Energiekostenpauschale für Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen wichtig. Um den Wirtschaftsstandort zu sichern, braucht es die Umsetzung aller angekündigten Unterstützungsmaßnahmen.
Dringender Bedarf nach Energiekostenzuschuss 2
„229 Tage nach den von der Bundesregierung angekündigten Unterstützungsmaßnahmen für die hohen Energiekosten, können seit heute endlich unsere Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen die Energiekostenpauschale beantragen – nicht zuletzt aufgrund unserer permanenten Forderungen in Richtung Regierung“, stellt Wolfgang Ecker zur heute gestarteten Antragsphase der Energiekostenpauschale fest.
Anspruchsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind Betriebe, die 2022 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben.
Für den WKNÖ-Präsidenten ist aber klar, dass dies nur ein erster Schritt sein kann: „Unsere Unternehmen brauchen dringendst auch den am 22. Dezember 2022 versprochenen Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2). Hier fehlen nach wie vor die Rahmenbedingungen und Richtlinien! Dafür ist es aber höchste Zeit, schließlich wissen wir aus einer kürzlich von der WKNÖ durchgeführten Studie, dass zehn Prozent der niederösterreichischen Betriebe ihren Fortbestand gefährdet sehen.“
Echte Entlastung für Betriebe nur im Kombipaket
„Die hohen Energiekosten sind nicht mehr lange für unsere Unternehmen zu stemmen, wie wir nicht nur aus Studien wissen, sondern wie ich es hautnah bei meinen zahlreichen Betriebsbesuchen in ganz Niederösterreich miterlebe! Deswegen brauchen wir dringend leistbare Energiepreise und den Energiekostenzuschuss 2. Denn eine echte Entlastung und Hoffnung für unsere Unternehmen, kann es nur in dieser Kombination geben“, richtet Wolfgang Ecker die Forderung an die Bundesregierung, jetzt auch den EKZ 2 schnell umzusetzen.