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Energiekostenzuschuss 2023

Der von der Bundesregierung verkündeter Energiekostenzuschuss (EKZ) für Unternehmen soll 2023 in Form des EKZ 2 fortgefürht und ausgeweitet werden. 

Viele regionale Nahversorger sind in den vergangenen Monaten angesichts der Kostenexplosion bei den Energiepreisen in die roten Zahlen geschlittert. Mit dem präsentierten Paket, das den Zuschuss auf das Gesamtjahr 2023 ausdehnt und deutlich ausweitet soll sichergestellt werden, dass alle Nahversorger eine Entschädigung ihrer Energiemehrkosten im neuen Jahr erhalten.

Energiekostenzuschuss II 

Für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 wird der neue Energiekostenzuschuss II gelten, der sich weitgehend am EU-Beihilferahmen orientiert und somit auch endlich den heimischen Handel besser mitberücksichtigt.

Für die Abwicklung des EKZ sind das Wirtschaftsministerium und die Förderbank aws zuständig. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss 1 wurde die Förderintensität beim EKZ 2 in Stufe 1 von 30 auf 60% verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50% erhöht sowie auf das Kriterium der Energieintensität verzichtet.

In der neuen Stufe 5, bei der ebenso die Energieintensität kein Kriterium darstellt, werden 40 % der Mehrkosten in einer Höhe bis zu 100 Millionen Euro gefördert.

Verlängerung Energiekostenzuschuss I

Negativ sei die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 in seiner bestehenden Form bis Jahresende. Aktuell fördert die Bundesregierung energieintensive Unternehmen mit rund 30% ihrer Mehrkosten auf Energie – sofern ihre jährlichen Energiekosten 3% des Umsatzes betragen.

Nun wird dieser EKZ 1 mit einer eigenen Antragsphase bis 31.12.2022 verlängert. Für den Energiekostenzuschuss 1 sind 1,3 Milliarden Euro budgetiert, für den EKZ II bis zu 9 Milliarden Euro.

“Nicht hinzunehmen ist allerdings, dass die Geltungsdauer des Energiekostenzuschuss 1 einfach bis Jahresende ausgeweitet wird, obwohl mittlerweile jeder weiß, dass die Händler hier im großen Stil nicht reinfallen. Damit würden die beschäftigungsintensiven Händler heuer auf ihren Energiekosten sitzen bleiben. Genau jene Branche, die 2022 die meisten Insolvenzen des Landes aufweist, bleibt hier strukturell benachteiligt”, so Rainer Will vom Handelsverband.

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