „Betrug an Konsumenten wird erschwert“

Auch wenn die Gastronomie von der Kennzeichnungspflicht weiterhin nicht umfasst ist, wird zumindest der Betrug an den Konsument*innen in Gastronomiebetrieben erschwert. Künftig müssen Betriebe bei freiwilliger Auslobung einer gewissen Herkunft von Lebensmitteln, diese auch nachweisen können.

Ein Fortschritt, so Bohrn Mena: Es gibt leider in Österreich auch Wirte, die belügen ihre Gäste von vorne bis hinten, was die Herkunft der Speisen betrifft. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist für mich schlicht Betrug. Gut, dass das jetzt erschwert wird. Aber nur die verpflichtende Herkunftskennzeichnung wird diesen Irrsinn beenden und wir werden nicht ruhen, bis wir das in der Gastronomie durchgesetzt haben.

FPÖ – Schmiedlechner: „Einfach lächerlich, was der ÖVP-Landwirtschaftsminister als Herkunftskennzeichnung bezeichnet!“

Der FPÖ-Agrarsprecher kritisierte nicht nur, dass man dann womöglich zu einer Bezeichnung aus „EU- und Nicht-EU-Länder“ greift, wie es bereits beim Honig passiert, sondern er kritisierte auch die unterschiedlichen Produktions-, Tierwohl- und Umweltstandards in den einzelnen EU-Ländern.

„Eine Bezeichnung aus der EU kann alles bedeuten, die Haltungs-, Umwelt- und Hygienestandards sind in den einzelnen Staaten der EU so unterschiedlich, dass diese Aussage keinen Inhalt hat“, so Schmiedlechner.

„Herr Minister, die Konsumenten wollen wissen, was am Teller ist. Dass die Zutaten von irgendwo in der EU oder Nicht-EU herkommen, ist keine Information, die den Konsumenten weiterhilft!“

 

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