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Kaufverhalten unverändert

Pferdefleischbetrug hat kaum Auswirkungen auf Essgewohnheiten

Nur zwölf von 100 Österreichern wollen ihr Ernährungsverhalten nach dem aktuellen Etikettenschwindel, bei dem Pferdefleisch als Rindfleisch ausgegeben wurde, geändert haben. Auch wenn das die Hersteller von Fertigprodukten wie Lasagne etwas anders sehen werden, kommt das Ergebnis der Lebensmittelsicherheits-Studie des Marktforschungsinstituts market (im Auftrag des Landwirtschaftsministerium) zu einem positiven Ergebnis. Beim BSE-Skandal hatten damals mehr als 50 Prozent ihre Essgewohnheiten geändert.

Acht Prozent lassen sich trotz des Kennzeichnungsbetruges in ihrem Einkaufsverhalten nicht stören. Ganz eindeutig sei laut der Studie aber der Wunsch nach einer Herkunftsbezeichnung – 90 Prozent würden sich eine solche wünschen. Was die Herkunft mit den im Produkt enthaltenen Tierarten zu tun hat, sei allerdings dahingestellt.

Qualität und Preis sind laut dieser Studie ein Thema. Trotzdem meinen noch 55 %, dass Lebensmittel zu teuer sind. Nur 13 % der 600 Befragten ab einem Alter von 15 Jahren sind der Ansicht, Lebensmittel seien zu billig. „Für 74 % der Befragten hat die Regionalität einen hohen Stellenwert, weil diese Glaubwürdigkeit vermittelt“, meint Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich dazu. Grundsätzlich ist ein Drittel der Befragten also bereits auf Regionalität eingestimmt. Immerhin 90 % meinten, sie hätten eine hohe Bereitschaft, verstärkt Produkte aus der heimischen Region zu kaufen.

Übrigens ist die Nachfrage nach deklarierten Pferdefleischprodukten unterdessen gestiegen. Der Skandal dürfte viele Konsumenten wohl neugierig gemacht haben, wie denn dieses nun tatsächlich schmecke. Gerade in Deutschland nahmen vereinzelt Gewerbebetriebe diese sogar ins Sortiment auf.


Neue Gütesiegel

Was die Umsatzzahlen betrifft, können die Fleischereien hierzulande übrigens nicht über Umsatzzahlen klagen. „Natürlich schadet so ein Betrugsfall der gesamten Branche“, meint Bundesinnungsmeister-Stv. Willibald Mandl dazu: „Aber wir Gewerbebetriebe sind gestärkt daraus hervorgegangen.“ Denn die Kunden besinnen sich auf Regionalität statt auf die Anonymität der Supermarktware.

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Neuen Gütesiegeln stehen die Befragten skeptisch gegenüber: 48 % finden, es gibt bereits jetzt zu viele, für 38 % sind die derzeitigen Qualitätszeichen gerade ausreichend, und nur 9 % wollen mehr. Lebensmittel aus Österreich werden prinzipiell als sicher eingestuft, die Bestnote wird aber auch nur selten vergeben.

Insgesamt 654 Proben wurden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bis Redaktionsschluss auf nicht deklarierte Pferdefleischanteile sowie auf das im Reitsport gerne eingesetzte Schmerzmittel Phenylbutazon untersucht. Von 506 Proben liegen qualitative Analysen vor. Außer den bereits bekannten Vorfällen wurden keine weiteren positiven Proben gezogen. Phenylbutazon wurde in keinem dieser Lebensmittel nachgewiesen.

In Deutschland sieht das übrigens etwas anders aus: Von 2.038 analysierten Proben haben die Behörden bislang in 133 Fällen verstecktes Pferdefleisch gefunden. Der Verband der Lebensmittelkontrolleure sprach angesichts der jüngsten Essensskandale von „Zuständen wie im vorigen Jahrhundert“.


Russland-Export

Was den Export in die russische Zollunion betrifft, ist die Empfehlung des Exportstopps der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe aufgehoben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Bedingungen definiert, unter denen Exporte von Fleischerzeugnissen in die russische Zollunion durchgesetzt werden können:

• Überprüfung der russischen Etikettierung auf Konformität mit den Kennzeichnungsbestimmungen.

• Durchführung von DNA-Untersuchungen über die AGES, wenn eine Kontamination mit DNA von nicht deklarierten Tierarten nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.

• Einholung von Bestätigungen der vorgelagerten Zulieferbetriebe, dass Zutaten frei von nicht deklarierten Tierarten/Rohstoffen sind.

• Strenge Trennung und Zwischenreinigung bei Produktionschargen mit unterschiedlichen Tierarten oder Rohstoffen zur Verhinderung einer Verschleppungskontamination.

• Entsprechend der Vorgaben haben zum Zeitpunkt der Exportzertifizierung sämtliche Vorbescheinigungen bzw. Vorbestätigungen für die betreffende Sendung vorzuliegen.

(pm/Ages/WKO)

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