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Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen in Österreich wissen müssen

Die EU hat die neue Verpackungsverordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation, offiziell veröffentlicht. Sie soll bereits am 11. Februar formal in Kraft treten. Was kommt nun auf die Mitgliedstaaten zu?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist das neue Regelwerk für Verpackungen in der EU und tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und muss innerhalb einer 18-monatigen Übergangsfrist von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die PPWR bringt einheitliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, festgelegte Mindestanteile an recyceltem Material, verbindliche Recyclingquoten und eine Ökomodulation. Besonders für die österreichische Lebensmittelbranche ergeben sich daraus wesentliche Neuerungen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

Hier können Sie das Amtsblatt laden.

Ziele und Auswirkungen der neuen Verordnung

Die PPWR verfolgt das Ziel, den Anstieg von Verpackungsabfällen bis 2030 zu stoppen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in der EU zu etablieren. Eine wesentliche Änderung ist die einheitliche Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten, wodurch unterschiedliche nationale Vorgaben entfallen. Das schafft sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher:innen klare Rahmenbedingungen.

Laut der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) sind die neuen Rahmenbedingungen nicht zu unterschätzen. Eine frühzeitige und zielgerichtete Planung ist essenziell, um sich optimal auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und potenzielle EU-Strafzahlungen zu vermeiden. ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke betont: „Die Umsetzung der PPWR ist eine anspruchsvolle Aufgabe. In Österreich haben wir dank jahrzehntelanger Vorarbeit eine starke Basis, müssen aber dennoch rechtzeitig die Weichen stellen.“

Die wichtigsten Vorgaben und Fristen

1. Design for Recycling Guidelines (bis 1. Januar 2028)

  • Verpackungen müssen so gestaltet werden, dass sie in bestehende Recyclingstrukturen passen und effizient recycelt werden können.
  • Mindeststandards für die Recyclingqualität sollen sichergestellt werden.
  • Recyclingfähige Verpackungen werden in der Entpflichtung kostengünstiger sein als weniger recyclingfähige.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht bis 1. Januar 2028 die Design for Recycling Guidelines, deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten 1,5 Jahre später erfolgen muss.

2. Recyclingpflicht für Verpackungen ab 2030

  • Verpackungen müssen eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % aufweisen.
  • Verpackungen, die diesen Wert unterschreiten, dürfen nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden.
  • Ab 2035 gilt zusätzlich das Kriterium „Recycling im großen Maßstab“ (Recycled at Scale, RaS).
  • Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen werden verboten, z. B. für frisches Obst und Gemüse sowie im Gastronomie- und Hotelbereich.

3. Verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen ab 2030

  • Kunststoffverpackungen müssen zwischen 10 % und 35 % Rezyklate enthalten, je nach Art der Verpackung.
  • Die Mindestquoten steigen bis 2040 auf 25 % bis 65 %.
  • Verpackungen für bestimmte pharmazeutische oder medizinische Produkte sind ausgenommen.
  • Die EU-Kommission legt bis 31. Dezember 2026 die Berechnungs- und Kontrollmethoden fest.

4. Reduktionsziele für Verpackungsabfall

  • Bis 2030: 5 % weniger Verpackungsabfall gegenüber 2018
  • Bis 2035: 10 % Reduktion
  • Bis 2040: 15 % Reduktion

Zusätzlich sollen Leerraum in Verpackungen reduziert, bestimmte Verpackungsarten wie Schrumpffolien und Einwegverpackungen für Einzelportionen verboten sowie Mehrwegverpackungen gefördert werden.

Kennzeichnungspflichten und Harmonisierung

Einheitliche Labels und Recyclinghinweise sollen Transparenz schaffen und Verbraucher:innen das Recycling erleichtern.

Die nationale Umsetzung erfolgt nach einheitlichen Vorgaben, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Verordnung legt Grenzwerte für sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) in Lebensmittelverpackungen fest.

Was bedeutet das für die österreichische Lebensmittelbranche?

Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche sollten sich umgehend mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen. Insbesondere folgende Punkte sind entscheidend:

  • Planung und Anpassung: Unternehmen müssen ihre Verpackungslösungen frühzeitig an die neuen Recyclingstandards anpassen.
  • Nachhaltige Verpackungslösungen: Hersteller sollten vermehrt auf Mehrweg- und recyclingfreundliche Materialien setzen.
  • Investitionen in Kreislaufwirtschaft: Der Aufbau effizienter Recyclingsysteme und die Nutzung von recyceltem Material werden wirtschaftlich attraktiver.
  • Einhaltung von Fristen: Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Verpackungsherstellern, Entsorgern und Lieferanten.

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