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Landwirtschaftsausschuss diskutiert Berichte zur AMA-Marketing, EU-Vorhaben sowie zum Härtefallfonds für die Landwirtschaft

Tierwohl, AMA-Gütesiegel und Kontrolltätigkeit standen im Fokus der Debatte.

Im Landwirtschaftsausschuss standen heute mehrere Berichte zur Debatte. Das betrifft zum einen den Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing für das Jahr 2021. Insgesamt waren laut dem Bericht 42.562 landwirtschaftliche Betriebe im AMA-Gütesiegel-Programm eingebunden, wobei zur Überprüfung der Anforderungen etwa 17.000 Vor-Ort-Kontrollen stattfanden.

Die AMA-Marketing finanziert sich vorrangig durch Einnahmen aus Agrarmarketingbeiträgen. 2021 standen daraus rund 19,2 Mio. € zur Verfügung. Laut der neuen AMA-Marketing-Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek würden die zuletzt in Tierhaltunsbetrieben aufgezeigten Missstände „wehtuen“, die AMA-Marketing habe jedoch ein umfassendes Kontrollsystem etabliert, das aus Routine- und unangekündigten Kontrollen bestehe. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zeigte sich ebenfalls von den bekannt gewordenen Verstößen betroffen. 99 % der Betriebe würden sich jedoch redlich um das Thema Tierwohl kümmern.

Zudem diskutierten die Abgeordneten über den Bericht von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zu den EU-Vorhaben für 2023 aus seinem Arbeitsbereich. Totschnig erneuerte seine Ablehnung des Mercosur-Abkommens. Freihandel sei grundsätzlich für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich wichtig, man könne aber nur einem fairen und ausgewogenen Abkommen zustimmen.

Weiters standen die Monatsberichte (Oktober bis Dezember 2022) zum Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermietung auf der Tagesordnung des Ausschusses. Laut Totschnig handelt es sich beim Dezember-Bericht sogleich um den Abschlussbericht, womit die Berichterstattung an den Nationalrat abgeschlossen ist.

AMA-Tätigkeitsbericht: 19,2 Mio. € an Einnahmen aus Agrarmarketingbeiträgen im Jahr 2021

Laut dem Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing für das Jahr 2021 (III-814 d.B.) zählen weiterhin die Förderung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Erschließung und Pflege von Märkten für diese Erzeugnisse im In- und Ausland, die Verbesserung des Vertriebes und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Vermittlung von relevanten Informationen für die Verbraucher:innen hinsichtlich Qualität und sonstiger Produkteigenschaften dieser Erzeugnisse zu ihren zentralen Aufgaben. Insgesamt 42.562 landwirtschaftliche Betriebe waren im AMA-Gütesiegel-Programm eingebunden. Zur Überprüfung der Anforderungen fanden im Berichtszeitraum etwa 17.000 Vor-Ort-Kontrollen sowie rund 5.000 Produkt- und Rückstandsanalysen bei Lebensmitteln statt.

Den Großteil ihrer Einnahmen bezieht die AMA-Marketing aus Agrarmarketingbeiträgen. Laut dem Bericht standen daraus im Jahr 2021 Einnahmen von rund 19,2 Mio. € zur Verfügung (2020: 18,9 Mio. €). Größte Beitragsgeber blieben 2021 die Bereiche Milch (9,52 Mio. €), Fleisch (5,46 Mio. €) sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln (2,26 Mio. €).

Der Bericht wurde auf Verlangen der FPÖ nicht im Ausschuss enderledigt und wird daher in einer Plenarsitzung weiterdiskutiert.

Die im Ausschuss anwesende neue AMA-Marketing-Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek sprach in ihrer Stellungnahme von einem coronabedingt herausfordernden Jahr 2021, das man gut bewältigt und wichtige Digitalisierungsschritte gesetzt habe. Mit dem „Masterplan Schwein“ habe man Maßnahmen für mehr Tierwohl gesetzt, wobei es etwa um freiwillige Module für mehr Platz im Stall, das Umrüsten der Schweinemastbetriebe für ein endgültiges Aus von Vollspaltböden im AMA-Gütesiegel-Programm bis 2032 gehe.

Laut Mutenthaler-Sipek sei es entscheidend, „dass die Gütesiegel halten, was sie versprechen“. Hier gehe es um Qualität, Transparenz und Vertrauen. In diesem Zusammenhang würden die zuletzt in Hühnermastbetrieben aufgezeigten Missstände „wehtuen“, die AMA-Marketing habe jedoch ein umfassendes Kontrollsystem etabliert, das aus Routine- und unangekündigten Kontrollen bestehe.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zeigte sich ebenfalls von den medial bekannt gewordenen Verstößen von Betrieben betroffen. Dies sei „unerträglich“ und gehöre abgestellt. 99 % der Betriebe würden sich jedoch redlich um das Thema Tierwohl kümmern. Totschnig begrüßte die Verschärfung durch unangekündigte Kontrollen. Die Ende 2022 vorgenommene Novelle des AMA-Gesetzes bezeichnete Totschnig als „wesentlichen Schritt, um die AMA zukunftsfit zu machen“. Dadurch habe man die AMA-Beiträge auf breitere Beine gestellt. Die AMA-Marketing sei international einzigartig und habe in den letzten 25 Jahren gute Arbeit geleistet, betonte Totschnig.

Tierwohl, AMA-Gütesiegel und Kontrolltätigkeit im Fokus der Debatte

In der darauffolgenden Debatte sprachen Elisabeth Feichtinger (SPÖ), Olga Voglauer sowie Josef Hechenberger (ÖVP) das Thema Tierwohl an. Laut Feichtinger haben die zuletzt aufgetauchten Tierhaltungsskandale kein gutes Licht auf das AMA-Gütesiegel geworfen. Die SPÖ-Mandatarin fragte, welche Schritte für eine Neuaufstellung des Gütesiegels daraus abgeleitet würden.

Voglauer betonte, „dass vorrangig nicht das Gütesiegel Schuld ist, wenn jemand seine Tiere nicht ordentlich hält“. Der Landwirtschaftsminister verwies in diesem Zusammenhang auf den „Masterplan Schwein“. Ziel sei es, die aktuell 250.000 Schweine in Bio- oder Tierwohlhaltung bis 2030 auf 1 Mio. zu steigern. Was die Tierhaltungskennzeichnung betrifft, sprach sich die AMA-Marketing-Chefin für eine einfache Kennzeichnung mit maximal fünf Stufen aus, die auch für importierte Produkte gelten müsse. Wichtig sei zudem eine einheitliche Branchenlösung über alle Handelsketten hinweg.

Sowohl Dietmar Keck (SPÖ) als auch Alois Kainz (FPÖ) interessierten sich für die Anzahl der Kontrolleur:innen sowie für den Ablauf der von Mutenthaler-Sipek erwähnten durchschnittlich 60 Kontrollen pro Tag. Es handle sich um etwa 200 Kontrolleur:innen, die eine Kombination aus unangekündigten sowie vorab vereinbarten Kontrollen durchführen würden, informierte die AMA-Marketing-Geschäftsführerin. Bei den unangekündigten Besuchen handle es sich vorwiegend um Tierwohl-Kontrollen, der Nachteil dabei sei, dass trotzdem Kosten entstünden, sollte niemand vor Ort anzutreffen sein.

Gegenüber Karin Doppelbauer (NEOS) und Peter Schmiedlechner (FPÖ) hielt Landwirtschaftsminister Totschnig fest, dass sich die Mehreinkommen durch das AMA-Gütesiegel auf 60 bis 70 Mio. € pro Jahr für die Bäuerinnen und Bauern belaufen würden. Die beiden Abgeordneten hatten sich skeptisch zum Mehrwert der AMA-Marketing für die landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten 25 Jahren gezeigt.

Was die Erweiterung der Agrarmarketingbeiträge auf den Acker- und Getreidebau betrifft, sei die AMA-Einbindung oft die Vorrausetzung für eine Listung im Lebensmitteleinzelhandel, betonte Mutenthaler-Sipek gegenüber ÖVP-Mandatar Andreas Kühberger den Mehrwert der Neuregelung. Ziel sei es, die Richtlinien für „AMA-Getreide“ bis Juni zu veröffentlichen.

Franz Hörl (ÖVP) interessierte sich für die Maßnahmen der AMA-Marketing, um die landwirtschaftlichen Betriebe in Zeiten der Corona-Einschränkungen zu unterstützen. Neben vielen Digitalisierungsschritten habe man etwa Leitfäden erstellt, um zu informieren, wie in den Lebensmitteleinzelhandel anstatt in die geschlossene Gastronomie geliefert werden könne. Zudem habe man Take-Away-Boxen an die Gastronomiebetriebe ausgegeben, antwortete die AMA-Geschäftsführerin.

Gerald Hauser (FPÖ) kam auf den Webshop der AMA-Marketing zu sprechen und fragte nach der Rentabilität. Der Webshop sei nicht auf Gewinn ausgerichtet, unterstrich Mutenthaler-Sipek. So habe man etwa 20 Käsewagen eingekauft, die an interessierte Schulen abgegeben worden seien.

EU-Jahresvorschau für 2023 informiert über breites Themenspektrum im Agrarbereich

Zudem diskutierten die Abgeordneten den Bericht des Landwirtschaftsministers zu den wichtigsten EU-Vorhaben für 2023 in seinem Arbeitsbereich (III-876 d.B.), der mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde. Laut dem Bericht stellt die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) ein wesentliches Politikinstrument für die Landwirtschaft in Europa dar und zählt seit jeher zu den zentralen und „vergemeinschafteten“ Politikbereichen der EU. Die Grundlage zur Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 bilde der nationale GAP-Strategieplan, mit dem Österreich seinen bisherigen Weg mit einem starken Agrarumweltprogramm, einer zielgerichteten Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe und einer Absicherung der Berglandwirtschaft fortführe, so der Bericht. Insgesamt stehen für die Jahre 2023 bis 2027 8,8 Mrd. € an EU- und nationalen Mitteln für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zur Verfügung. Im Mittelpunkt der EU-Vorhaben stehe die sukzessive Umsetzung des Europäischen Green Deals, betonte Landwirtschaftsminister Totschnig im Ausschuss.

Was das umstrittene Mercosur-Abkommen betrifft, sei davon auszugehen, dass die Europäische Kommission dieses im zweiten Halbjahr 2023 dem Rat vorlegen werde, wenn die sogenannte Zusatzerklärung zu Klimaschutz für die EU-Mitgliedstaaten zufriedenstellend verhandelt sei. Im österreichischen Regierungsprogramm sei jedoch die klare Ablehnung des Abkommens festgeschrieben. Das Landwirtschaftsministerium werde sich weiterhin für eine nachhaltigere Ausrichtung der Handelsbeziehungen einsetzen. In der EU-Jahresvorschau wird zudem über die im Vorhaben im Bereich der „Farm-to-Fork-Strategie“, des „Fit-for-55-Pakets“, des EU-Bodengesundheitsgesetzes, der Nährwert- und Herkunftskennzeichnung sowie EU-Waldstrategie informiert.

Totschnig: Österreich bleibt bei seinem Nein zum Mercorsur-Abkommen

Im Zentrum der Ausschussdebatte stand das von mehreren Abgeordneten angesprochene Mercosur-Abkommen. Während sich Bettina Zopf (ÖVP) nach der Position des Ministers zum Vorstoß der EU-Kommission über einen raschen Abschluss interessierte, kritisierte FPÖ-Mandatar Gerald Hauser die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Europäischen Volkspartei. Sein Parteikollege Peter Schmiedlechner forderte einen Abbruch der Verhandlungen. Für Karin Doppelbauer (NEOS) können durch Freihandelsabkommen hingegen höhere Standards auf beiden Seiten erreicht werden. Freihandel sei grundsätzlich für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich wichtig, „wir können aber nur einem fairen und ausgewogenen Abkommen zustimmen“, so Totschnig. Zudem trage das Abkommen nicht zur strategischen Autonomie von Lebensmitteln in Europa bei. Deshalb bleibe die Ablehnung seitens Österreichs aufrecht.

Was das Thema „Wolf“ betrifft, habe die EU-Kommissionspräsidentin eine Analyse der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, in der dessen Schutzstatus verankert ist, angekündigt, hielt Totschnig gegenüber den FPÖ-Mandataren Peter Schmiedlechner und Alois Kainz fest. Grundsätzlich liege die Zuständigkeit nicht beim Agrarressort, er kämpfe aber trotzdem für „Lösungen mit Hausverstand“, um der stark zunehmenden Wolfspopulation entgegenzuwirken.

Olga Voglauer (Grüne) kam auf den Bodenschutz zu sprechen und fragte nach Strategien zum Erhalt fruchtbarer Böden für die Ernährungssicherheit. Bodenschutzmaßnahmen seien für die Landwirtschaft wichtig, im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL gebe es dazu einen Fächer von Maßnahmen, unterstrich Totschnig. Die Bodenschutzstrategie sei gerade in der finalen Ausarbeitung, Ziel sei es, den Bodenverbrauch bis 2030 auf 2,5 Hektar pro Tag zu beschränken.

„Wenn es zusätzliche Einkommen für die Landwirtschaft gibt, ist das zu befürworten“, betonte der Ressortchef gegenüber Karin Doppelbauer (NEOS), die nach der Position des Ministers zu einer Eingliederung der CO2-Entnahmen der Landwirtschaft in das „EU-CO2-Einpreisungssystem“ gefragt hatte.

Clemens Stammler (Grüne) kritisierte, dass sich der Minister sich gegen europäische Regeln bei der Waldbewirtschaftung ausspreche. Es gehe darum, die hohen österreichischen Standards auf andere Länder auszuweiten. Er unterstütze prinzipiell Maßnahmen zur Stärkung des Waldes, die Wälder in Europa seien aber sehr divers, weshalb es maßgeschneiderte Lösungen brauche, antwortete Totschnig. Zudem habe die EU forstrechtlich keine Kompetenzen.

Gegenüber Andreas Kühberger (ÖVP) hielt der Landwirtschaftsminister fest, dass man durch die neue GAP einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie leiste. So seien im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen 2023 bereits 230.000 Hektar an Flächen mit Biodiversitätsrelevanz ausgewiesen.

Was den von Cornelia Ecker (SPÖ) und Peter Schmiedlechenr (FPÖ) angesprochenen Ausstieg von Betrieben aus dem Bioprogramm, vor allem im Bundesland Salzburg betrifft, führt Totschnig dies auf die vorgenommene Verschärfung von Vorgaben zurück. Trotz dieser Entwicklung halte man weiterhin an der kontinuierlichen Steigerung des Bioanteils fest.

Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermietung: Rund 161 Mio. € bis Ende 2022 ausbezahlt

Laut den Berichten des Landwirtschaftsministeriums zum coronabedingten Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Privatzimmervermietung für Oktober (III-816 d.B.), November (III-844 d.B.) und Dezember 2022 (III-873 d.B.) stagnierte die Auszahlungssumme Ende 2022 bei rund 161 Mio. € (im Vergleich zu November). Davon gingen rund 71,1 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 89,9 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung. Insgesamt wurden damit 16.735 Begünstigte unterstützt. Laut dem Dezember-Bericht sind etwa 40 % der begünstigten Betriebe und ausbezahlten Fördermittel dem Bundesland Tirol zuzuordnen (Gesamtauszahlungssumme: 63,97 Mio. €). Auf Salzburg entfallen etwa 15 % der Begünstigten sowie der Auszahlungen (26,4 Mio. €). Für die Steiermark und Niederösterreich sind es zwischen 10 und 15 % (jeweils rund 20 Mio. €). Die Berichte wurden durch ÖVP und Grüne mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Landwirtschaftsminister Totschnig sprach von einer wesentlichen Unterstützungsmaßnahme, um die Betriebe „am Leben zu halten“. Der Dezemberbericht stelle den letzten in dieser Form dar, womit die Berichterstattung an den Nationalrat abgeschlossen sei.

Obwohl das Hilfsinstrument eine wichtige Maßnahme gewesen sei, würden die Monatsberichte nicht aussagekräftig sein, kritisierte Cornelia Ecker (SPÖ). Zudem habe man nach dem „Gießkannenprinzip“ gehandelt, wobei es auch zur Überförderung von Betrieben gekommen sei.

Für Gerald Hauser (FPÖ) hat man zu Beginn auf die nicht-bäuerlichen Privatvermieter:innen vergessen. Außerdem sei es bei den Umsatzersätzen zu unterschiedlichen Höhen zwischen gewerblichen und privaten Vermieter:innen gekommen.

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