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Kampf gegen hohe Preise: Maßnahmenpaket zur Inflationsbekämpfung in Österreich

Inflationsbekämpfung in Österreich: Die Bundesregierung setzt ein umfangreiches Maßnahmenpaket ein, um hohe Preise zu bekämpfen. Maßnahmen im Energie- und Lebensmittelbereich sowie im öffentlichen Sektor sollen zur Senkung der Inflation beitragen. Die Maßnahmen sollen – auch nach Empfehlungen der Expertinnen und Experten – soziale Härtefälle abfedern, den Wettbewerb stärken und eine Inflationsdämpfung ohne zu starke Markteingriffe herbeiführen. Dabei sollen insbesondere Endkonsumentinnen und Endkonsumenten entlastet werden und sich das angespannte Preisniveau entspannen.

Die Inflation in Österreich nach wie vor hoch. Im März gab es einen Rückgang von fast 2 Prozentpunkten; im April gab es jedoch gemäß Schnellschätzung der Statistik Austria wieder einen Anstieg auf 9,8 %.

Teuerung in Österreich: Herausforderungen und soziale Folgen

Verantwortlich dafür sind v. a. eine starke Inflation im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Tourismus, sowie die Tarifstruktur im Energiebereich. Auch wenn die Lebensmittelpreisinflation im europäischen Vergleich niedriger ist, führen die starken Preissteigerungen, insbesondere bei Grundnahrungsmittel, zu sozialen Herausforderungen. Die österreichische Bundesregierung hat zur Sicherung der Einkommen umfangreiche Entlastungsmaßnahmen, sowohl kurzfristig als auch strukturell, auf den Weg gebracht und dadurch die verfügbaren Einkommen und Kaufkraft stabilisiert, während sie in anderen Ländern gesunken sind. Gleichzeitig wurden insgesamt rund 5 Milliarden Euro an direkten preissenkenden Maßnahmen gesetzt.

Dennoch erweist sich die Inflation laut Experten als persistenter als prognostiziert. Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung nun eine Reihe von Maßnahmen in den entscheidenden Bereichen der Energie und der Lebensmittel, um eine Preissenkung herbeizuführen. Dabei ist entscheidend, dass der Wettbewerb gestärkt wird und die bereits sinkenden Großhandelspreise auch tatsächlich bei den Menschen ankommen und die Inflation senken.

Fokus auf Wettbewerb und Preissenkung im Kampf gegen gegen die Inflation

Die Bundesregierung trägt mit den angeführten Maßnahmen durch eine direkte Dämpfung der Preise sowie durch eine Stärkung des Wettbewerbs zu einer Entlastung der Haushalte bei ohne die Nachfrage zu erhöhen.

Maßnahmen im Bereich Energie

Verschärfung des Energiekrisenbeitrags

Auf Grund der gesunkenen Großhandelspreise werden die Obergrenzen für Markterlöse
von 140 auf 120 Euro bzw. die Obergrenzen für den Absetzbetrag für Investitionen von
180 auf 160 Euro abgesenkt. Die Absenkung soll mit Juni 2023 erfolgen.

Erhöhung der Energiepreistransparenz

Zudem sollen folgende gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, um die Transparenz am Energiemarkt zu erhöhen und so zur Senkung der Energiepreise beizutragen:

  • Recht der Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 kWh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren.

 

  • Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.

 

  • Verpflichtung der Energieversorger, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der E-Control hinzuweisen. Gleichzeitig soll ein verbindliches Angebot gelegt werden. Damit werden den Endverbraucherinnen und Endverbraucher die bestehenden Möglichkeiten (Tarifwechsel beim selben Anbieter, Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags ohne Bindung, Tarifwechsel zu anderem Anbieter) aufgezeigt.

 

  • Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Smart-Meter auf eine monatliche Abrechnung

Verlängerung der Absenkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgaben

Die 90 %-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Millionen Euro.

Maßnahmen im Bereich Weitergabe von Lebensmitteln an Armutsbetroffene sowie für Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung und Stärkung des Wettbewerbs

Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung

Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Menge an Lebensmittel er vernichtet und welche Menge an Lebensmittel er an Sachspenden zu Verfügung stellt.

Transparenz im Lebensmittelbereich zur Stärkung des Wettbewerbs

  • Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen.

 

  • In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.

Spenden statt verschwenden

Unterstützung von gemeinnützigen Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung, bedeckt durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 10 Millionen Euro:

  • Unterstützung bei der Logistik
  • Digitale Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden

Verschärfung des Wettbewerbsrecht

  • Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, z. B. durch Erweiterung der Befugnisse der BWB im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.

 

  • Verbesserung der Ressourcenausstattung der BWB: Für eine Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden 10 neue Planstellen in der BWB geschaffen.

Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich

  • Die Bundesgebühren werden eingefroren, damit der Bund seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung leistet. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die dadurch erwirkte Entlastung beträgt 130 Millionen Euro.

 

  • Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z. B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden

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