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Streit um das „Wurstkartell“

Der Hintergrund: Das deutsche Kartellamt hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 22 Wursthersteller sowie gegen 33 Verantwortliche in den Unternehmen verhängt.

Aufgrund einer bis vor kurzem bestehenden Regelungslücke, der sogenannten „Wurstlücke“, führten unternehmensinterne Umstrukturierungen mehrerer Unternehmen dazu, dass Verfahren betreffend Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 238 Millionen Euro eingestellt wurden.

Das nun in Düsseldorf beginnende Verfahren betrifft deshalb nur die Wursthersteller Wiesenhof Geflügelwurst, Rügenwalder Mühle, Franz Wiltmann und Heidemark Mästerkreis sowie insgesamt fünf für diese Unternehmen verantwortlich handelnde Personen. Sie hatten gegen die Bescheide, mit denen Geldstrafen gegen sie in Höhe von insgesamt 22,6 Mio. Euro verhängt worden waren, Einspruch eingelegt.

Der Geschäftsführer von Wiltmann, Wolfgang Ingold, sagte der „Lebensmittel Zeitung“, auch seinem Unternehmen sei von Beratern angeboten worden, die „Wurstlücke“ zu nutzen. „Wir haben uns aber nichts vorzuwerfen und das will ich von einem Gericht bestätigt sehen.“

Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Kartellamts sind nicht ohne Risiko. Erst kürzlich war das Düsseldorfer Gericht in einem ähnlichen Verfahren gegen zwei Tapetenhersteller in seinem Urteil noch deutlich über die von der Wettbewerbsbehörde ursprünglich verhängten Geldstrafen hinausgegangen. Für das „Wurstkartell“-Verfahren sind bis Mai 2018 insgesamt 40 Verhandlungstage terminiert.

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